Ein defektes Garagentor kann die Sicherheit deines Fahrzeugs beeinträchtigen und stellt einen Mangel dar, der eine Mietminderung rechtfertigen kann. Erfahre hier mehr über deine Rechte als Mieter und wie du gegen ein kaputtes Tiefgaragentor vorgehst.
Ist das Tiefgaragentor defekt, darf der Stellplatzmieter die Miete mindern. Foto: AdobeStock.com / Lotharnahler
Mietminderung bei defektem Tiefgaragentor: Das Urteil
Das Garagentor einer Tiefgarage bietet Sicherheit vor dem Zugriff Unbefugter. Ist das Tor kaputt, stellt dies einen Mangel dar, der eine Mietminderung rechtfertigt, urteilte jetzt das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 33052 C 89/24). Weil damit eine erhöhte Gefahr für Eigentumsdelikte bestehe, sei eine Mietminderung um 50 Prozent gerechtfertigt, urteilten die Richter. Dabei komme es nicht darauf an, ob es solche Vorfälle bereits gegeben habe, allein die Gefahrerhöhung rechtfertige schon die Minderung.
Abweichung vom vereinbarten Zustand
Im verhandelten Fall vermietete der Beklagte 2 Tiefgaragenstellplätze für je 20 Euro im Monat. Da das Tor monatelang defekt war, minderte der Mieter die Miete um 50 Prozent, also auf 10 Euro pro Monat. Zu Recht, urteilten jetzt die Richter. Insgesamt spart der Stellplatzmieter so 240 Euro. Ein defektes und offenstehendes Tor stelle ein Abweichen von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit der Stellplätze und daher einen Mangel dar.
Schlüssel belegt Vereinbarung
Da laut Mietvertrag vereinbart war, dass der Mieter Schlüssel zur Tiefgarage erhält, war damit auch vereinbart, dass diese auch abschließbar sei. Dies bedeute für den Mieter ein Mehr an Sicherheit für die abgestellten PKW. Die gelte auch, obwohl in der Tiefgarage eine Vielzahl von Fahrzeugen mit vielen Nutzern stehen. Bei einem abgeschlossenen Tor könne sich dann trotzdem nicht jeder ungehindert Zugang verschaffen. Dass es bisher nicht zu Eigentumsdelikten kam, sei dabei unerheblich, die erhöhte Gefahr reiche für die Mietminderung aus.
Wann ist ein defektes Tiefgaragentor ein Mietmangel?
Ein Tiefgaragentor stellt einen Mietmangel dar, wenn es die Nutzung der Garage erheblich einschränkt. Dies ist der Fall, wenn:
- Das Tor dauerhaft offensteht: Die Garage bleibt ungesichert.
- Die Sicherheitsfunktion fehlt: Unbefugte können leichter eindringen.
- Der Zugang blockiert ist: Fahrzeuge können nicht mehr abgestellt werden.
In diesen Situationen entspricht die Garage nicht den vertraglichen Vereinbarungen.
Defektes Garagentor - so handelst du als Mieter
- Mängelanzeige: Informiere deinen Vermieter unverzüglich schriftlich über den Defekt des Garagentors. Nutze hierfür eine detaillierte Mängelanzeige.
- Fristsetzung: Setze deinem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels, in der Regel 14 Tage.
Mietminderung: Sollte der Mangel nicht behoben werden, kannst du die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. In vergleichbaren Fällen wurde eine Minderung von 50 Prozent als angemessen erachtet. In unserer Mietminderungstabelle findest du weitere Informationen und Gründe zur Mietminderung.
Wichtige Schritte für die Mietminderung
- Dokumentation: Halte den Defekt und dessen Auswirkungen schriftlich fest.
- Kommunikation: Tritt in Kontakt mit deinem Vermieter und informiere ihn über den Mangel.
- Rechtsberatung: Ziehe bei Unsicherheiten einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht hinzu.
Fazit
Ein defektes Garagentor beeinträchtigt nicht nur die Sicherheit, sondern auch den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts. Daher ist es wichtig, schnell zu handeln und deine Rechte als Mieter wahrzunehmen. Eine proaktive Vorgehensweise schützt nicht nur dein Eigentum, sondern sorgt auch für ein sicheres Wohnumfeld.