Ratgeber

Mietminderungstabelle: Orientierungshilfe für Mietkürzungen

Autorenbild Kilian Treß
Du suchst ein neues Zuhause? Neue Wohnung mieten

Hat eine Wohnung Mängel, ist das oft ein Grund für eine Mietminderung. Doch wie hoch kann die Mietminderungsquote ausfallen? Anhaltspunkte hierfür liefert die Mietminderungstabelle.

Mietminderung-Tabelle und Mietminderungsquote

Die folgende Tabelle zur Mietkürzung führt typische Gründe und die Minderungsquote auf.

Mietminderungsgrund Mietminderung Gericht und Urteil
Mietminderung durch defekte Heizung im Winter - Wohnung unbewohnbar 100 Prozent  LG Berlin, 65 S 70/92
Mäuseplage in der Stadtwohnung 100 Prozent (im Extremfall) AG Brandenburg a. d. Havel, 32 C 520/00
Komplettausfall der Elektrik 100 Prozent (im Extremfall) AG Neukölln, 15 C 23/87
Ausspionieren des Mieters / Verletzung Intimsphäre 100 Prozent AG München, 473 C 18682/06
Ausfall Heizung, Warmwasser und Kochen wegen defektem Gasofen 85 Prozent AG Nürnberg, 16 C 127/16
Erhebliche Beeinträchtigung durch Bauarbeiten bei Dachgeschossausbau 60-80 Prozent LG Hamburg, 307 S 135/95
Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens und 2 Trocknungsgeräten in der Wohnung 80 Prozent LG Köln, ZMR 2012, 625
Rattenbefall in der Wohnung  80 Prozent AG Dülmen, 3 C 128/12
Ständige Feuchtigkeit, Schimmelpilzbildung in Küche, Wohn- und Schlafzimmer 80 Prozent LG Berlin, 65 S 205/89
Mietminderung bei Überschwemmungs­schaden nach extremem Starkregen 80 Prozent AG Friedberg, C 389/82
Ausfall der Heizung - Oktober bis April 70-100 Prozent LG Berlin, 61 S 37/02
Teilausfall Heizung 70 Prozent AG Görlitz, 3 C 1347/96
Lärm aufgrund Baumaßnahmen im Wohnhaus 60 Prozent AG Hamburg, 44 C 1605/86
Gerüst vor der Dachgeschosswohnung, Dacharbeiten 50 Prozent BGH, VIII ZR 181/12 -
Starker Nachbarlärm 50 Prozent AG Braunschweig, 113 C 168/89 (9)
Verstopfte Toilette 50 Prozent AG Hannover, 559 C 3475/08
Aufzug defekt - Mieter darauf angewiesen 50 Prozent AG München, 425 C 11160/15
Vermieter stellt Wasser ab 50 Prozent Frankfurt (Oder), 15 S 112/17
Defektes Garagentor 50 Prozent AG Frankfurt (Main), 33052 C 89/24
Geruchsbelästigung durch Tiere 45 Prozent AG Köln, 201 C 457/87
Fogging / Schwarzfärbung 40 Prozent AG Düsseldorf, 30 C 10487/08
Großbaustelle 12 Prozent LG Frankfurt, ZMR 2007, 699
Schadstoffbelastung wegen mangelhaftem Parkettkleber 30 Prozent BGH, VIII ZR 411/12
Mietminderung wegen defektem Aufzug (16 Tage) 20 Prozent AG Berlin-Mitte, 10 C 24/07
Lärm wegen Touristen 20 Prozent BGH, VIII ZR 155/11
Mietminderung wegen Hitze im Neubau 20 Prozent AG Hamburg, 46 C 108/04
Hundekot im Treppenhaus 20 Prozent AG Münster, 8 C 749/94
Rauchende Nachbarn 10 Prozent LG Berlin, 67 S 307/12
Schimmel nach Modernisierung 10 Prozent AG Gotha, 2 C 116/02
Mülltonne fehlt 10 Prozent AG Lichtenfels, 1 C 191/00
Taubendreck 5 Prozent AG München, AZ 412 C 32850/08
Schreie, laute Musik, Türenschlagen 10 Prozent AG Bergheim, 23 C 147/12
Schwer schließbare Fenster 10 Prozent AG Münster, C 20/82

Mietminderungstabelle: Eine Einführung

Die Mietminderungstabelle hilft dir bei der Frage, ob eine Mietsenkung infrage kommt und wie hoch die Minderungsquote ausfallen kann. Dabei listet die Tabelle Gründe für die Mietminderung auf und verweist auf beispielhafte Urteile. 

Die Mietminderungstabelle ist ein nützliches Instrument für dich, um angemessene Mietminderungen bei bestimmten Mängeln in deiner Mietsache zu berechnen.

Die Berechnung der Mietminderung basiert auf verschiedenen Faktoren:

  1. Schwere des Mangels
  2. Auswirkungen auf die Mietsache oder den Wohnkomfort
  3. Zeitraum, für den der Mangel besteht
  4. Rechtsprechung von Amts-, Landesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof (BGH)

 

Die Tabelle für Mietminderung bei Mängeln gilt nur als Referenz, um den prozentualen Anteil der Minderung entsprechend der spezifischen Situation zu bestimmen.

Hilfreiche Tipps zur Mietminderung im Überblick

Mietminderung muss immer individuell geprüft werden – in unserem Ratgeber findest du praxisnahe Hinweise, wie du im Ernstfall richtig vorgehst und was dabei unbedingt zu beachten ist.

Fragen zur Mietminderungstabelle

Welche Rolle spielt der Bundesgerichtshof (BGH) bei der Tabelle?

Der BGH spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung von Rechtsgrundsätzen im Mietrecht. Seine Urteile dienen oft als Leitlinien für Gerichte und Mieter gleichermaßen. In Bezug auf Mietminderungen hat der BGH zahlreiche wegweisende Entscheidungen getroffen, die den Mietern klare Richtlinien bieten. Einige wurden in die Mietminderungstabelle aufgenommen.

Worauf sollte Mieter bei einer Mietminderung achten?

Bei der Entscheidung über eine Mietminderung solltest du relevante Aspekte wie den Zustand der Heizung, Fenster und anderer wesentlicher Punkte berücksichtigen. Diese Elemente sind entscheidend für den Wohnkomfort und können bei Mängeln erhebliche Auswirkungen haben, beispielsweise wenn Schimmelbildung begünstigt wird. Die Tabelle für Mietminderung bei Mängeln gibt eine erste Orientierung.

Welchen Einfluss haben Heizungsprobleme?

Probleme mit der Heizung sind einer der häufigsten Gründe für Mietminderungen. Ein Ausfall der Heizung in den kalten Monaten beeinträchtigt den Wohnkomfort erheblich und stellt einen schwerwiegenden Mangel dar. Die Mietminderungstabelle bietet klare Richtlinien für die Bestimmung der angemessenen Minderungshöhe in solchen Fällen.

Welche Rolle spielen Fenster bei der Mietminderung?

Fenster spielen eine wichtige Rolle für die Wohnqualität. Undichte Fenster führen zu Zugluft, Lärmbelästigung und Energieverlust. Du hast das Recht, Mängel an Fenstern zu beanstanden und eine entsprechende Mietminderung vorzunehmen. Die Mietminderungstabelle hilft dabei, die angemessene Höhe der Minderung zu bestimmen, basierend auf dem Grad der Beeinträchtigung.

Wo bekommen Mieter Hilfe bei einer Mietminderung?

Mieter, die mit Mängeln in ihrer Mietsache konfrontiert sind, können sich an den Mieterverein wenden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten. Der Mieterverein bietet rechtliche Expertise und unterstützt dich bei der Durchsetzung deiner Rechte. In Zusammenarbeit mit dem Mieterverein kannst du deine Interessen effektiv vertreten.

Wie rechne ich eine Mietminderung aus?

Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Prozentsatz, den das Gericht im konkreten Fall für den Mangel festgelegt. 


Formel zur Berechnung:

Mietminderung (€) = Bruttomiete × Minderungsquote (%)

Beispiel für eine Mietminderung:
Bruttomiete: 1.000 €
Mangel: 20 % Mietminderung wegen Baulärm
→ Kürzung: 200 €
→ Zu zahlen: 800 €

 

Wie viel Mietminderung bei welchem Schaden?

Die Höhe hängt vom Einzelfall ab – also von Art, Dauer und Ausmaß des Mangels. Einige Richtwerte:

  • Heizungsausfall im Winter: 70–100 %
  • Starker Schimmel in mehreren Räumen: 30–50 %
  • Baulärm im Haus: 20–40 %
  • Aufzug defekt (bei Bedarf): bis 50 %
  • Zugige Fenster: 10–20 %

 

Eine Übersicht mit vielen weiteren Fällen findest du in unserer Mietminderungstabelle weiter oben im Text.

 

Welche Mängel berechtigen zur Mietminderung?

Mietminderung ist möglich, wenn ein Mangel vorliegt, der den Gebrauch der Wohnung erheblich einschränkt. Dazu gehören u. a.:

  • Ausfall von Heizung, Wasser oder Strom
  • Feuchtigkeit und Schimmel
  • Lärm durch Baustellen oder Nachbarn
  • Ungezieferbefall (z. B. Ratten, Kakerlaken)
  • Defekte Fenster, Türen oder Aufzüge
  • Extreme Geruchsbelästigung


Wichtig: Der Mangel darf nicht vom Mieter selbst verursacht worden sein.

Muss ich dem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen?

Ja. Bevor du die Miete minderst, musst du den Mangel schriftlich anzeigen und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Nur wenn keine oder nur unzureichende Reaktion erfolgt, ist eine Mietminderung rechtlich zulässig.

Dokumentiere den Mangel (z. B. mit Fotos, Lärmprotokoll) am besten und notiere zudem, wann du den Vermieter informiert hast.

Miete kürzen nach Tabelle – Ist die Mietminderungstabelle bindend?

Nein, eine solche Tabelle gibt dir lediglich eine erste Orientierung. Es gibt klare Gründe, was zu einer Mietminderung führen kann. Dazu zählen defekte Heizungen, Lärmbelästigung oder andere Aspekte, die die Wohnqualität mindern. Wie groß die Beeinträchtigung für Mieter ist und wie hoch daher letztlich die Mietminderung ausfällt, wird oftmals erst im Einzelfall vor Gericht entschieden.

(4)
5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
4
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?
Neuen Kommentar schreiben
immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.