Geruchsbelästigung: Das Wichtigste in Kürze
- Geruchsbelästigung meint, dass unangenehme Gerüche von einer bestimmten Quelle ausgehen, Menschen sie wahrnehmen und sich dadurch gestört fühlen.
- jegliche Quellen für Gestank sind Zigarettenqualm des Nachbarn, Küchengerüche, Abgase oder Haustiere.
Mietminderung Geruchsbelästigung: So gehst du vor
- Die Miete kann gemindert werden, wenn die Wohnungsnutzung durch Geruchsbelästigung erheblich beeinträchtigt ist.
- Die Belästigung muss auf objektiven Nachweisen beruhen und kann nicht allein von der persönlichen oder subjektiven Empfindung der Mieter abhängen.
- Informiere deinen Vermieter zunächst durch eine Mängelanzeige über die Geruchsbelästigung und setze eine angemessene Frist zur Beseitigung.
- Nutze unsere Mietminderungstabelle, um eine erste Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel du deine Miete je nach Geruchsquelle mindern kannst.
Inhaltsübersicht
- Was zählt als Geruchsbelästigung?
- Kann man gegen Geruchsbelästigung vorgehen?
- Unter welchen Voraussetzungen kann die Miete bei Geruchsbelästigung gemindert werden?
- Wie viel Prozent Mietminderung bei Geruchsbelästigung?
- Wann besteht kein Anspruch auf Mietminderung bei Geruchsbelästigung?
- FAQ – Geruchsbelästigung: So kannst du dich als Mieter gegen Gestank wehren
Was zählt als Geruchsbelästigung?
Schlechte Luft kann unterschiedliche Ursachen haben. Wir zeigen dir, wie du dich effektiv gegen unerträgliche Gerüche unterschiedlichster Art wehren kannst – mit einigen Gerichtsurteilen zu Geruchsbelästigungen sowie Fachwissen und wertvollen Tipps von unseren Experten.
Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch
Wenn dein Nachbar regelmäßig auf dem Balkon raucht und das auf Dauer für dich zur Belastung wird, kannst du rauchfreie Zeiten fordern. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rauchbelästigung in Mietwohnungen besteht die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Nachbar muss sich an die vereinbarten rauchfreien Zeiten halten, andernfalls könnte eine Mietminderung gerechtfertigt sein, so Mietrechtsexperte Mikio-André Frischhut.
- Bauliche Mängel berechtigen zur Mietminderung bei Geruchsbelästigung
Achte darauf, ob bauliche Mängel wie undichte Türen Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch begünstigen. In solchen Fällen könnte eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent möglich sein.
Geruchsbelästigung durch Essens- und Küchengeruch
In der Regel wird Kochen als sozial adäquates Verhalten betrachtet, selbst bei kontroversen Zutaten wie Knoblauch. In Mehrfamilienhäusern müssen Küchengerüche toleriert werden. Rechtsanwalt Frischhut erklärt, dass für haushaltsübliche Gerüche eine hohe Schwelle gilt. Der Geruch müsste praktisch rund um die Uhr wahrnehmbar sein, damit er als Mangel an der Mietsache betrachtet wird.
- Spezielle Regelungen bei Geruchsbelästigung durch nahegelegene Gewerbebetriebe
An Bäckereien, Gastrobetriebe oder Metzgereien werden andere Erwartungen gestellt als an private Haushalte. Selbst wenn der Duft von Bratfett bis in die Wohnung reicht: Falls eine Gaststätte bereits beim Abschluss des Mietvertrags existierte, bist du als Mieter in der Regel verpflichtet, den Geruch zu akzeptieren (§ 536b BGB).
Geruchsbelästigung durch Grillen
Schau zunächst in deine Hausordnung oder deinen Mietvertrag, um die Grillregelungen für Balkon und Garten zu prüfen. Verstöße können zu einer Abmahnung oder Kündigung durch deinen Vermieter führen. Holzkohlegrillgerüche werden oft wenig toleriert. Fehlen klare Regelungen, haben Mieter grundsätzlich die Freiheit, Balkon oder Terrasse nach eigenem Ermessen zu nutzen.
- Beachte stets das Gebot der Rücksichtnahme!
Als Mieter solltest du Grillgerüche in einem gewissen Rahmen tolerieren, da Mietminderungen in der Regel ausgeschlossen sind.
Geruchsbelästigung im Treppenhaus durch Schweiß und Urin
Gerüche aufgrund von mangelnder Hygiene können durchaus einen berechtigten Grund für eine Mietminderung darstellen, da sie als nicht haushaltsüblich gelten, so Frischhut. Trotzdem zeigen sich Gerichte oft zurückhaltend, insbesondere wenn es um die Festlegung der Mietminderungshöhe geht.
In einem Fall in Berlin beschwerte sich eine Nachbarin über extreme Körpergerüche sowie Geruchsbelästigungen im Hausflur durch Hundeurin und zersetzenden Hausmüll. Der Gestank war so intensiv, dass das Treppenhaus nur mit Geruchsschutz betreten werden konnte und bis in die Wohnungen drang. Das Gericht entschied letztlich nur eine Mietminderung von höchstens 10 Prozent.
Geruchsbelästigung durch Müll und Unrat
Wenn Abfallgeruch durch die unregelmäßige Müllentsorgung des Nachbarn bis in die Wohnung des Mieters gelangt, könnte dies ein Grund für eine Mietminderung sein, so Frischhuts Einschätzung. In einem solchen Fall ist dein Vermieter verpflichtet, die Ursache des Geruchs zu beseitigen.
Geruchsbelästigung durch Abgase
Ein Anspruch auf Mietminderung wegen Abgasen ist grundsätzlich möglich. Liegt beispielsweise ein großer Parkplatz neben der Mietwohnung, wird angenommen, dass der Mieter von den Abgasen vor seinem Einzug wusste und diese akzeptierte (§ 536b BGB). Anders sieht es bei einem neu errichteten Parkplatz aus, besonders wenn der Mieter nicht im Voraus über entstehende Geruchsbelästigungen informiert wurde. In einem konkreten Fall (Amtsgericht Spandau 6 C 526/99) führte das zu Lärm- und Abgasbelästigungen, was eine gerechtfertigte Mietminderung ermöglichte.
Geruchsbelästigung durch Haustiere
Mieter haben nur im Extremfall einen Anspruch auf Mietminderung bei Haustiergerüchen, betont Frischhut. Solange es sich nicht um Fäkal- oder Uringeruch handelt, der Gestank vorübergehend ist und die Tierhaltung zulässig, müssen Mieter das dulden.
Übliche Haustiere wie Hunde und Katzen können einen gewissen Geruch haben, den du als Mieter akzeptieren musst. Bei ungewöhnlichen Tieren wie Frettchen kann jedoch eine Mietminderung wegen unzumutbarem Gestank gerechtfertigt sein. Ein Gericht entschied, dass ein Frettchen, das normalerweise draußen gehalten wird, kein gewöhnliches Tier ist und unangenehme Gerüche verursachen kann (Amtsgericht Köln 201 C 457/87).
Kann man gegen Geruchsbelästigung vorgehen?
Gestank nervt! Mieter müssen nicht alles hinnehmen, sie können unter Umständen die Miete bei anhaltender Geruchsbelästigung mindern. Foto: JoyceGrace / stock.adobe.com
Zigarettenrauch, Müll- oder Essensgerüche können die Lebensqualität in der eigenen Wohnung negativ beeinträchtigen. Ist die schlechte Luft als unzumutbar eingestuft und schränkt sie die normale Nutzung der Mietwohnung erheblich ein, kann gegen Geruchsbelästigung in der Regel vorgegangen werden. Gemäß Paragraf 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist es den Mietern sogar gestattet, die Miete zu mindern, da in solchen Fällen der Gestank als Mangel an der Mietsache betrachtet wird.
Um das Ausmaß des Gestanks zu bewerten, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:
- Dauer
- Häufigkeit
- Intensität
- Ort
- Uhrzeit
Wenn also eine Geruchsbelästigung vorliegt, kannst du als Mieter folgende Maßnahmen ergreifen:
- Sprich zuerst mit dem verursachenden Nachbarn, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
- Wenn das Gespräch nichts ändert, melde den Gestank als Mangel bei deinem Vermieter (§ 536c BGB). Verfasse eine Mängelanzeige, schildere den Geruch ausführlich und setze eine angemessene Frist (circa 14 Tage) zur Beseitigung. Die Miete kann erst nach Ablauf dieser Frist gemindert werden.
- Beweise die Geruchsbelästigung. Eine detaillierte Beschreibung der schlechten Luft reicht als Beweis aus (BGH Az.: VIII ZR 155/11). Fachanwalt für Mietrecht Jens Hermann empfiehlt, die Art, den Zeitpunkt, die Häufigkeit, die Intensität und die Dauer des Gestanks zu beschreiben. Bei subjektiven Mängeln wie Geruchsbelästigung ist es ratsam, auch Aussagen von Zeugen einzuholen.
- Wenn dein Vermieter nichts gegen die schlechte Luft unternimmt, kannst du die örtliche Behörde einschalten, zum Beispiel das Ordnungsamt, Umweltamt oder Gewerbeaufsichtsamt, und eine Beschwerde einreichen. Die Behörde prüft dann, ob der Verursacher gegen Gesetze verstößt. Sollten diese Maßnahmen ebenfalls nicht zielführend sein, besteht die Möglichkeit, vor dem Zivilgericht Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Vermieter müssen unter Umständen die Identität von Hinweisgebern preisgeben
Nicht anonyme Mieterbeschwerden können dazu führen, dass Vermieter dem betroffenen Mieter mitteilen müssen, wer sich beschwert hat (BGH Az.: VI ZR 14/21). Das ist vor allem relevant, wenn sich herausstellt, dass der Hinweis nicht der Wahrheit entspricht.
Unter welchen Voraussetzungen kann die Miete bei Geruchsbelästigung gemindert werden?
- Der Gestank muss störend, unzumutbar und anhaltend (mindestens 14 Tage) sein. Die Beurteilung erfolgt nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen (BGH Az.: V ZR 62/91), nicht nach deiner subjektiven Empfindung.
- Extreme Gerüche, die nicht von dir selbst verursacht wurden und gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Übelkeit, Erbrechen oder Kopfschmerzen herbeiführen, berechtigen zu einer Mietminderung (BGH Az.: III ZR 11/83). Auch wenn du als Mieter bestimmte Räumlichkeiten nicht mehr nutzen kannst, ist eine Mietminderung gerechtfertigt.
Hol dir Unterstützung von einem Fachmann für Mietrecht!
Wenn du deine Miete mindern möchtest, solltest du stets einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterbund um Rat fragen. Das hilft dir, die korrekte Vorgehensweise zu bestimmen. Die Entscheidung über eine mögliche Mietminderung und ihre Höhe hängt immer von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.
Wie viel Prozent Mietminderung bei Geruchsbelästigung?
Es gibt keine klaren gesetzlichen Richtlinien für angemessene Mietminderungen bei Geruchsbelästigungen. Unsere Mietminderungstabelle kann jedoch als grobe Orientierung dienen.
Beachte, dass es in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Mietminderung gibt, insbesondere wenn du bereits bei Vertragsabschluss von der Geruchsquelle wusstest. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn du dir das Recht auf Mietminderung bereits beim Unterzeichnen des Mietvertrags vorbehalten hast (siehe § 536b BGB).
Kostenlose Mietminderungstabelle
Finde heraus, um wie viel Prozent du deine Miete bei Geruchsbelästigung möglicherweise mindern darfst.
Wann besteht kein Anspruch auf Mietminderung bei Geruchsbelästigung?
Es wird keine Beeinträchtigung durch schlechte Luft angenommen bei:
- einmaligen oder nur kurzzeitig auftretenden Gerüchen.
- ortsüblichen Gerüchen.
- sozialadäquaten Gerüchen.
Mietminderung ist in der Regel nicht möglich bei haushaltsüblichen oder selbst verursachten Gerüchen
Wenn du zum Beispiel Essensreste oder Hygieneartikel in der Toilette entsorgst und so unangenehme Gerüche verursachst, musst du das akzeptieren. Es liegt in deiner Verantwortung, etwas gegen diese Gerüche zu unternehmen. Falls du den Gestank nicht selbst beseitigen kannst, informiere deinen Vermieter mit einer Mängelanzeige.
FAQ – Geruchsbelästigung: So kannst du dich als Mieter gegen Gestank wehren
Kann der Vermieter einem Mieter wegen Geruchsbelästigung kündigen?
Ja, der Vermieter kann einem Mieter, der unzumutbare Geruchsbelästigungen verursacht, fristlos kündigen. Das ist insbesondere dann möglich, wenn die Gerüche Schäden an der Wohnung verursachen könnten, wie beispielsweise Ungezieferbefall aufgrund von faulenden Speiseresten oder abgelaufenen Lebensmitteln. Ebenso können Tiergerüche aus einer nicht artgerechten Haltung eine Kündigung durch den Vermieter begründen.
Kann man die Polizei wegen Geruchsbelästigung rufen?
Ja, wenn ein klärendes Gespräch mit dem belästigenden Nachbarn erfolglos bleibt oder der Vermieter keine Maßnahmen ergreift, ist es möglich, eine Beschwerde beim örtlichen Ordnungsamt oder der Polizei einzureichen. Die Behörden werden die Situation überprüfen und entsprechende Schritte unternehmen, um das Problem zu lösen.
Was sind die rechtlichen Grundlagen der Geruchsbelästigung?
Im deutschen Recht gibt es verschiedene Gesetze, die sich mit Geruchsbelästigung beschäftigen:
- Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Regelungen zur Geruchsbelästigung im gesetzlichen Eigentümer-Besitzer-Konflikt (§§ 861 bis 872 BGB) sowie in den Paragrafen 906 und 1004 des Nachbarrechts zu finden. Besonders relevant ist Paragraf 1004 BGB, der sich mit der Beseitigung von Störungen – wie etwa Geruchsbelästigung – durch den Nachbarn befasst.
- Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, einschließlich Gerüche von ortsfesten Anlagen wie landwirtschaftlichen Betrieben oder Gaststätten, die als Belästigung empfunden werden können. Behörden verwenden verschiedene Immissionsrichtwerte für unterschiedliche Geruchsquellen und Gebiete, um die Zumutbarkeit der Geruchsbelästigungen im Einzelfall zu bewerten.
- Das Nachbarschaftsrecht der Bundesländer regelt Fragen der Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft, einschließlich Aktivitäten wie Grillen oder Kompostieren, die zu Geruchsbelästigungen führen können. Diese Regelungen variieren je nach Landesgesetzgeber stark.
- Das Ordnungsrecht kann betroffen sein, wenn Maßnahmen zur Beseitigung von Geruchsbelästigungen ergriffen werden müssen.
Kann die Intensität der Geruchsbelästigung gemessen werden?
Ja, die Intensität von Geruchsbelästigungen kann durch Luftmessungen bestimmt werden. Einige Bundesländer, wie Sachsen oder Nordrhein-Westfalen, haben sogar Richtlinien zur Geruchsimmission festgelegt, die als Orientierung im Streitfall dienen können.
Weitere immowelt Ratgeber-Artikel zur Mietminderung
In unserem Artikel über die Cannabis-Legalisierung erfährst du, ob du dich gegen Geruchsbelästigung durch Cannabis-Pflanzen und / oder den Rauch wehren und die Miete mindern kannst. Auch andere Mängel wie Schmutz, Lärm, eine defekte Heizung, übermäßige Hitze oder Schimmel können im Ernstfall zu einer Mietminderung berechtigen.