Ratgeber

Cannabis-Legalisierung: Was dürfen Mieter und Vermieter?

Seit 1. April 2024 ist in Deutschland Cannabis legal. Erwachsene dürfen Cannabis anbauen, besitzen und konsumieren. Aber nur bestimmte Mengen sind strafffrei. Außerdem können Nachbarn und Vermieter den Konsum unter Umständen einschränken.

In Kürze: Cannabis-Legalisierung

  • Zum 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legalisiert worden.
  • Bis zu 3 Cannabis-Pflanzen pro volljähriger Person dürfen in der Wohnung angebaut werden.
  • Der Konsum von Cannabis in der Wohnung ist erlaubt.
  • Der Besitz von 50 Gramm Marihuana pro Person in der Wohnung ist legal.
  • Vermieter können den Konsum grundsätzlich nicht verbieten, aber unter Umständen einschränken.

Cannabis-Legalisierung: Was dürfen Mieter?

Mit der Legalisierung von Cannabis fallen im eigenen Zuhause viele Verbote weg, die früher in Mietwohnungen sogar zu fristlosen Kündigungen führen konnten. Seit dem 1. April 2024 ist weder der Besitz, Konsum, noch der Anbau verboten. Dennoch dürfen Grenzen weiterhin nicht überschritten werden.

Dürfen Mieter in ihrer Mietwohnung Cannabis rauchen?

Ja. Das Konsumieren von Cannabis in der eigenen Wohnung ist ab der Legalisierung ähnlich wie das Rauchen von Zigaretten zu werten. Das Rauchen in der Mietwohnung zählt meistens zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Auch rauchen auf dem Balkon, am offenen Fenster oder auf der Terrasse zählen dazu.

Allerdings gilt zwischen Mietern zudem das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Wird der Nachbar durch das Cannabisrauchen stark beeinträchtigt, muss der Raucher seinen Konsum einschränken.

Im Mietvertrag kann auch eine Individualvereinbarung über ein Rauchverbot vereinbart werden, so  dass beispielsweise bestimmte Uhrzeiten eingehalten werden müssen, wie es beim Zigarette rauchen auch gehandhabt werden kann.

Gilt in meiner Wohnung ein Rauchverbot?

Nein. In der Wohnung gilt per se kein Rauchverbot. Der Vermieter kann das Rauchen grundsätzlich nicht verbieten.

Kiffen auf dem Balkon: Darf ich Cannabis auf dem Balkon oder der Terrasse rauchen?

Ja. Solange Nachbarn und vor allem Kinder nicht durch den Rauch belästigt werden, ist das Rauchen auf Balkon und Terrasse erlaubt. Aber vor allem wenn Kinder in der Nähe sind, sollte Vorsicht gewahrt werden. Der Jugendschutz genießt höchste Priorität. 

Achtung: Gesundheitliche Risiken beim Konsum von Cannabis

Wer darf in der Mietwohnung Cannabis anbauen?

Seit dem 1. April 2024 ist das Anbauen von Cannabis-Pflanzen in der eigenen Wohnung, auf dem Balkon, Terrasse oder Garten erlaubt. Allerdings muss man mindestens 18 Jahre alt sein und in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis bleiben für Minderjährige verboten.

Wie viele Pflanzen sind in der Mietwohnung erlaubt?

Maximal erlaubt sind pro Person 3 weibliche Cannabis-Pflanzen. Das bedeutet, dass Paare oder Wohngemeinschaften sogar mehr als 3 Pflanzen in einer Wohnung haben dürfen. Jede Person darf zudem 50 Gramm Marihuanazuhause aufbewahren, maximal aber 25 Gramm außerhalb der Wohnung mit sich führen. Wer zu viel besitzt (bis 60 Gramm) oder mit sich führt (bis 30 Gramm) begeht eine Ordnungswidrigkeit. Alles darüber hinaus ist eine Straftat.

Wer selber nicht anbauen möchte, hat die Möglichkeit, sich als Mitglied in sogenannten Anbauvereinigungen zu registrieren. Die 3 Pflanzen darf dann die Vereinigung anbauen und im gesetzlichen Rahmen Marihuana aushändigen.

Gibt es eine Altersgrenze für den Besitz und Anbau der Cannabis-Pflanzen?

Ja. Kinder unter 18 Jahren ist der Besitz und Anbau weiterhin verboten. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen lediglich Cannabis mit einem begrenzten THC-Maximalgehalt von 10 Prozent von Anbauvereinigungen beziehen. Sie müssen aber in dieser Anbauvereinigung Mitglied sein. Die Menge Marihuana ist auf 30 Gramm pro Monat begrenzt.

Der Gehalt des Wirkstoffs THC ist beim illegalem Verkauf von Marihuana in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen. Lag der THC-Gehalt 2008 noch bei rund 10 Prozent im Durchschnitt, betrug er 2021 dagegen rund 14 Prozent. Quelle: Statista

Darf man Cannabis anbauen mit Kindern in der Wohnung?

Wer Cannabis anbauen möchte, muss den Jugendschutz wahren. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sagt auf seiner Website zur Aufbewahrung von Cannabis-Pflanzen, dass sie „in abschließbaren Schränken oder Räumen“ aufbewahrt werden müssen.

Daraus folgt:

  • Der Anbau von Cannabis-Pflanzen in Wohnungen mit Kindern und Jugendlichen ist nicht grundsätzlich verboten.
  • Die Pflanzen müssen jedoch so gesichert sein, dass Kinder keinen Zugang zu ihnen haben.
  • Das heißt auch, dass sie nicht einfach im Garten angebaut werden dürfen, wenn sich dort Kinder aufhalten können. Der strenge Geruch der Pflanzen kann auch Nachbarn stören, so dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden müssten, um die Geruchsbelästigung zu verhindern.
  • Auch geerntetes Cannabis darf nicht frei zugänglich sein.

Darf ich zum Anbauen Cannabis-Samen oder Stecklinge kaufen?

Die geplanten Cannabis-Clubs sollen legal Saatgut für den Anbau von Cannabis-Pflanzen erwerben können. Diesen Clubs wird es auch erlaubt sein, Samen und Stecklinge an ihre Mitglieder für den Eigenanbau zu Hause weiterzugeben. Die Anzahl ist pro Monat auf maximal 7 Samen oder 5 Stecklinge begrenzt. Aber Achtung: Es dürfen maximal nur 3 Pflanzen pro Person gleichzeitig gezüchtet werden.

Cannabis-Legalisierung: Wann machen sich Konsumenten strafbar?

Gefährdung von Kindern und Jugendlichen

Die Abgabe, Verabreichung oder Überlassung von Cannabis an Minderjährige durch Erwachsene wird mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr geahndet (§ 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG).

Cannabis-Legalisierung: Welche Rechte haben Nachbarn?

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat auch Auswirkungen auf die Rechte von Nachbarn. Diese haben im Grundsatz das Recht, sich gegen Beeinträchtigungen durch den Anbau und Konsum von Cannabis zu wehren. Den Konsum müssen Nachbarn aber grundsätzlich tolerieren.

Im Einzelnen:

  • Geruchsbelästigung: Nachbarn können sich gegen eine Geruchsbelästigung durch Cannabis-Pflanzen wehren, wenn diese übermäßig stark ist.
  • Eigentumsbeeinträchtigung: Nachbarn können sich auch gegen eine Eigentumsbeeinträchtigung durch Cannabis-Pflanzen wehren, wenn diese beispielsweise über die Grundstücksgrenze wachsen.

Was, wenn Nachbarn der Geruch der Pflanzen oder des Rauchs stört?

Nachbarn können zwar gegen Cannabis rauchende Mieter vorgehen. Aber: „Solange sich der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegt, dürften Nachbarn kaum eine Handhabe haben“, sagt Fachanwalt Alexander Bredereck. „Ausnahmen sind vielleicht dann gegeben, wenn der Mieter exzessiv raucht und dadurch eine extreme Beeinträchtigung der Nachbarn im Mietgebrauch verursacht wird.

Kann man die Miete mindern, wenn man ständig Cannabis-Geruch aus der Nachbarwohnung riecht?

Unter Umständen kann starker Cannabis-Geruch eine Mietminderung rechtfertigen, da er die Nutzung der eigenen Wohnung beeinträchtigen kann. Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem Anwalt besprochen werden. Wie hoch die Mietminderung wegen Rauch sein könnte, ist aber immer individuell.

Unser Experte: Alexander Bredereck

Fach- und Fernsehanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht, insbesondere für alle Themen rund um das Mietrecht wie Mietverträge, Mängel und Schönheitsreparaturen.

Bredereck ist Teil unseres Weiterbildungsangebots für Immobilienprofis.

Cannabis-Legalisierung: Welche Rechte hat der Vermieter?

Auch wenn es dem Vermieter nicht gefällt, dass in seiner Wohnung Cannabis konsumiert wird: er darf in den meisten Fällen nicht eingreifen. Die Legalisierung von Cannabis gilt auch in vermieteten Wohnungen. Mit der Vermietung tritt der Vermieter die Nutzungsrechte der Wohnung komplett an den Mieter ab. Die Wohnung ist unverletzlich (Artikel 13 des Grundgesetzes).

Darf der Vermieter sich grundsätzlich gegen den Anbau und Konsum von Cannabis wehren?

Nein. „Das kann dem Mieter niemand verbieten“, sagt Alexander Bredereck. Zudem würde der Vermieter umgekehrt auch Schwierigkeiten haben, entsprechende Verbote rechtlich durchzusetzen. „Das geht natürlich nur insoweit, als sich der Mieter innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt. Insoweit sind die Cannabis-Pflanzen aber durch das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ähnlich geschützt, wie die Alkoholbestände in der Hausbar“, sagt Bredereck.

Darf der Vermieter im Mietvertrag oder per Hausordnung Cannabiskonsum beschränken?

Ja, der Vermieter kann entsprechende Klauseln in den Mietvertrag aufnehmen. „Soweit diese den Mieter aber in den gesetzlich zulässigen Gebrauch beschränken, dürften solche Klauseln unwirksam sein“, betont Fachanwalt Bredereck. Das gehe allerdings nur in insoweit, als durch den Konsum keine unzumutbaren Belästigungen anderer Mieter bewirkt werden.

An dieser Stelle ist ein Verbot etwa vergleichbar mit dem Rauchverbot in Wohnungen. Wenn beispielsweise das gesamte Treppenhaus nach Cannabis riecht, sollten die Mieter gemeinsam mit dem Vermieter eine Lösung aushandeln, das beispielsweise immer ausreichend gelüftet wird. Nachbarn könnten sonst sogar ihre Miete mindern, sollte die Geruchsbelästigung nicht aufhören.

Kann der Vermieter dem Mieter kündigen, wenn er in der Wohnung Cannabis anbaut oder raucht?

Der Mieter darf maximal 3 weibliche Pflanzen anbauen. „Wenn der Mieter sich nicht im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen bewegt, kommt der Ausspruch einer Abmahnung und bei Wiederholung möglicherweise auch der Ausspruch einer Kündigung in Betracht“, sagt Fachanwalt Alexander Bredereck. Allerdings müsse der Vermieter die Kündigungsgründe vor Gericht beweisen. „Das wird in der Praxis künftig sicher noch schwieriger werden“.

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