Ratgeber

Keine Betriebskostennachzahlung ohne Belegeinsicht

Verweigert ein Vermieter die Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung, müssen Mieter eventuelle Nachforderungen des Vermieters nicht bezahlen.

Mieter darf Nachzahlung verweigern

Ein Mieter ist nicht verpflichtet, eine Betriebskostennachforderung zu leisten, wenn der Vermieter ihm eine ordnungsgemäße Belegeinsicht verweigert. Dies entschied jetzt das Amtsgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil (Az. 49 C 410/23).

Im verhandelten Fall verweigerte der Vermieter dem Hamburger Mieter die Belegeinsicht mit der Begründung, er könne diese am Hauptsitz der Verwaltung in Dresden einsehen. Laut der Amtsrichter sei dies aber unzumutbar.

Der Mieter könne nicht dazu verpflichtet werden, an einen weit entfernten Ort zu reisen, um von seinem Recht Gebrauch zu machen. Der Vermieter muss demnach die Belege am Ort des Mietobjekts, hier also in Hamburg, zur Verfügung stellen.

Belegeinsicht: Voraussetzung für Nachzahlung

Der Mieter habe grundsätzlich das Recht darauf, eine Betriebskostenabrechnung sachgerecht zu überprüfen. Die gehe nur, wenn der Mieter die praktische Möglichkeit habe, die Belege einzusehen.

Ohne eine solche Belegeinsicht sei es grundsätzlich nicht möglich, die Richtigkeit der Abrechnung zu prüfen. Demzufolge darf der Mieter die Zahlung der Betriebskostennachforderung verweigern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist.

Rechtsgrundlage für die Belegeinsicht ist der § 259 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach muss der Vermieter dem Mieter alle Belege zur Verfügung stellen, die zur Überprüfung der Abrechnung nötig sind. Demzufolge reicht eine ordnungsgemäße Abrechnung nicht aus – ohne Belegeinsicht darf der Mieter eine Nachzahlung verweigern.

Praktische Tipps für Mieter:

  • Frühzeitige Klärung: Hast du Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung, versuche zunächst, unklare Punkte mit dem Vermieter zu klären.
  • Schriftliche Aufforderung: Bleiben Zweifel bestehen, fordere schriftlich eine Einsichtnahme in die Belege zur Abrechnung.
  • Rechtsberatung: Kommt es zu keiner Einigung, kann eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt dabei helfen, deine Ansprüche durchzusetzen.
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