Nach Zustellung solltest du deine Nebenkostenabrechnung prüfen, um sicherzustellen, dass du weder zu viel zahlst noch zu wenig erstattet bekommst. Foto: iStock.com / pixelfit
Nebenkostenabrechnung prüfen: Das Wichtigste in Kürze
- Mieter erhalten einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung von ihrem Vermieter. In der Regel kurz vor Jahresende.
- Fast jede zweite Nebenkostenabrechnung enthält Fehler. Du solltest sie daher sorgfältig prüfen, um übermäßige Nachzahlungen oder zu geringe Rückerstattungen zu vermeiden.
- Die Nebenkostenabrechnung kannst du in Eigenregie prüfen, mit Unterstützung des Mieterbunds oder eines Anwalts.
- Nach Erhalt einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung hast du ein Jahr lang Zeit, Widerspruch einzulegen.
- Dein Vermieter ist verpflichtet, dir eine formell und inhaltlich korrekte Nebenkostenabrechnung bereitzustellen.
Übersicht
- Welche Ausgaben gehören zu den Nebenkosten?
- Wie kann ich meine Nebenkostenabrechnung prüfen?
- Wie viel Zeit habe ich, meine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Widerspruch einzulegen?
- Welche Fehler treten am häufigsten in einer Nebenkostenabrechnung auf?
- Nebenkostenabrechnung geprüft und Fehler entdeckt: So gehst du vor
- FAQ - Nebenkostenabrechnung prüfen: Wertvolle Tipps für Mieter
Welche Ausgaben gehören zu den Nebenkosten?
Die Nebenkosten sind zusätzliche Ausgaben neben der Kaltmiete, die Mieter normalerweise monatlich an den Vermieter zahlen. Je nach Mietvertrag kann die genaue Zusammensetzung der Nebenkosten unterschiedlich ausfallen.
Die folgende Grafik zeigt, welche Ausgaben zu den üblichen umlagefähigen Nebenkosten gehören:
Paragraf 1 und 2 der Betriebskostenverordnung legt fest, welche Nebenkosten umlagefähig sind. Zu den nicht umlegbaren Nebenkosten gehören beispielsweise Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie Verwaltungskosten.
Spartipp: Du kannst einige Posten aus der Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung angeben und von der Steuer absetzen.
Grafik: immowelt
Ab dem 1. Juli 2024 entfällt das Nebenkostenprivileg. Kabelgebühren dürfen ab diesem Datum nicht mehr als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Stattdessen müssen Mieter ihre TV-Dienste individuell abonnieren und die Position der Kabelgebühren wird ersatzlos aus den Betriebskosten gestrichen.
Wie kann ich meine Nebenkostenabrechnung prüfen?
Ist im Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart, erhalten Mieter einmal jährlich die Nebenkostenabrechnung – auch Betriebskostenabrechnung genannt. In den meisten Fällen erfolgt die Zustellung kurz vor Jahresende, da dann die Abrechnungsfrist abläuft.
Laut Deutschem Mieterbund (DMB) weist nahezu jede zweite Nebenkostenabrechnung Mängel auf. Umso wichtiger ist es, deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig zu prüfen. So kannst du sicherstellen, dass du ausschließlich die Kosten trägst, die tatsächlich auf deinen Anteil entfallen.
Nebenkostenabrechnung eigenständig prüfen
- Stimmen grundlegende Angaben wie Name, Adresse, Bezeichnung der Wohnung?
- Ist der Abrechnungszeitraum korrekt und wurde die Abgabefrist eingehalten?
- Stimmen tatsächliche Kosten mit den gezahlten Vorauszahlungen überein?
- Bei besonders hohen Kosten sollten Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre vergleichen werden.
- Du kannst Einsicht in die Abrechnungsunterlagen deines Vermieters nehmen.
Diese Fragen können dir bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung helfen:
- Sind alle Betriebskosten korrekt aufgeführt?
- Beträgt der Abrechnungszeitraum exakt 12 Monate?
- Gibt es Rechenfehler? Stimmen Verteilerschlüssel, die Gesamtkosten und der zu zahlende Anteil?
Nebenkostenabrechnung vom Mieterbund prüfen lassen
Mieter können ihre Nebenkostenabrechnung auch mit professioneller Unterstützung überprüfen lassen. Das kann aufgrund der rechtlichen und rechnerischen Komplexität empfehlenswert sein.
Hilfe erhalten Mieter vom Mieterschutzbund oder einem Mieterverein. Das erfordert in der Regel eine Mitgliedschaft und einen Mitgliedsbeitrag. Die Prüfungsdauer kann einige Tage bis Wochen betragen, daher ist es wichtig, die Einspruchsfrist im Blick zu behalten. Die Mieterhilfe eV bietet Mitgliedern nicht nur eine kostenfreie Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, sondern auch eine Rechtsberatung für sämtliche Mietprobleme. Die Mitgliedschaftskosten belaufen sich auf etwa 85 bis 133 Euro pro Jahr zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr.
Nebenkostenabrechnung von einem Anwalt prüfen lassen
Fachanwälte sind mit der aktuellen Rechtslage vertraut und können Nebenkostenabrechnungen inhaltlich und formell prüfen. Obwohl die Prüfung durch einen Anwalt in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist, gewährleistet sie Sicherheit und potenzielle Einsparungen. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung könnte möglicherweise die Kosten übernehmen.
Auf der mehrfach ausgezeichneten Online-Beratungsplattform yourXpert findest du weitere Informationen und kannst deine Nebenkostenabrechnung zum Festpreis prüfen lassen.
Wie viel Zeit habe ich, meine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Widerspruch einzulegen?
Mieter haben nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung 12 Monate Zeit für einen Widerspruch, sofern Fehler festgestellt werden (§ 556, Abs. 3 BGB). Wenn deine Abrechnung beispielsweise am 31.12.2023 eingegangen ist, muss der Widerspruch spätestens bis zum 30.12.2024 bei deinem Vermieter vorliegen.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Anfechtung nicht mehr möglich. Ein zeitnaher Widerspruch ist empfehlenswert, insbesondere bei Nachzahlungen, um Zahlungsverzug ab dem 30. Tag zu vermeiden.
Kostenlose Vorlage für das Widerspruchsschreiben
Mit Erklärung und Beispielformulierungen
Die Form des Widerspruchs ist gesetzlich nicht genau festgelegt. Du kannst ihn per E-Mail oder postalisch, idealerweise als Einschreiben mit Rückschein, einreichen. Relevante Informationen wie Adressen, Datum, Begründung und Unterschrift müssen im Schreiben enthalten sein.
Bevor du Belege anforderst oder Widerspruch einlegst, solltest du wirklich sicher sein, Fehler in der Nebenkostenabrechnung gefunden zu haben, um unnötige Spannungen mit deinem Vermieter zu vermeiden.
Welche Fehler treten am häufigsten in einer Nebenkostenabrechnung auf?
Dein Vermieter kann sowohl formelle als auch inhaltliche Fehler machen. Hier sind 10 häufige Fehler, begleitet von Tipps des Mietrechtsexperten Jens Hermann, um sie bei deiner nächsten Nebenkostenabrechnung leichter zu erkennen.
Fehlende Regelung zu den Betriebskosten im Mietvertrag
Fehlt im Mietvertrag eine ausdrückliche Vereinbarung zur Umlage der Nebenkosten auf den Mieter, sind nur die Heiz- und Warmwasserkosten von ihm zu tragen. Die übrigen Kosten sind bereits durch die Kaltmiete abgedeckt, erklärt Jens Hermann, Fachanwalt für Mietrecht in Nürnberg. Daher ist es ratsam, den Mietvertrag sorgfältig zu überprüfen, um festzustellen, welche Betriebskosten du übernehmen musst.
Unvollständige Nebenkostenabrechnung
Für eine rechtsgültige Nebenkostenabrechnung sind verschiedene Informationen erforderlich, darunter:
- Betreffende Wohnung
- Abrechnungszeitraum
- Einzelne Kostenpositionen
- Umlage- oder Verteilerschlüssel (anteilige Kosten für den Mieter)
- Gesamthöhe der Betriebskosten
- Höhe der geleisteten Vorauszahlungen des Mieters
- Angabe über eine Nachforderung oder Rückzahlung
Grundsätzlich gilt: Die Abrechnung muss für den Mieter nachvollziehbar sein, ansonsten wird sie als fehlerhaft betrachtet. Unklare Kostenpositionen oder Angaben wie der Verteilerschlüssel Umlage nach Quadratmeter Wohnfläche*Monat (BGH, Az.: VIII ZR 84/07) machen die Abrechnung ungültig. In einem solchen Fall bist du nicht zur Zahlung dieser Nebenkosten verpflichtet, da du sie nicht überprüfen kannst.
Falscher Verteilerschlüssel
Bei der Auswahl des Verteilerschlüssels hat der Vermieter einen gewissen Spielraum. Dennoch muss dem Mieter klar erkennbar sein, nach welchem Umlageschlüssel abgerechnet wird. Der festgelegte Umlageschlüssel im Mietvertrag ist verbindlich; andernfalls müssen die Nebenkosten nach Wohnfläche verteilt werden.
Falsche Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die Verteilung der warmen Betriebskosten, also Heizkosten und Kosten für Warmwasser. Normalerweise müssen mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Bei älteren oder schlecht gedämmten Gebäuden sind oft 70 Prozent üblich, während der Rest nach Wohnfläche verteilt wird (§ 7 HeizkostenV). Weicht der Vermieter hiervon ab, kann der Mieter die geforderten Heizkosten um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV).
Ausnahme: Es handelt sich um Mietwohnungen in einem Zweifamilienhaus, und der Vermieter wohnt selbst in einer davon. In diesem Fall können die Heizkosten pauschal abgerechnet werden.
Seit Anfang 2023 tragen Mieter und Vermieter gemeinsam die CO2-Abgabe-Kosten für Gebäude, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Entsprechend müssen Vermieter für 2024 eine angepasste Heizkostenabrechnung erstellen. Sie basiert auf einem Stufenmodell, das die CO2-Kosten je nach Energieeffizienz des Gebäudes verteilt. Das Bundeswirtschaftsministerium bietet einen Online-Rechner an. Mieter von Wohnungen mit Etagenheizung oder Einfamilienhäusern müssen den Vermieteranteil selbst berechnen und einfordern, wobei der Ministeriumsrechner und die Abrechnung des Energieversorgers hilfreich sind.
Verspätete Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung muss dir spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden (§ 556, Abs. 3 BGB). Erfolgt keine rechtzeitige Zustellung, bist du von einer Nachzahlung befreit, erhältst jedoch weiterhin eine Rückzahlung.
Falscher Abrechnungszeitraum
Die Nebenkostenabrechnung sollte in der Regel einen gültigen Zeitraum von 12 Monaten umfassen (§ 556, Abs. 3 BGB). Ein längerer Zeitraum stellt einen formalen Fehler dar und macht die Abrechnung ungültig, wie Fachanwalt Jens Hermann erklärt. Eine Ausnahme besteht bei einem kürzeren Abrechnungszeitraum, beispielsweise bei einem Einzug im August, wobei der Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember ausreichen würde.
Falsche Nebenkostenposten
Im Mietvertrag muss eindeutig festgelegt sein, welche Betriebskosten der Mieter übernimmt. Steht im Mietvertrag, dass der Mieter die Betriebskosten oder sämtliche Betriebskosten trägt, gelten alle gängigen umlagefähigen Nebenkosten gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) als vereinbart (BGH, Az.: VIII ZR 137/15).
Sind nur bestimmte Kosten aufgeführt, musst du auch nur diese zahlen. Eine allgemeine Auflistung wie Sonstige Nebenkosten ist unausreichend. Ist das der Fall, rät Hermann, diese Kosten aus der Abrechnung zu streichen. Konkrete Positionen müssen explizit benannt werden.
Umlage von Leerstandskosten
Bei Leerstand trägt der Vermieter die entstehenden Kosten. Er darf sie nicht auf die verbleibenden Mieter abwälzen. Die leerstehenden Wohnungen müssen in die Gesamtkosten einbezogen werden. Eine Veränderung der Gesamtquadratmeterzahl im Vergleich zum Vorjahr könnte darauf hinweisen, dass der Vermieter nur die vermieteten Wohnungen in der Abrechnung berücksichtigt hat, um Kosten zu reduzieren.
Umlage von Gewerberaumkosten
Bei einer Mischnutzung von Wohn- und Gewerberäumen dürfen Wohnraummieter nicht mit Kosten für die gewerbliche Nutzung belastet werden. Verwaltungskosten können beispielsweise auf Gewerbemieter umgelegt werden, auf Wohnraummieter jedoch nicht.
Oft werden separate Abrechnungen für Wohn- und Gewerbeteile erstellt. Für öffentlich geförderten Wohnraum gilt gesetzlich der Vorwegabzug (§ 20, Abs. 2 Satz 2 Neubaumietenverordnung), um Wohnraummieter vor Kosten zu schützen, die hauptsächlich durch gewerbliche Nutzer entstehen.
Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
Der Vermieter muss sich bei der Nebenkostenabrechnung an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit halten, sprich ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis beachten (§ 556, Abs. 3 BGB). Trotz möglichen Unmuts müssen Mieter in der Regel hohe Nachforderungen zahlen (BGH, VIII ZR 195/03). Empfindet ein Mieter einzelne Nebenkosten als zu teuer, sollte das durch Belege belegt werden. Insbesondere bei Posten wie Gartenpflege, Gebäudereinigung oder Hausmeisterdiensten rät Fachanwalt Jens Hermann dazu, Angebote von anderen Betrieben einzuholen und Kostenvoranschläge zu vergleichen.
Nebenkostenabrechnung geprüft und Fehler entdeckt: So gehst du vor
- Nebenkostenabrechnung eigenständig oder noch besser in Zusammenarbeit mit dem Mieterschutzbund oder einem Anwalt prüfen.
- Sollten Zweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung bestehen, kannst du Einsicht in die Belege deines Vermieters schriftlich anfordern. Kopien der Belege können nur im Sonderfall verlangt werden. Zum Beispiel, wenn dein Vermieter nicht persönlich vorbeikommen kann. Die Kosten für die Kopien müssen Mieter selbst tragen. Mietrechtsexperte Jens Hermann empfiehlt, die Belege mit dem Smartphone zu fotografieren, um sie gegebenenfalls einem Anwalt zeigen zu können. Ist es für die Überprüfung der Abrechnung nötig, dürfen Mieter auch die Einzelverbrauchsdaten ihrer Mitmieter einsehen (BGH, Az.: VIII ZR 189/17).
- Sollte sich herausstellen, dass deine Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist, kannst du binnen 30 Tagen nach Erhalt Widerspruch einlegen.
Jetzt Widerspruch einlegen
Handelt es sich um eine zu hohe Nachforderung hast du zwei Möglichkeiten:
Du zahlst die volle Nachforderung und erwähnst gleichzeitig das Recht zur Rückforderung. Als Alternative rät Jens Hermann, bei klaren Fehlern nur den berechtigten Anteil zu zahlen. Falls der Mieter mit dem Widerspruch recht hat, entfällt die Notwendigkeit, dem Vermieter wegen überzahltem Geld nachzulaufen. - Nach dem Widerspruch erfolgt eine Nachbesserung, die du als Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung dulden musst (§ 556, Abs. 3 BGB). Spätere Korrekturen sind in der Regel ungültig.
Eine transparente Kommunikation zwischen dir und deinem Vermieter ist besonders wichtig. Dein Vermieter sollte dir die Nebenkostenabrechnungen innerhalb der gesetzlichen Fristen zusenden und bei Fragen die erforderlichen Informationen bereitstellen, um mögliche Missverständnisse zu verhindern.
FAQ - Nebenkostenabrechnung prüfen: Wertvolle Tipps für Mieter
Warum ist es ratsam, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen?
Das Erstellen einer Nebenkostenabrechnung ist komplex und fehleranfällig. Vermieter müssen Belege sammeln, Betriebskosten korrekt umlegen und gesetzliche Fristen einhalten. Tägliche Gerichtsentscheidungen im Mietrecht erschweren die korrekte Abrechnung. Häufig machen Vermieter unbeabsichtigt Fehler, indem sie nicht umlagefähige Kosten wie Reparaturen abrechnen.
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen können nicht nur einmalig hohe Nachzahlungen, sondern aufgrund der falschen Abrechnung oft auch eine Erhöhung der Vorauszahlungen nach sich ziehen. Langfristig kann sich das negativ auf deinen Geldbeutel auswirken. Daher ist es besonders ratsam, deine Nebenkostenabrechnung von Fachleuten überprüfen zu lassen.
Wann müssen Differenzen beglichen werden?
Grundsätzlich sollten weder du noch dein Vermieter auf zusätzlichen Kosten sitzen bleiben.
- Vorauszahlungen übersteigen die tatsächlichen Kosten: Der Vermieter erstattet den Überschuss innerhalb von 30 Tagen.
- Vorauszahlungen sind niedriger als die tatsächlichen Kosten: Der Mieter begleicht die Differenz innerhalb von 30 Tagen.
Was sollte ich tun, wenn meine Nebenkostenabrechnung zu spät kommt?
Nach Paragraf 556 Abs. 3 BGB sollte die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eintreffen. Der Abrechnungszeitraum erstreckt sich in der Regel vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres, und die Abrechnungsfrist des Vermieters läuft vom 01.01. bis 31.12. des Folgejahres. Das bedeutet, die Abrechnung für das Jahr 2023 muss bis zum 31.12.2024 zugestellt werden. Trifft die Nebenkostenabrechnung bei dir zu spät ein, kann sich das auf verschiedene Weisen auswirken:
- Nachzahlungsaufforderung ist hinfällig: Bei verspäteter Zustellung verliert eine Nachzahlungsaufforderung normalerweise ihre Gültigkeit, sprich Mieter müssen keine verspäteten Nachzahlungen leisten. Selbst wenn die Post rechtzeitig vom Vermieter aufgegeben wurde, aber verspätet beim Mieter ankommt, muss der Vermieter für das Fehlverhalten geradestehen (§ 278 BGB / BGH VIII ZR 107/08). Generell muss der Vermieter stets nachweisen, dass er die Verspätung nicht absichtlich oder fahrlässig verursacht hat (BGH, Az.: VIII ZR 249/15).
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn beispielsweise der Stromanbieter eine höhere Stromrechnung zu einem späteren Zeitpunkt nachreicht, kann der Vermieter nichts für die Verzögerung und du musst der Nachforderung nachkommen. - Rückzahlung steht weiterhin zu: Sollten Mieter ein Guthaben aufgrund zu hoher Vorauszahlungen zurückbekommen, bleibt das Recht auf Rückzahlung trotz verspäteter Abrechnung bestehen. Jens Hermann, Fachanwalt für Mietrecht in Nürnberg, betont, dass der Mieter das Recht hat, eine Abrechnung zu bekommen. Insbesondere, wenn er mit einer Rückerstattung rechnen kann, sollte er diese unbedingt einfordern.
Kennst du dich mit den Verjährungsfristen aus, bist du stets auf der sicheren Seite.
Was, wenn der Vermieter die Belegeinsicht verweigert?
Wenn der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung die Belegeinsicht verwehrt, entsteht für den Mieter ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB). Das bedeutet, dass du die geforderte Nachzahlung nicht zahlen musst. Unter Umständen kannst du sogar künftige Zahlungen der Betriebskostenvorauszahlung stoppen (BGH, Az.: VIII ZR 38/11 GE 2012, 825).
Auch können Mieter die Belegeinsicht gerichtlich einklagen. Laut gängiger Rechtsprechung gilt die Belegeinsicht als verweigert, wenn:
- Dein Vermieter die Belegeinsicht schriftlich verweigert.
- Dein Vermieter nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen auf die schriftliche Aufforderung reagiert.
- Dein Vermieter nicht alle erforderlichen Belege zeigt.
- Dein Vermieter dir nicht ausreichend Zeit für die Belegeinsicht gewährt.
- Dein Vermieter die Belege nicht ordentlich sortiert.
- Dein Vermieter die Belegeinsicht anderweitig verhindert.