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Nach BGH-Urteil: Wer jetzt kostenlos vorzeitig aus seinem Baukredit kommt

Ein Baukredit ist eine langfristige Verpflichtung – doch was passiert, wenn du dein Darlehen vorzeitig zurückzahlen willst? Normalerweise verlangen Banken eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt jedoch, wie du möglicherweise ohne Zusatzkosten aus deinem Vertrag kommst.

Was genau hat der BGH entschieden?

Der Fall, den der BGH im Dezember 2024 entschieden hat, betrifft einen Kunden einer Volksbank, der seine Baufinanzierung vorzeitig zurückgezahlt hatte (Az.: XI ZR 75/23). Die Bank forderte eine Vorfälligkeitsentschädigung von über 15.000 Euro. Das Problem: Die Vertragsklauseln zur Berechnung der Entschädigung waren unklar formuliert. Deshalb erklärten die Richter diese für unwirksam – mit weitreichenden Folgen für viele Kreditnehmer.

Welche Darlehensverträge sind betroffen?

Laut Experten könnten zahlreiche Verträge fehlerhafte Klauseln enthalten, insbesondere bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Besonders relevant sind Kreditverträge, die zwischen 2016 und 2021 abgeschlossen wurden. Doch auch neuere Verträge sollten geprüft werden.

Achte in deinem Vertrag auf Begriffe wie:

  • „Restlaufzeit“: Dieser Begriff wurde vom BGH als irreführend bewertet.
  • „Zinsverschlechterungsschaden“: Diese Formulierung könnte dir eine Rückzahlung ermöglichen.

Kannst du gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern?

Ja – aber nur innerhalb der Verjährungsfrist! Diese beträgt 3 Jahre und beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem du gezahlt hast. Wer 2022 oder später eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet hat, könnte also noch Ansprüche geltend machen.

Falls deine Zahlung länger zurückliegt, lohnt sich dennoch eine rechtliche Prüfung. In einigen Fällen sind Ausnahmen von der Verjährung möglich.

So gehst du vor, wenn du deinen Baukredit vorzeitig zurückzahlen willst

  1. Vertragsprüfung: Überprüfe die Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung in deinem Darlehensvertrag.
  2. Bank kontaktieren: Frage nach der geforderten Entschädigungssumme.
  3. Unter Vorbehalt zahlen: Falls du zahlst, dann nur unter Vorbehalt, um dein Geld später zurückfordern zu können.
  4. Rechtliche Beratung einholen: Ein Fachanwalt für Bankrecht kann prüfen, ob dein Vertrag unwirksame Klauseln enthält.
  5. Verjährung beachten: Falls du bereits gezahlt hast, prüfe, ob du noch Ansprüche geltend machen kannst.

Fazit: Jetzt handeln und unnötige Kosten vermeiden!

Das BGH-Urteil stärkt die Rechte der Kreditnehmer enorm. Wer seine Baufinanzierung vorzeitig ablösen möchte, sollte die Vertragsbedingungen genau prüfen – es könnte tausende Euro sparen. Falls du bereits gezahlt hast, könnte eine Rückforderung lohnenswert sein.

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