Die geplante Grundsteuerreform sorgt erneut für Diskussionen. In Nordrhein-Westfalen hat jetzt ein Rechtsgutachten erhebliche Risiken für Städte und Gemeinden offengelegt. Wackelt dadurch jetzt die neue Grundsteuer bundesweit?
In NRW gibt es ein Gutachten zur Grundsteuer, das noch für Ärger sorgen könnte. Foto: iStock.com / irina88w
Hintergrund: Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell
In NRW wird zur Berechnung der Grundsteuer das sogenannte Bundesmodell angewendet, das Wohngrundstücke stärker belastet als Geschäftsgrundstücke. Um dieser Ungleichheit entgegenzuwirken, verabschiedete der Landtag im Juli 2024 ein Gesetz, das es den Kommunen erlaubt, differenzierte Hebesätze anzuwenden.
Gutachten offenbart rechtliche Risiken
Ein von zwei Professoren im Auftrag des Städtetags NRW erstelltes Gutachten zeigt nun, dass dieses Landesmodell rechtliche Schwachstellen aufweist. Insbesondere wird kritisiert, dass die Hebesatz-Differenzierung gegen die bundesweit einheitliche Grundlage der Grundsteuer verstoßen könnte. Das Modell greife in die Bewertung der Grundstücke und die festgelegten Steuermesszahlen ein, was potenziell verfassungsrechtliche Probleme aufwerfe. Diese Bedenken werden verstärkt, da die Differenzierung in ihrer Wirkung nicht nur für eine Ungleichbehandlung von Grundstücken innerhalb einzelner Gemeinden sorgt, sondern auch zwischen verschiedenen Kommunen in NRW. Darüber berichtet haufe.de.
Unterschiedliche Bewertungen: Finanzministerium vs. Städtetag
Im Gegensatz dazu kam ein Gutachten des Finanzministeriums NRW zu einem anderen Ergebnis. Dort wurden die verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der Differenzierung weitgehend ausgeräumt, solange der Unterschied in der Belastung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken nicht zu groß ausfällt.
Städtetag fordert Anpassungen
Trotz dieser unterschiedlichen Einschätzungen drängt der Städtetag NRW auf eine Überarbeitung des Modells. Kommunen stünden sonst vor dem Risiko zahlreicher Klagen, was die ohnehin komplexe Umsetzung der Grundsteuerreform weiter erschweren könnte. Als Lösung hätte die Landesregierung beispielsweise eine landesweit einheitliche Anpassung der Steuermesszahlen einführen können, wie es in anderen Bundesländern bereits der Fall ist. Doch für eine solche Anpassung sei es nun zu spät.
Bundesmodell besteht rechtliche Prüfung
Während NRW weiterhin mit den rechtlichen Herausforderungen seines Modells kämpft, hat das Finanzgericht Köln kürzlich eine Klage gegen das Bundesmodell abgewiesen. Diese Entscheidung könnte Signalwirkung haben, dass das Bundesmodell weitgehend verfassungskonform ist, auch wenn die Umsetzung in NRW weiterhin auf wackeligen Füßen steht.
Potenzielle Klagen in NRW
Die Grundsteuerreform ab 2025 könnte in NRW also noch für einige rechtliche Auseinandersetzungen sorgen, insbesondere durch die differenzierten Hebesätze. Es bleibt abzuwarten, ob die Landesregierung rechtzeitig auf die Bedenken reagiert, um potenzielle Klagen zu vermeiden und den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben.