Die neue Grundsteuer gilt ab 2025. Dafür mussten Eigentümer bis 31. Januar 2023 eine Steuererklärung abgeben. Wie es jetzt weitergeht und wie die Grundsteuer berechnet wird – ein Überblick mit Praxis-Tipps.
Grundsteuer – auf einen Blick
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die auf das Eigentum von Grundstücken erhoben wird. Kaum ein Immobilienbesitzer kommt an ihr vorbei: Sie wird einmal jährlich von der Gemeinde verlangt.
Es gibt 3 Arten der Grundsteuer:
- Die Grundsteuer A (agrarisch): gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
- Die Grundsteuer B (baulich): gilt für bebaubare und bebaute Grundstücke und für Gebäude.
Für die meisten Immobilieneigentümer ist die Grundsteuer B und ihre Berechnung wichtig. Ab 1. Januar 2025 wird eine neue Grundsteuer B erhoben. Dafür müssen die Finanzämter in Deutschland bis Ende 2024 rund 35 Millionen Grundstücke neu bewerten. Je nach Bundesland variiert die Berechnung der Grundsteuer und Eigentümer müssen unterschiedliche Informationen bereithalten. - Die ab 2025 geltende Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke): sie ist Teil der Grundsteuerreform, womit Kommunen unbebaute Grundstücke höher besteuern können. Ziel ist es, dadurch Spekulationen zu verhindern und mehr Wohnraum zu schaffen.
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Übersicht
- Die neue Grundsteuer: Das müssen Eigentümer jetzt tun
- Feststellungserklärung: Wo finde ich die benötigten Daten?
- Grundsteuer berechnen – so geht´s
- Wie hoch ist die jährliche Grundsteuer?
- Wann und wie oft muss die Grundsteuer gezahlt werden?
- Wer muss die Grundsteuer zahlen?
- Welche Immobilien und Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit?
- Erhöht sich die Grundsteuer bei Änderungen am Grundbesitz?
- Kann die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden?
- Kann die Grundsteuer von der Steuer abgesetzt werden?
Bundesmodell verfassungswidrig?
Nach einer Studie von April 2023 hält Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof das Bundesmodell für verfassungswidrig – dieses wird in elf Bundesländern angewendet.
Die Studie wurde im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund erhoben.
Im November 2023 schätzte auch das erste Gericht das Bundesmodell für die neue Grundsteuer als verfassungswidrig ein. Vor allem die Bewertung auf Basis der Bodenrichtwerte sieht das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisch (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23).Eigentümer sollen die ergangenen Bescheide genau prüfen und gegebenenfalls Einspruch gegen die festgesetzte Grundsteuer ihrer Immobilien einlegen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.
Hintergrund für die Probleme ist zum einen, dass die festgelegten Bodenrichtwerte nicht vergleichbar sind. Auch der sogenannte Hebesatz der Gemeinde steht in der Kritik. Dieser wird so kurzfristig festgelegt, dass Eigentümer sich kaum noch gegen ihre Bescheide wehren können.
Die neue Grundsteuer: Das müssen Eigentümer jetzt tun
Seit Jahren steht die Berechnung der Grundsteuer in der Kritik. Die Grundsteuer wurde bislang über den Einheitswert auf Basis der Werteverhältnisse des Grunds aus den Jahren 1935 für Ostdeutschland und 1964 für Westdeutschland berechnet. Da sich die Preise seitdem extrem stark verändert haben, liegen die ermittelten Einheitswerte unter den realen Verkehrswerten der Grundbesitze.
Da eine einheitliche Bewertung von Grundbesitz so kaum noch möglich ist, hat der Bundesfinanzhof die Berechnung der Einheitswerte bereits als verfassungswidrig erklärt (Urteil BFH II R 16/ 13). Ende 2019 wurde durch den Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, welche die Berechnung der Grundsteuer B neu regelt. Für die neue Berechnung haben die Bundesländer und Kommunen bis Ende 2024 Zeit, 2025 wird die Steuer dann nach der neuen Grundsteuerreform erhoben.
Grundstücksbesitzer sind zur Mithilfe verpflichtet und müssen eine sogenannte Feststellungserklärung – umgangssprachlich Grundsteuererklärung – abgeben, die in der Regel über das Online-Finanzamt Elster erstellt wird.
Neue Grundsteuer: Was sind die Fristen?
Zwischen dem 1. Juli und 31. Januar 2023 musstest du als Grundstücksbesitzer eine einmalige Grundsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung abgeben.
Aus den abgegebenen Angaben berechnet das zuständige Finanzamt dann den neuen Grundsteuerwert und die jeweilige Kommune bestimmt den Hebesatz. Du zahlst die neue Grundsteuer dann ab 2025.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Wenn du die Frist verpasst hast, bekommst du zunächst ein Erinnerungsschreiben von der zuständigen Finanzbehörde. Innerhalb einer neuen Frist musst du die Grundsteuererklärung abgeben, sonst droht ein Bußgeld. Zudem werden die notwendigen Angaben durch das zuständige Finanzamt geschätzt – die Steuer kann dementsprechend höher ausfallen.
Neue Grundsteuer berechnen lassen vom Steuerberater?
Wenn du deine Grundsteuererklärung nicht selbst machen willst, kannst du eine Steuerberatungskanzlei damit beauftragen. Mehr als 200 bis 300 Euro solltest du aber nicht pro Grundsteuererklärung zahlen.
Kann ich gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen?
Bevor endgültig klar ist, wie viel Grundsteuer du ab 2025 tatsächlich zahlen musst, erhältst du einige Zeit nach erfolgter Grundsteuererklärung den Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt. Gegen diesen musst du dann innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, falls du glaubst, dass die Bewertung zu hoch ausgefallen ist. Verpassen Eigentümer diese Einspruchsfrist, ist der Grundsteuerwertbescheid für die kommenden 7 Jahre nicht mehr anfechtbar.
Neue Grundsteuer berechnen: Welche Daten brauchst du?
Laut Bundesfinanzministerium sind folgende Angaben für die separate Grundsteuererklärung erforderlich:
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
- Lage des Grundstücks
- Nutzungsart, also ob es landwirtschaftlich genutzt wird oder zu reinen Wohnzwecken
Je nach Bundesland können aber weniger oder zusätzliche Angaben nötig sein. Dabei kommt es darauf an, für welches Berechnungsmodell sich das jeweilige Bundesland entschieden hat.
Wohnfläche richtig angeben
In allen Bundesländern außer Baden-Württemberg muss die Wohnfläche in der Grundsteuererklärung gesondert angegeben werden. Zur Bestimmung der Wohnfläche ist die Wohnflächenverordnung entscheidend, nach der beispielsweise Räume erst ab einer Raumhöhe von zwei Metern vollständig in die Berechnung der Wohnfläche eingehen und Terrassen sowie Balkone in der Regel nur zu 25 Prozent zur Wohnfläche gehören. Da die Höhe der neuen Grundsteuer in den meisten Bundesländern ganz entscheidend von der Wohnfläche abhängt, sollten Eigentümer die Angaben genau prüfen und gegebenenfalls nachmessen.
Notwendige Daten für die Feststellungserklärung in den Bundesländern
Notwendige Daten | Bayern | BaWü | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | MeckPomm | Niedersachsen | NRW | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen |
Allgemeine Grundbuchdaten, wie Flurnummer, Grundstücksfläche | ||||||||||||||||
Bodenrichtwert |
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Immobiliennutzung | ||||||||||||||||
Wohnfläche | ||||||||||||||||
Immobilienart (Mietshaus, Einfamilienhaus etc.) | ||||||||||||||||
Wohnungszahl und Größe | ||||||||||||||||
Garage / Stellplätze | ||||||||||||||||
Baujahr | ||||||||||||||||
Nettokaltmiete |
Praxis-Tipp zur Immobilienart: Bei einer Doppelhaushälfte handelt es sich in der Regel um ein Einfamilienhaus. Befinden sich in einem Haus zwei Wohnungen, dann können Eigentümer von einem Zweifamilienhaus ausgehen.
Feststellungserklärung: Wo finde ich die benötigten Daten?
Die meisten Grundbuchdaten, wie die Fläche des Grundstücks oder die Flurnummer, findest du im Kaufvertrag, den Grundbuchauszügen oder beim Grundbuchamt.
Das Baujahr findet sich im Kaufvertrag oder in der Bauakte beim Bauordnungsamt.
Über die Bodenrichtwerte geben die Online-Portale der einzelnen Bundesländer Auskunft. Einen schnellen Überblick verschafft das Bodenrichtwertinformationsystem bodenrichtwerte-boris.de.
Bei Angaben zur Wohnfläche kann es kompliziert werden. Zwar kann man die im Kaufvertrag genannten Quadratmeterzahlen nennen, doch müssen diese nicht immer stimmen. Ist kein Kaufvertrag vorhanden, weil das Haus beispielsweise, vererbt worden ist, fehlen die Angaben zur Wohnfläche meist auch. Hier hilft es nur, die Wohnfläche selbst zu berechnen oder einen Vermesser zu bestellen – dieser kostet ein paar Hundert Euro.
Du hast schon einmal alle Angaben zu deinem Grundstück und Gebäude parat? Dann finde mit der Immobilienbewertung von immowelt heraus, wie viel deine Immobilie wert ist:
Grundsteuerreform: Die Berechnungsmodelle im Vergleich
Die Bundesländer haben durch die Öffnungsklausel nach der Reform mehr Ausgestaltungsmöglichkeiten bei der Grundsteuer. Je nachdem für welches Modell sich die Bundesländer entschieden haben, sind unterschiedliche Angaben erforderlich:
Das Bundesmodell
11 Bundesländer halten sich an das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Sachsen in leicht abgewandelter Form
Das Bundesmodell ist ein werteorientiertes Verfahren, bei dem auch individuelle Grundstücksfaktoren wie aktuelle Boden- oder Mietpreise berücksichtigt werden.
Leicht abgewandelt folgen die Länder Sachsen und Saarland dem Bundesmodell:
Im Saarland soll bei der Besteuerung des Grundvermögens im Bereich der Steuermesszahlen eine Differenzierung nach Grundstücksarten vorgenommen werden. In Sachsen wird eine eigene Grundsteuermesszahl verwendet.
Bodenwertmodell
Für das einfachste Grundsteuermodell hat sich Baden-Württemberg entschieden. Dafür müssen Eigentümer lediglich die Grundstücksfläche angeben, die dann mit dem amtlichen Bodenrichtwert multipliziert wird.
Flächenmodell
Weniger aufwendig als das Bundesmodell ist auch das Flächenmodell, für das sich vier Bundesländer entschieden haben:
- Bayern
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
Hier brauchst du vor allem Angaben zur Wohnfläche, der Fläche von Gebäude und Grundstück sowie zur Nutzungsart.
Garage, Stellplatz und Gartenhaus
In Bayern, Hamburg und Niedersachsen zählen Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, bis zu einer Fläche von 50 Quadratmetern nicht zur Wohnfläche. In Hessen sind Garagen sogar bis 100 Quadratmeter ausgenommen. Für andere Nebengebäude wie beispielsweise Gartenhäuser oder Scheunen gilt in diesen vier Bundesländern eine Freifläche von 30 Quadratmetern. Für die Grundsteuererklärung bedeutet dies, dass nur Flächen angegeben werden müssen, die diese Freibeträge überschreiten.
Grundsteuer berechnen – so geht´s
Auch nach der Grundsteuer-Reform ermittelst du die Höhe der Grundsteuer B über drei Faktoren mit dem bisherigen Verfahren. Neu ist, dass der Einheitswert zukünftig Grundsteuerwert heißt und anders berechnet wird:
- Suche dir den Grundsteuerwert/Einheitswert aus deinem Einheitswertbescheid heraus, den du vom Finanzamt bekommen hast.
- Entnehme die Grundsteuermesszahl für deine Gebäudeart aus dem Grundsteuergesetz (§§14 und 15 GrStG). Du kannst jetzt den Grundsteuermessbetrag berechnen, in dem du die beiden Werte multiplizierst.
- Erfrage den Hebesatz bei deiner Gemeinde.
- Multipliziere den Steuermessbetrag mit dem Hebesatz und du erhältst deine zu zahlende Grundsteuer.
Grundsteuer-Formel:
Einheitswert (ab 2025 Grundsteuerwert) x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer
Aufgrund der mit der Grundsteuer-Reform eingeführten Öffnungsklausel müssen sich die Bundesländer ab 2025 nicht mehr strikt an das Verfahren halten – sie können die Berechnung des Grundsteuerwerts und die Grundsteuermesszahl in einem gewissen Rahmen anpassen.
Ab 2025: So wird der Grundsteuerwert berechnet
Ab 2025 werden bebaute Grundstücke künftig nur noch mithilfe des Ertragswertverfahrens bewertet. Dafür multiplizieren die Finanzämter die neu festgestellte statistische Nettokaltmiete mit dem Immobilienwert, der ab 2025 aus folgenden Kriterien gebildet wird:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Bei unbebauten Wohngrundstücken entfallen die Kriterien zum Gebäude – zusätzlich erlaubt die neue Grundsteuer C den Kommunen solche Grundstücke höher zu besteuern.
Das Sachwertverfahren wird in Zukunft nur noch bei Nichtwohngrundstücken zum Einsatz kommen. Es addiert die Werte von Boden, Gebäude und Außenanlage.
Was ist die Grundsteuermesszahl?
Wenn du deine Grundsteuer berechnen möchtest, bestimmen die Grundstücksart und die Höhe des Einheitswertes den zweiten Berechnungsfaktor: die Grundsteuermesszahl. Sie legt fest, welcher Teil des Einheitswertes steuerpflichtig ist. Hierfür gelten strenge Vorschriften aus dem Grundsteuergesetz (§§14 und 15 GrStG).
In den alten Bundesländern gelten folgende Staffelungen:
- Einfamilienhäuser bis 38.346,89 Euro: 2,6 Promille
- Einfamilienhäuser ab 38.346,89 Euro: 2,6 Promille für den unter 38.346,89 Euro liegenden Teil des Einheitswerts, 3,6 Promille für den darüberliegenden Teil
- Zweifamilienhäuser: 3,1 Promille
- anderes Wohneigentum: 3,5 Promille
- Land- und Forstwirtschaft: 6 Promille
Promille bezeichnet einen in Tausendstel ausgedrückten Bruchteil (1 Promille = 0,1 Prozent).
In den neuen Bundesländern gelten Grundsteuermesszahlen zwischen 5 und 10 Promille, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Alter des Gebäudes oder Einwohnerzahl der zuständigen Gemeinde. Im Zweifelsfall solltest dur die genaue Zahl bei der zuständigen Gemeinde erfragen. Grundsätzlich liegt die Grundsteuermesszahl im Osten aber deutlich höher als im Westen Deutschlands.
Auch hier sorgt die Reform allerdings für Veränderungen. Wohngrundstücke werden dann mit 3,1 Promille berechnet und Nichtwohngrundstücke mit 3,4 Promille.
Was ist der Hebesatz bei der neuen Grundsteuerberechnung?
Der dritte Berechnungsfaktor ist der sogenannte Hebesatz. Er ist ein individuell von Gemeinden festgelegter Wert, der letztlich die Steuerlast bestimmt. Es herrschen innerhalb Deutschlands starke regionale Unterschiede – vor allem zwischen Ballungszentren und ländlichen Gebieten.
Grundsteuer-Reform: Das ändert sich beim Hebesatz
Den Hebesatz bestimmen auch bei der Grundsteuer die Gemeinden. Durch ihn sollen die Kommunen Mehr- beziehungsweise Mindereinnahmen ausgleichen, denn die Einnahmen durch die Grundsteuer sollen nach der Reform insgesamt nicht steigen.
Wie hoch ist die jährliche Grundsteuer?
Die Grundsteuer lässt sich nicht pauschal berechnen. Die Höhe ist sehr unterschiedlich, da der Gesetzgeber den Gemeinden über den Hebesatz relativ viel Gestaltungsspielraum bei der Neuberechnung der Grundsteuer lässt.
In allen Gemeinden gleich ist die Formel zur Berechnung der Grundsteuer:
Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer
Die Grundsteuer berechnen anhand einiger Beispiele
Folgende Beispiele sollen verdeutlichen, wie hoch die Grundsteuer für verschiedene Gebäudetypen in einer Kommune ist:
Wie viel Grundsteuer kostet ein Einfamilienhaus pro Jahr?
In unserem Beispiel nehmen wir für ein Einfamilienhaus in der Stadt Nürnberg einen Einheitswert von 35.000 Euro an. Daraus resultiert eine Steuermesszahl von 2,6 Promille. Der Hebesatz in Nürnberg beträgt 490 Prozent. Das ergibt folgende Rechnung:
35.000 x 0,0026 x 4,90 = 445,90 Euro Grundsteuer pro Jahr
Wie viel Grundsteuer kostet ein Mehrfamilienhaus pro Jahr?
Ein Mehrfamilienhaus in Nürnberg wird mit einem Einheitswert von 75.000 Euro bemessen. Die Steuermesszahl für ein solches Gebäude beträgt 3,5 Promille. Der Hebesatz für Nürnberg ist 490 Prozent. Für das Mehrfamilienhaus wird folgende Grundsteuer fällig:
75.000 x 0,0035 x 4,90 = 1.286,25 Euro Grundsteuer pro Jahr
Wie viel Grundsteuer kostet ein unbebautes Grundstück pro Jahr?
Für ein unbebautes, aber baureifes Grundstück in Nürnberg nehmen wir einen Einheitswert von 15.000 Euro an. Die Steuermesszahl ist hier bei 3,5 Promille festgesetzt – der Hebesatz bliebt bei 490 Prozent. Für dieses unbebaute Grundstück muss der Eigentümer also folgende Grundsteuer:
15.000 x 0,0035 x 4,90 = 227,25 Euro Grundsteuer pro Jahr
Klar ist aber auch, dass sie diese Werte mit der Grundsteuer-Reform ändern. Schließlich verändert sich die Grundsteuermesszahl. Infolgedessen werden viele Kommunen auch den Hebesatz anpassen.
Wer muss ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen?
Wer ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen muss, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Tendenziell teurer wird es für:
- Bewohner von Großstädten, da sich in sowohl beliebten als auch teuren Gegenden wie Hamburg, München oder Stuttgart die tatsächlichen Immobilienpreise sehr stark von den aktuellen Einheitswerten unterscheiden. Bei einer Anpassung würde vermutlich der Einheitswert stark ansteigen. Tatsächlich könnten die Kommunen solch einen rapiden Anstieg abfangen, müssten dafür allerdings bereit sein auf Mehreinnahmen zu verzichten.
- Eigentümer von Einfamilienhäusern, da deren Grundstücke nach der Reform deutlich höher bewertet werden.
- Eigentümer unbebauter Grundstücke, da diese über die neue Grundsteuer C mit einem erhöhten Hebesatz besteuert werden können.
Wer muss ab 2025 weniger Grundsteuer zahlen?
Mit einer ab 2025 niedrigeren Grundsteuer können rechnen:
- Bewohner strukturschwacher Gebiete, wenn die Immobilien aufgrund von rückläufiger Nachfrage an Wert verloren haben, da sich der Einheitswert dieser Tatsache anpasst und sinkt. Allerdings könnten die Kommunen dann bei Bedarf ihre Hebesätze wieder erhöhen.
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, da nur das Grundstück besteuert wird, auf dem das Gebäude steht. Der Gesamtbetrag würde sich dann auf die einzelnen Bewohner oder Eigentümer verteilen.
Wird es nach der Grundsteuer-Reform für Mieter teurer?
Da die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt, kann sie der Vermieter über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Zahlt der Vermieter also ab 2025 mehr Grundsteuer, dann wird es vermutlich auch für dich als Mieter teurer. Im umgekehrten Fall kommt es allerdings auch zu weniger Kosten für dich.
Wann und wie oft muss die Grundsteuer gezahlt werden?
Jedes Jahr fällt sie an: Die Grundsteuer für Grundstücke in Deutschland – das bleibt auch nach der Grundsteuerreform so. Foto: iStock.com / cinoby
Du hast du Grundsteuer berechnet, doch wann und wie oft wird sie nun fällig. Liegt die jährliche Grundsteuer über 30 Euro, müssen Grundstückseigentümer die Steuer nicht auf einmal zahlen. Du bist dann einmal pro Quartal – also alle drei Monate – aufgefordert, je ein Viertel des Grundsteuerbetrags zu entrichten. Du bezahlst die Grundsteuer dann immer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres.
Wenn die jährliche Grundsteuer zwischen 15 und 30 Euro liegt, wird sie jeweils zur Hälfte am Stichtag im Februar und August fällig.
Liegt die Jahresgrundsteuer unter 15 Euro, kann sie einmal jährlich am 15. August gezahlt werden.
Wer muss die Grundsteuer zahlen?
In Deutschland muss jeder Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks die jährliche Grundsteuer zahlen. Zahlen muss die Grundsteuer immer derjenige, der zum 1. Januar eines Jahres Eigentümer war.
Häufig treffen aber Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag privatwirtschaftliche Regelungen, um die Steuerlast unter Berücksichtigung des Verkaufszeitpunktes aufzuteilen.
Wenn eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft wird, ändert sich weder die Höhe der Grundsteuer noch die Steuernummer – denn die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und somit immer an das Objekt gebunden und nicht an den Eigentümer. Ausnahme: Wenn nach einem Immobilienverkauf beispielsweise Wohneigentum geteilt wird, erhalten diese Objekte eigene Steuernummern. Außerdem berechnet das Finanzamt die Höhe der Steuer für diese Objekte dann auch neu.
Welche Immobilien und Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit?
Nicht für alle Gebäude musst du eine Grundsteuer berechnen. In manchen Fällen ist es möglich, sich komplett oder teilweise von der Grundsteuer befreien zu lassen. Das Grundsteuergesetz regelt genau, wer weniger Grundsteuer zahlen muss:
- Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses, denn die Kosten zum Erhalt oder Umbau dieser Häuser sind häufig besonders hoch.
- Vermieter, deren Wohnung beispielsweise nach einem Brand oder Wasserschaden leer steht und dadurch Mietausfälle entstehen.
- Wenn Mietpreisverfall in der Gemeinde herrscht oder es durch strukturelle Probleme der Region keine Nachfrage nach Wohnraum gibt.
Grundsätzlich gilt: Fallen die Mieterträge um 50 Prozent, mindert sich die Grundsteuer um ein Viertel, bei einem Totalausfall der Miete gibt es die Hälfte zurück (BFH, Az. II R 36/ 10). Betroffene müssen dafür bis zum 31. März des Folgejahres einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde oder dem zuständigen Finanzamt stellen.
Gänzlich von der Grundsteuer befreit sind beispielsweise Krankenhäuser, wissenschaftliche Einrichtungen oder Bildungseinrichtungen.
Erhöht sich die Grundsteuer bei Änderungen am Grundbesitz?
Baust du an dein Haus an, reißt ein Gebäude ab oder teilst dein Grundstück auf, musst du damit rechnen, dass sich die Grundsteuer ändert. Denn immer dann, wenn der Eigentümer Änderungen am Grundstück oder der Immobilie vornimmt, ändert sich der Wert des Grundbesitzes. Dann muss das Finanzamt einen neuen Einheitswert und, falls nötig, eine neue Grundsteuermesszahl festlegen.
Häufig ändert sich die Grundsteuer aber auch dann, wenn die Gemeinden ihre Haushaltskassen sanieren möchten – und daher den Hebesatz erhöhen.
Kann die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden?
Als Vermieter kannst du die Grundsteuer anteilig auf die Mieter umlegen, da sie zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?
Die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer sind zwei verschiedene Steuerarten. Während die Grundsteuer den Besitz versteuert und jährlich gezahlt werden muss, zahlst du die Grunderwerbsteuer nur ein einziges Mal, und zwar nur dann, wenn ein neues Grundstück erworben wird.
Kann die Grundsteuer von der Steuer abgesetzt werden?
Tatsächlich lässt sich die Grundsteuer als Werbungskosten angeben, sofern es sich um eine Immobilie handelt, die du vermietest. Nutzt du die Immobilie selbst, gibt es keine Möglichkeit, um die Grundsteuer von der Steuer abzusetzen.