Ratgeber

Photovoltaikanlage geplant? Warum du bis 2025 warten solltest!

Du planst eine Photovoltaikanlage? Dann könnte es sich lohnen, noch etwas zu warten. Denn ab dem 1. Januar 2025 wird die Freigrenze für kleine PV-Anlagen deutlich erhöht.

Höhere Freigrenze für Photovoltaikanlagen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Freigrenze für kleine Photovoltaikanlagen laut § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz (EStG) von derzeit 15 kW peak auf 30 kW peak pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit angehoben. Diese Änderung geht aus dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024, das der Bundestag am 18. Oktober verabschiedet hat – dem muss der Bundesrat am 22. November noch zustimmen. Sie betrifft sowohl Wohnhäuser als auch gewerblich genutzte Gebäude, die bislang einer geringeren Freigrenze unterlagen. Das bedeutet, dass du bei einer Anlage mit bis zu 30 kW peak keine Einkommensteuer mehr auf die Erträge zahlen musst, solange die Anlage nach dem 31.12.2024 angeschafft oder erweitert wird.

Photovoltaik-Rechner

Dieser Rechner ermittelt die jährliche Energieerzeugung einer PV-Anlage.

180° (Süden)
30°

Freigrenze statt Freibetrag

Wichtig ist dabei, dass es sich bei der Steuerbefreiung um eine Freigrenze handelt, nicht um einen Freibetrag. Das heißt, nur wenn die Bruttoleistung deiner Photovoltaikanlage 30 kW peak oder weniger beträgt, fallen keine Steuern an. Überschreitest du diese Grenze jedoch, wird der gesamte Ertrag steuerpflichtig.

Was bedeutet das für dich?

Planst du den Kauf einer Photovoltaikanlage, lohnt es sich, die neuen Regelungen im Blick zu behalten. Wer jetzt wartet und erst nach dem 31. Dezember 2024 in die Technik investiert, profitiert von der deutlich höheren Freigrenze und spart sich damit einiges an Steuern. Das könnte besonders für Mehrfamilienhäuser oder Gebäude mit mehreren Gewerbeeinheiten interessant sein, da hier die Freigrenze pro Einheit gilt.

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