Ratgeber

Schnee und Eis in Hessen: Wer muss den Winterdienst machen?

Wenn der Winter kommt und Schnee und Eis bringt, beginnt für viele Grundstückseigentümer die Pflicht, Gehwege sicher zu machen. Doch welche Regeln gelten in Hessen? Hier erfährst du, was du beachten musst, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und für Sicherheit zu sorgen.

Räum- und Streupflicht in Hessen: Was sagt das Gesetz?

In Hessen sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege bei Schnee und Eis sicher zu halten. Diese Pflicht wird nicht landesweit einheitlich geregelt, sondern durch die Gemeinden vorgegeben. Jede Kommune kann also eigene Satzungen erlassen, die spezifische Details zur Räum- und Streupflicht enthalten.

Tipp: Prüfe die Satzung deiner Stadt oder Gemeinde. Sie enthält alle wichtigen Informationen, wie Zeiten, erlaubte Streumittel und die genaue Auslegung der Pflicht. Die Satzung kannst du meist online auf der Webseite deiner Kommune finden oder bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.

Wer ist verantwortlich? Eigentümer, Mieter oder Gemeinde?

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde. In der Praxis wird diese jedoch meist durch kommunale Satzungen auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen.

  • Eigentümer: Du bist verpflichtet, den Gehweg vor deinem Grundstück zu räumen und zu streuen.
  • Mieter: Eigentümer können diese Pflicht über den Mietvertrag an ihre Mieter übertragen. Steht dies im Mietvertrag, bist du als Mieter verantwortlich.

Tipp: Wenn du Vermieter bist, sorge dafür, dass die Übertragung der Pflicht im Mietvertrag klar geregelt ist. Als Mieter solltest du überprüfen, ob diese Aufgabe auf dich übertragen wurde.

Wann und wie oft muss geräumt werden?

Die genauen Zeiten für die Räum- und Streupflicht legt die jeweilige Gemeindesatzung fest. Typischerweise gelten in Hessen folgende Regelungen:

  • Werktags: Räumung bis spätestens 7:00 Uhr morgens.
  • Sonn- und Feiertags: Räumung bis spätestens 8:00 oder 9:00 Uhr.
  • Ende der Pflicht: In der Regel endet die Räum- und Streupflicht um 20:00 Uhr.

Bei anhaltendem Schneefall oder Glatteis musst du mehrmals am Tag räumen und streuen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Tipp: Kontrolliere die Wetterlage regelmäßig und sei vorbereitet, bei Bedarf nachzustreuen oder erneut zu räumen.

Welche Streumittel sind erlaubt?

In Hessen ist der Einsatz von Streusalz in den meisten Kommunen auf Gehwegen aus Umweltschutzgründen verboten oder stark eingeschränkt. Die genauen Regeln variieren von Gemeinde zu Gemeinde.

  • Verbot von Streusalz: In vielen Städten ist Streusalz für Privatpersonen grundsätzlich untersagt.
  • Erlaubte Alternativen: Sand, Splitt oder Granulat sind empfohlene Streumittel. Diese schonen die Umwelt und die Infrastruktur.
  • Ausnahmen: In einigen Fällen, etwa bei extremem Eisregen oder auf gefährlichen Stellen wie Treppen, kann Streusalz erlaubt sein.

Tipp: Informiere dich über die Regelungen in deiner Gemeinde, bevor du Streusalz verwendest.

Was passiert, wenn du die Pflicht nicht erfüllst?

Die Nichtbeachtung der Räum- und Streupflicht kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:

  1. Haftung bei Unfällen: Wenn jemand auf dem nicht geräumten Gehweg vor deinem Grundstück stürzt, kannst du haftbar gemacht werden. Das gilt sowohl für materielle Schäden als auch für Schmerzensgeld.
  2. Versicherungsprobleme: Bei grober Vernachlässigung können Versicherungen die Leistung kürzen oder verweigern.
  3. Bußgelder: Je nach Gemeinde können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe variiert und wird individuell festgelegt.

Tipp: Um solche Konsequenzen zu vermeiden, kümmere dich rechtzeitig um den Winterdienst – oder beauftrage einen professionellen Dienstleister.

So erledigst du den Winterdienst effektiv

Damit du deine Räum- und Streupflicht ohne Stress erfüllst, beachte diese Tipps:

  1. Rechtzeitig starten: Beginne frühzeitig mit dem Schneeräumen, um eine Verdichtung des Schnees durch Fußgänger zu vermeiden.
  2. Geeignete Streumittel: Verwende Sand oder Splitt statt Salz, um die Umwelt zu schützen.
  3. Ausreichende Breite: Räume den Gehweg so, dass mindestens 1,5 Meter Platz bleibt – genug für zwei Personen, die aneinander vorbeigehen.
  4. Schneelagerung: Lagere den Schnee am Rand des Gehwegs oder an geeigneten Stellen, ohne den Verkehr zu behindern.
  5. Vertretung organisieren: Wenn du im Urlaub bist oder verhindert, sorge für eine zuverlässige Vertretung, die den Winterdienst übernimmt.

Fazit: Winterdienst in Hessen – Verantwortung mit Regeln

Die Räum- und Streupflicht ist in Hessen klar geregelt, wird aber durch die Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Ob als Eigentümer oder Mieter – mit einem guten Plan, den richtigen Mitteln und einem Blick auf die kommunalen Satzungen kannst du deiner Pflicht einfach nachkommen. So sorgst du nicht nur für Sicherheit auf Gehwegen, sondern vermeidest auch rechtliche und finanzielle Probleme. Bereite dich jetzt auf den Winter vor, und du bist bestens gerüstet!

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