Du wohnst in München, hast Platz in der Wohnung und willst dir etwas dazu verdienen? Dann könnte eine Untervermietung während des Oktoberfests etwas für dich sein. Doch bevor du Touristen beherbergst, solltest du diese 6 Punkte beachten.
Die Untervermietung an Touristen kann eine schöne Einnahmequelle für Mieter sein. Aber Vorsicht: Immer den Vermieter um Erlaubnis fragen. Foto: istock.com / SrdjanPav
Untervermietung an Touristen: Was sagt das Gesetz?
Grundsätzlich hast du als Mieter das Recht, deine Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen unterzuvermieten. Allerdings ist die Untervermietung an Touristen eine besondere Form der Untervermietung, die nicht ohne weiteres zulässig ist. Das liegt daran, dass es sich dabei um eine kurzzeitige Nutzung handelt, die oft mit einer höheren Fluktuation und einer intensiveren Nutzung der Wohnung verbunden ist.
BGH-Urteil zur Untervermietung an Touristen
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014 (Az. VIII ZR 210/13) hat klargestellt, dass Mieter grundsätzlich die Erlaubnis ihres Vermieters einholen müssen, bevor sie ihre Wohnung an Touristen untervermieten dürfen. In diesem Fall hatte der BGH entschieden, dass eine normale Untervermietung die gewerbliche Ferienvermietung nicht umfasst. Der Mieter braucht bei Untervermietung an Touristen also immer die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters.
Untervermietung an Touristen: Worauf musst du als Mieter achten?
- Erlaubnis des Vermieters einholen: Bevor du deine Wohnung an Touristen vermietest, solltest du unbedingt die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters einholen. Ohne diese Erlaubnis riskierst du eine Abmahnung oder sogar die Kündigung deines Mietvertrags.
- Untermietvertrag: Erstelle einen schriftlichen Untermietvertrag mit deinen Touristen. Dieser sollte alle wichtigen Punkte wie Mietdauer, Mietpreis, Anzahl der Gäste und die Hausordnung enthalten. Ein schriftlicher Vertrag bietet beiden Seiten Rechtssicherheit und vermeidet Missverständnisse.
- Gewerbliche Tätigkeit: Die Untervermietung an Touristen kann als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden. Das bedeutet, dass du möglicherweise steuerliche und gewerberechtliche Pflichten erfüllen musst. Informiere dich darüber bei deinem Finanzamt und kläre, ob du ein Gewerbe anmelden musst.
- Versicherungsschutz: Prüfe, ob deine Haftpflichtversicherung mögliche Schäden abdeckt, die durch Touristen entstehen könnten. Es kann sinnvoll sein, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, um auf der sicheren Seite zu sein.
- Nachbarschaft und Hausordnung: Informiere deine Nachbarn über deine Pläne und stelle sicher, dass die Hausordnung eingehalten wird. Lärm und Unruhe können schnell zu Konflikten führen und das Mietverhältnis belasten.
- Meldepflichten: In einigen Städten und Gemeinden gibt es Meldepflichten für Ferienvermietungen. Informiere dich bei deiner örtlichen Verwaltung, ob und welche Vorschriften gelten.