Ein Vermieter in NRW sorgte für Aufsehen, als er wegen ausbleibender Mietzahlungen eine drastische Maßnahme ergriff: Er nahm einfach die Wohnungstür seines Mieters mit. Die Polizei musste mehrfach eingreifen.
Vermieter baut Türe aus. Foto: iStock.com / Sinenkiy
Vermieter greift zu unkonventionellen Mitteln
In Stolberg, Nordrhein-Westfalen, eskalierte der Streit um ausstehende Mietzahlungen, als ein Vermieter beschloss, die Wohnungstür seiner Mieter zu demontieren und mitzunehmen. Der SPIEGEL berichtete zuerst. Mehrere Notrufe erreichten daraufhin die Polizei, die das ungewöhnliche Vorgehen als „rechtlich sehr fragwürdig“ bezeichnete. Der Vorfall ereignete sich am Montagnachmittag, und die Polizei Aachen bestätigte, dass sie mehrmals an die betreffende Wohnung ausrücken musste.
Polizei rät zu rechtlichem Vorgehen
Die Polizei versuchte, zwischen den Parteien zu vermitteln und verwies den Vermieter auf den rechtlichen Weg, wie Mahnungen oder eine Klage. Doch der Vermieter ignorierte diese Hinweise. Die Mieter, die sich durch den Verlust ihrer Wohnungstür schutzlos fühlten, hatten die Polizei alarmiert, die die Aktion als „ungewöhnliches Spektakel“ bezeichnete.
So handeln Vermieter richtig
Wenn ein Mieter mit der Miete in Rückstand gerät, sollte der Vermieter zügig handeln, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Zunächst empfiehlt es sich, das Gespräch zu suchen, um Missverständnisse auszuräumen oder mögliche Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Bleibt der Mieter zahlungsunfähig oder reagiert nicht, sollte der Vermieter eine schriftliche Abmahnung verfassen, die als Voraussetzung für eine fristlose Kündigung dient. Zahlt der Mieter trotz Abmahnung nicht, kann der Vermieter fristlos kündigen und ihm eine Frist zur Begleichung der Rückstände einräumen. Wenn dies erfolglos bleibt, sind gerichtliche Schritte wie eine Räumungsklage oder die Pfändung von Vermögen möglich. Alles weitere findest du in unserem Ratgber zum Mietrückstand.