Ratgeber

Vermieter baut Wohnungstür aus – ungewöhnlicher Streit um Mietrückstände

Ein Vermieter in NRW sorgte für Aufsehen, als er wegen ausbleibender Mietzahlungen eine drastische Maßnahme ergriff: Er nahm einfach die Wohnungstür seines Mieters mit. Die Polizei musste mehrfach eingreifen.

Vermieter greift zu unkonventionellen Mitteln

In Stolberg, Nordrhein-Westfalen, eskalierte der Streit um ausstehende Mietzahlungen, als ein Vermieter beschloss, die Wohnungstür seiner Mieter zu demontieren und mitzunehmen. Der SPIEGEL berichtete zuerst. Mehrere Notrufe erreichten daraufhin die Polizei, die das ungewöhnliche Vorgehen als „rechtlich sehr fragwürdig“ bezeichnete. Der Vorfall ereignete sich am Montagnachmittag, und die Polizei Aachen bestätigte, dass sie mehrmals an die betreffende Wohnung ausrücken musste.

Polizei rät zu rechtlichem Vorgehen

Die Polizei versuchte, zwischen den Parteien zu vermitteln und verwies den Vermieter auf den rechtlichen Weg, wie Mahnungen oder eine Klage. Doch der Vermieter ignorierte diese Hinweise. Die Mieter, die sich durch den Verlust ihrer Wohnungstür schutzlos fühlten, hatten die Polizei alarmiert, die die Aktion als „ungewöhnliches Spektakel“ bezeichnete.

So handeln Vermieter richtig

Wenn ein Mieter mit der Miete in Rückstand gerät, sollte der Vermieter zügig handeln, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Zunächst empfiehlt es sich, das Gespräch zu suchen, um Missverständnisse auszuräumen oder mögliche Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Bleibt der Mieter zahlungsunfähig oder reagiert nicht, sollte der Vermieter eine schriftliche Abmahnung verfassen, die als Voraussetzung für eine fristlose Kündigung dient. Zahlt der Mieter trotz Abmahnung nicht, kann der Vermieter fristlos kündigen und ihm eine Frist zur Begleichung der Rückstände einräumen. Wenn dies erfolglos bleibt, sind gerichtliche Schritte wie eine Räumungsklage oder die Pfändung von Vermögen möglich. Alles weitere findest du in unserem Ratgber zum  Mietrückstand.

(4)
4 von 5 Sternen
5 Sterne
 
3
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
1
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.