Ratgeber

Wie hell darf Weihnachtsbeleuchtung sein? Das musst du beachten

Weihnachtsbeleuchtung sorgt in der dunklen Jahreszeit für festliche Stimmung. Doch nicht jeder Nachbar ist begeistert, wenn das eigene Zuhause wie ein Weihnachtsmarkt beleuchtet wird. Welche Regeln und Grenzen es gibt, erfährst du hier.

Wie viel Licht ist zu viel?

Die festliche Beleuchtung an Häusern, Balkonen oder im Garten ist erlaubt – doch nicht ohne Einschränkungen. Grundsätzlich gilt: Die Weihnachtsbeleuchtung darf Nachbarn nicht unzumutbar belästigen. Das bedeutet, dass übermäßig grelle oder blinkende Installationen problematisch sein können, vor allem, wenn sie direkt in Fenster oder Schlafzimmer von Nachbarn strahlen. Ein gutes Maß und gegenseitige Rücksichtnahme sind daher entscheidend.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

In Deutschland greifen bei Streitigkeiten oft die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere der Paragraf 906. Demnach müssen Nachbarn Beeinträchtigungen durch Licht nur dulden, wenn sie „ortsüblich“ sind und die Nutzung der eigenen Wohnung nicht erheblich beeinträchtigen. Was als „erheblich“ gilt, entscheidet im Zweifel ein Gericht. Einige Gemeinden haben zudem lokale Vorschriften, die etwa die Dauer oder Helligkeit der Beleuchtung einschränken.

Der Verband für Wohneigentum rät, die Lichter zwischen 22 und 6 Uhr abzuschalten.

So vermeidest du Streit mit den Nachbarn

Um Konflikte zu verhindern, empfiehlt es sich, Weihnachtsbeleuchtung maßvoll und nach außen hin unaufdringlich zu gestalten. Bewegliche, blinkende oder besonders helle Lichter sollten auf ein Minimum reduziert werden, insbesondere in dicht bebauten Wohngebieten. Ein kurzer Austausch mit den Nachbarn kann helfen, Missverständnisse im Vorfeld auszuräumen. So bleibt die Adventszeit für alle Beteiligten harmonisch.

Fazit: Weihnachtsbeleuchtung ist ein Highlight in der dunklen Jahreszeit – im wahrsten Sinne des Wortes. Doch Rücksichtnahme und ein moderates Maß sind entscheidend, damit die Festlichkeit nicht zum Ärgernis wird. Wer sich an geltende Regeln hält und seine Nachbarn nicht blendet, kann unbeschwert die vorweihnachtliche Stimmung genießen.

Realistischer Schätzwert für deine Immobilie

Bewertung starten

(0)
0 von 5 Sternen
5 Sterne
 
0
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.