Ratgeber

Wohnung gekauft? Achtung, hier lauert eine böse Überraschung

Du hast dir gerade eine neue Wohnung gegönnt und denkst, alles läuft glatt? Doch dann fordert die Eigentümergemeinschaft plötzlich Nachzahlungen – für Jahre, die längst vorbei sind. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht genau das möglich.

Was dieses Urteil für dich als Käufer bedeutet

Stell dir vor: Du hast gerade den Kaufvertrag für deine neue Wohnung unterschrieben, freust dich auf den Einzug und richtest alles schön ein. Doch dann liegt eine unerwartete Forderung im Briefkasten: Die Eigentümergemeinschaft verlangt eine Nachzahlung für das Jahr 2016! Und du fragst dich: Wie kann das sein? Schließlich hattest du mit der Wohnung in dem Jahr doch noch gar nichts zu tun.

Leider ist genau das jetzt möglich. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften auch Jahre nach dem Ende eines Wirtschaftsjahres noch einmal über Vorschüsse entscheiden dürfen. Das bedeutet, sie können nachträglich beschließen, dass alte, offene Kosten fällig werden – und das gilt auch für dich als neuen Eigentümer.

Warum du trotz altem Jahr zahlen musst

Die ganze Geschichte begann mit einem Rechtsstreit, der sich über Jahre hinzog. Eine Eigentümerin hatte Tiefgaragenstellplätze und war der Meinung, dass die Nachforderungen für die Jahre 2016 bis 2018 nicht rechtens waren, weil sie damals gar nicht zu den Eigentümerversammlungen eingeladen wurde. Zuerst bekam sie recht, doch der Fall ging weiter bis zum BGH. Dort fiel das Urteil anders aus: Nachträgliche Beschlüsse über Zahlungen sind erlaubt, selbst wenn du die Wohnung erst viel später gekauft hast. So kann es auch dir passieren, dass du plötzlich für alte Forderungen geradestehen musst.

So schützt du dich vor unangenehmen Überraschungen

Als Käufer einer Wohnung solltest du jetzt besonders aufmerksam sein. Das Urteil vom 20. September 2024 bedeutet, dass es keine Garantie mehr gibt, dass du von alten Forderungen verschont bleibst. Auch wenn der Vorbesitzer längst ausgezogen ist, kann es sein, dass du als neuer Eigentümer für Rückstände aufkommen musst.

Um dich davor zu schützen, solltest du vor dem Kauf unbedingt prüfen, ob es alte Beschlüsse oder Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft gibt. Frag am besten direkt nach, ob alle Beiträge und Kosten beglichen sind. Denn selbst wenn der Vorbesitzer etwas vergessen hat, kannst du am Ende dafür zur Kasse gebeten werden.

Besser vorher checken als nachher zahlen

Der Kauf einer Wohnung bringt viele Freuden, aber auch einige Stolpersteine mit sich. Durch dieses Urteil des BGH solltest du als Käufer besonders wachsam sein. Bevor du den Vertrag unterschreibst, stelle sicher, dass keine offenen Nachforderungen auf dich warten – sonst könnte der Traum von der eigenen Wohnung teurer werden, als du geplant hast!

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