Ratgeber

Möbelpacker finden und buchen: Leistungen, Kosten, Haftungsfragen

Wann brauche ich Möbelpacker?

Viele entscheiden sich, ihren Umzug selbst anzupacken und durchzuziehen. Doch an manchen Punkten geht es einfach nicht ohne zusätzliche Hilfe; etwa, wenn ein Fahrer für den Umzugstransporter benötigt wird oder der Kühlschrank in den vierten Stock muss. Wer dann einen Möbelpacker buchen will, sollte allerdings einige Punkte bedenken, vor allem die Haftung. Denn private Helfer müssen nicht für Umzugsschäden aufkommen, professionelle haften hingegen in der Regel dafür.

Möbelpacker finden: Hier gibt es Umzugshilfe

Wenn im Familien- und Freundschaftskreis nicht ausreichend Helfer zu finden sind, so gibt es studentische oder auch professionelle Umzugshelfer an folgenden Stellen:

  • auf Online-Jobbörsen 
  • bei Online-Diensten
  • an den Schwarzen Brettern der Hochschulen 
  • in den Kleinanzeigen 
  • bei professionellen Umzugsunternehmen

Wie teuer ist der Umzug mit einer Spedition?

Wer den vollständigen Umzug in Auftrag geben will, sollte am besten bei mehreren Unternehmen Angebote einholen und diese vergleichen. Denn je nach Menge des Umzugsgutes, Entfernung zum neuen Wohnort und Schwierigkeit des Umzugs fallen die Kosten unterschiedlich hoch aus. Als grobe Orientierung lässt sich sagen: 

Ein schlichter Privatumzug innerhalb der Stadt, mit einem 2-Mann-Team und einem LKW kostet um die 300 bis 500 Euro. Dafür muss der Umziehende die Kisten selbst packen und auch Möbel selbst ab- und aufbauen. Wird ein 4-Mann-Team benötigt und muss der LKW mehrmals fahren, sind es rasch 1.500 bis 2.000 Euro. Soll das Unternehmen einen Komplettservice mit Möbelaufbau und Kistenpacken übernehmen, kostet es 3.000 bis 5.000 Euro. Fernumzüge sind noch teurer.

Was kosten Möbelpacker?

Studentische Umzugshelfer oder selbständige Möbelpacker gibt es bereits ab einem Stundenlohn von 10 bis 15 Euro. Sie sind oft kurzfristig buchbar, allerdings verfügt nicht jeder über Werkzeug und Tragegurte und auch der Professionalitätsgrad kann stark variieren. 

Umzugsunternehmen berechnen pro Mann rund 20 bis 30 Euro pro Stunde, zum Teil bieten sie aber auch Festpreise für den Leistungsumfang an: Unabhängig davon, wie lange der Umzug dauert, bleibt der Preis dann gleich. Bei Umzugsunternehmen ist das Umzugsgut beim Transport mitversichert und das Risiko von Umzugsschäden geringer.

Spartipp: Möbelpacker von der Steuer absetzen

Insbesondere bei berufsbedingten Umzügen sind die Kosten für die Möbelpacker als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Arbeiten planen und Umzugshelfer einteilen

Neben dem üblichen Service bieten viele Möbelpacker auch Zusatzleistungen an. Darum sollten Umziehende vorher einplanen, welche Aufgaben sie selbst übernehmen und welche sie delegieren. Dazu gehören:

  • Umzugsgut verpacken
  • Möbel ab- und aufbauen
  • Transporter be- und entladen
  • Transporter fahren. Denn: Mit einem Führerschein Klasse B ist es nur erlaubt, einen Transporter bis zu 3,5 Tonnen zu fahren. Nur wer einen alten Klasse 3 Führerschein hat, darf sogar einen Lkw bis zu 7,5 Tonnen fahren.
  • Wände streichen und tapezieren
  • Gängige Fußböden verlegen
  • Elektroarbeiten wie zum Beispiel die Montage von Lampen

Download

Mit unserer Umzugscheckliste behältst du beim Planen den Überblick.

Umzugsschäden durch Helfer: Wer haftet dafür?

Ein Kratzer im Schrank, eine zerbrochene Vase: Fast immer geht beim Umzug etwas zu Bruch. Aber wer muss für den Schaden aufkommen? Es kommt auf den Helfer an:

Private Helfer

Freiwillige Umzugshelfer haften in der Regel nicht für Schäden. Denn solche Gefälligkeitsschäden, die durch einen unentgeltlichen Freundschaftsdienst passieren, sind vor dem Gesetz besonders geschützt. Auch die Haftpflichtversicherung des ungeschickten Helfers zahlt nicht. Um dieses Risiko auszugleichen, müsste der Umziehende mit seinen privaten Helfern Verträge abschließen, in denen er sie zur Haftung verpflichtet. Die Helfer wiederum müssten dann bei der eigenen Haftpflicht zusätzlich Gefälligkeitsschäden in den Versicherungsschutz mit aufnehmen lassen.

Studentische und semi-professionelle Möbelpacker

Hier sollten Umziehende genau nachprüfen, wie Umzugsschäden abgesichert sind. Denn bezahlte Helfer sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Viele Helfer sind über ihre Agentur versichert, aber eben auch nicht alle. Deshalb: Zur Sicherheit die Police zeigen lassen.

Möbelpacker von Umzugsunternehmen

Das Umzugsunternehmen haftet in der Regel für alle Schäden, die entstehen, während sich Kisten und Möbel in seiner Obhut befinden. Das gilt auch für Umzugsschäden im Treppenhaus oder in der Wohnung. Allerdings ist die Haftung begrenzt: Laut Handelsgesetzbuch gilt ein Höchstbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut (§ 451e HGB). Darauf muss der Möbelpacker auch hinweisen. Darüber hinaus sind einige Waren von der Haftung ausgeschlossen, etwa Antiquitäten oder lebende Tiere.

Wer ein Unternehmen bucht, sollte zudem die Kisten besser packen lassen. Denn geht beim Umzug etwas zu Bruch, lässt sich sonst nicht sagen, ob der Umziehende die Waren zu unordentlich verpackt hat und selbst schuld ist. Dann zahlt das Umzugsunternehmen nicht.

Trinkgeld für Möbelpacker – vor oder nach dem Umzug?

Erst kommt die Arbeit, dann das Lob. Möbelpackern sollte man erst nach vollbrachtem Werk das Trinkgeld geben. Eingebürgert haben sich um die 10, 20 Euro pro Umzugshelfer. War der Umzug besonders aufwändig und kräftezehrend, ist etwas mehr durchaus angebracht. Daneben gebietet es der Anstand, den hart arbeitenden Möbelpackern auch Getränke zur Verfügung zu stellen und am Umzugstag etwas zu Essen anzubieten.

(0)
0 von 5 Sternen
5 Sterne
 
0
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Ähnliche Artikel

Umzugskosten, Junge Frau packt Umzugskartons

Umzugskosten: Gute Planung hilft beim Sparen

Weiterlesen →

Möbel aufbauen, abbauen, junge Frau kniet auf dem Boden und schraubt ein Regal zusammen

Tipps: Möbel abbauen und aufbauen

Weiterlesen →

Haushaltsauflösung, älteres Paar blickt auf fast leergeräumtes Wohnzimmer mit Kamin

Haushaltsauflösung – Ablauf, Kosten, Besonderheiten

Weiterlesen →

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.