Ratgeber

Umzugskosten: Gute Planung hilft beim Sparen

Kisten, Sprit, Umzugshelfer und Renovierungen – ein Umzug kostet: Die Höhe der Umzugskosten lässt sich im Voraus berechnen und wer gut plant, kann sparen. Unser Umzugskostenrechner hilft dabei, dass aus der Abschlussrechnung keine böse Überraschung wird.

Wie viel kostet ein Umzug in Eigenregie?

Je nach Größe der Wohnung und Entfernung der Zielstadt können die Umzugskosten deutlich variieren. Ein Ein-Personen-Haushalt kann schon mit 500 Euro einen Umzug stemmen, ein Umzug eines Vier-Personen-Haushalts, der an einen anderen Ort zieht, kann auch 3000 Euro und mehr kosten.

Im Allgemeinen setzen sich die Umzugskosten aus der Größe der aktuellen Wohnfläche und der Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung zusammen.

Welche Kosten bei einem Umzug ohne professionelles Umzugsunternehmen grundsätzlich anfallen:

Umzugstransporter

Er stellt einen wesentlichen Punkt auf der Liste der Umzugskosten dar. Kleine Transporter sind meist günstiger. Wer unter der Woche umzieht, kann ebenfalls von preiswerteren Tarifen profitieren und sparen. Wer längere Strecken fährt, zahlt hingegen mehr. Die Miete über ein Wochenende beträgt in der Regel zwischen 100 bis 200 Euro. Meist ist dabei schon eine gewisse Anzahl an Freikilometern enthalten.

Hinzu kommen Kosten für:

  • Sprit, da der Transporter normalerweise vollgetankt zurückgegeben werden muss. Je nach Strecke kann die Tankrechnung unterschiedlich hoch ausfallen.
  • Versicherungsschutz, wie beispielsweise eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung oder ein Personen-Unfall-Schutz. Diese bewegen sich – je nach Anbieter und Größe des angemieteten Transporters – im mittleren zweistelligen Bereich.
  • Halteverbotszone, die bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden kann, um beim Umzug Parkplatzprobleme zu umgehen. Kosten für temporäre Parkverbote unterscheiden sich je nach Gemeinde. In Berlin gibt es die Halteverbotszone ab 35 Euro, in München oder Hamburg kostet sie hingegen über 50 Euro.

Umzugshelfer

  • Unterstützen Freunde und Verwandte beim Umzug, verlangen diese zwar meist keinen Lohn, es sollte jedoch für eine angemessene Verpflegung gesorgt werden. Als Faustformel gilt hier: 10 Euro pro Person und Tag.
  • Alternativ können auch Studenten für den Umzug engagiert werden. In Unistädten vermitteln zum Beispiel Studentenwerke solche Hilfskräfte ab einem Stundenlohn von etwa 10 Euro.

Umzugsmaterial

  • Umzugskartons kosten pro Stück etwa 1 bis 5 Euro – je nach Größe und Stabilität. Gebraucht sind diese in der Regel günstiger zu kaufen, etwa bei lokalen Anzeigenportalen im Internet. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einer normal ausgestatteten Zwei-Zimmer-Wohnung sollte mit einem Bedarf von etwa 30 bis 50 Umzugskartons rechnen.
    Nutze unseren Umzugskartonrechner, um herauszufinden mit wie vielen Umzugs- und Bücherkartons du bei deinem Umzug ungefähr planen musst.
  • Zusätzlich benötigt wird Verpackungsmaterial wie zum Beispiel Luftpolsterkissen, Kantenschutzecken oder Stretch-Folien, um alle persönlichen Gegenstände zu schützen.​​​​​

Zusätzliche Versicherungen, die bei einem Umzug sinnvoll sind:

  • Eine Hausratversicherung übernimmt Umzugsschäden an Möbeln oder Einrichtungsgegenständen, die durch Eigenverschulden entstanden sind. Während des Transports greift sie jedoch nicht.
  • Geht bei einem Umzug durch den freiwilligen Helfer versehentlich etwas zu Bruch, muss dieser für den entstandenen Schaden nicht aufkommen. Es handelt sich um eine Gefälligkeitshandlung, die in der privaten Haftpflichtversicherung des Helfers mitversichert sein muss.
  • Für den Fall, dass sich ein Freund oder Bekannter beim Umzug verletzt, empfiehlt es sich eine private Unfallversicherung abzuschließen. Jedoch haftet der Umziehende nur, wenn er die Schuld an der Verletzung des Umzugshelfers trägt. Nicht also, wenn der Helfer beispielsweise im Treppenhaus stolpert. Dann ist dieser selbst verantwortlich.
  • Um das Umzugsgut während des Transports ins neue Zuhause abzusichern, bietet sich eine Transportversicherung an. Sie kostet grob 0,25 Prozent der Versicherungssumme. Ist das Umzugsgut beispielsweise 40.000 Euro wert, wären dies circa 100 Euro.

Immobilienanzeige aufgeben

Finde erfolgreich Mieter oder Käufer für deine Immobilie über immowelt. Objekt- und Mietverwaltung in der Cloud. Sicher und DSGVO-konform. Überzeuge Dich vom Testsieger – Jetzt 45 Tage kostenlos testen. Jetzt Anzeige aufgeben

Wie kann ich Umzugskosten sparen?

Wer sparen möchte, muss viel Eigenleistung betreiben und gut planen. Die folgenden fünf Spartipps können bei einem Umzug durchaus hilfreich sein:

  1. Im Voraus aussortieren: Vor dem Umzug sorgfältig prüfen und Dinge aussortieren und verkaufen, die womöglich nicht mehr gebraucht werden und unnötig viele Umzugskartons und Platz im Transporter in Anspruch nehmen.
  2. Privates Fahrzeug nutzen: Hilfreich ist es auch, abzuschätzen, wie viele Kisten und Möbel wirklich transportiert werden müssen. Für eine Ein-Zimmer-Wohnung können unter Umständen das eigene Fahrzeug und gegebenenfalls die Pkws der Helfer ausreichen. Hingegen sollten Personen, deren Umzugsgut größer ausfällt, einen Lkw mit ausreichend Ladekapazität mieten, anstatt die Strecke mehrfach mit einem kleineren Transporter zu fahren.
  3. Umzugstermin unter der Woche planen: Die meisten Leute ziehen zum Monatsende und an Wochenenden um. Wer sich ein Transport-Fahrzeug leihen muss, kann deswegen versuchen, solche Stoßzeiten zu umgehen. Wer in der Mitte des Monats umzieht und noch unter der Woche einen Wagen mietet, kann viel Geld sparen. Angebote sollten zudem möglichst frühzeitig verglichen werden.
  4. Gebrauchtes Umzugsmaterial und Werkzeug verwenden: Kisten müssen nicht zwangsläufig gekauft werden. Pappkartons warten oft bei Freunden, Verwandten oder Nachbarn im Keller oder auf dem Dachboden. Viele der Kisten werden auch kostengünstig auf Anzeigeplattformen im Internet angeboten. Gleiches gilt im Übrigen auch für Werkzeuge wie zum Beispiel Akkuschrauber, die für das Auf- und Abbauen der Möbel benötigt werden.
  5. Ausreichend zuverlässige Helfer organisieren: Bei zu wenigen Helfern kann der Tagesablauf ins Stocken geraten, wenn das Mietfahrzeug beispielsweise pünktlich abgegeben werden muss.

Wie viel kostet ein Umzug mit einer Umzugsfirma?

Wer nicht selbst Kisten schleppen will oder kann, der wendet sich an ein Umzugsunternehmen. Das kostet zwar etwas mehr als der Umzug in Eigenregie, wer aber vorab Angebote von verschiedenen Umzugsfirmen einholt und vergleicht, kann dennoch recht günstig umziehen.

Wie teuer ein solcher Umzug ist, hängt von verschiedenen Faktoren, beispielsweise der Menge des Umzugsguts und der Entfernung zwischen dem alten und neuen Wohnort ab. Umzugsfirmen haben zwar keine Festpreise, arbeiten aber professionell und sauber. Pro Mann berechnen viele Umzugsunternehmen 25 bis 30 Euro pro Stunde. Für die Bereitstellung eines Lkws mit 40 Kubikmetern Volumen wird zumeist ein Stundensatz in ähnlicher Höhe berechnet.

Mit folgenden Kosten ist bei einem Umzug mit einer Umzugsfirma in etwa zu rechnen:

Haushaltsgröße Wohnfläche Regional Überregional
1 Person Bis 40 m² 500 – 900 € 750 – 1200 €
2 Personen 60 m² 700 – 1150 € 1000 – 1600 €
3 Personen 80 m² 950 – 1450 € 1400 – 1900 €
4 Personen 100 m² 1350 – 2000 € 1750 – 2450 €


Quelle: umzugspreisvergleich.de

  • Unser Umzugskostenrechner hilft dabei, das richtige Umzugsunternehmen mit dem besten Preis zu finden.
  • Wer Angebote verschiedener Umzugsunternehmen vergleicht, kann ordentlich sparen: Lies hier, wie du ein günstiges Umzugsunternehmen findest.

Welche Kosten fallen vor und nach dem Umzug an?

Ganz gleich, ob der Umzug in Eigenregie oder mit einem Umzugsunternehmen stattfindet: Einige Dinge müssen zusätzlich erledigt werden und kosten extra Geld. Dazu gehören:

  • Die Kosten für das Ab- und Ummelden des Wohnsitzes, des Pkws und von Internet und Telefon: Hierfür ist im Regelfall mit 100 bis 200 Euro zu rechnen.
  • Ein Nachsendeauftrag bei der Post kostet mindestens 20 Euro.
  • Bei der Mietkaution handelt es sich um einen Geldbetrag, der dem Mieter zusteht, wenn er seine alte Wohnung ohne Schäden oder Zahlungsrückstände verlässt. Oft dauert es aber eine gewisse Zeit, bis der alte Vermieter den Betrag zurückzahlt. Falls der Mieter die alte Kaution noch nicht zurückbekommen hat und das Ersparte für die Kaution an den neuen Vermieter nicht reicht, ist eine Mietbürgschaft eine Option.
  • Im schlechtesten Fall stehen Renovierungsarbeiten sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung an. Für Mieter gilt: Die alte Wohnung muss nur renoviert werden, wenn sie auch renoviert übergeben wurde. Zudem müssen die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam vereinbart worden sein.
  • Ein weiterer Kostenpunkt, der oft unterschätzt wird: Neue Möbel. Passen die alten Möbel nicht in die neue Wohnung oder die neue Wohnung ist größer, so werden neue Möbel benötigt. Eine Alternative: Gebrauchte Möbel kaufen und wieder aufpeppen.

Sind Umzugskosten steuerlich absetzbar?

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskostenpauschale in den Werbungskosten geltend machen und diese Pauschale entsprechend von der Steuer absetzen. Der Pauschbetrag wird jährlich vom Gesetzgeber angepasst. Umzugskosten, die den Pauschbetrag übersteigen, werden gebündelt angegeben. Unter einem Pauschbetrag wird eine bestimmte Geldsumme verstanden, die Steuerzahler von der Steuer absetzen können, ohne dem Finanzamt dafür Belege vorzeigen zu müssen. Seit April 2022 beträgt die Pauschale 886 Euro für Alleinstehende und 1.476 Euro für Paare, die beruflich bedingt umgezogen sind.

Posten für die Umzugspauschale sind zum Beispiel:

  • Mietzahlung für den Umzugstransporter
  • Transport- und Reisekosten
  • Verpflegungskosten der Helfer
  • Gebühren für die Ummeldung

Auch aus privaten Gründen können bis zu 20 Prozent beziehungsweise bis zu 4000 Euro der Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Dabei muss es sich jedoch um Kosten, die für Dienstleistungen von einem Umzugsunternehmen beispielsweise anfallen, handeln. Bei Materialkosten ist dies also nicht möglich. Außerdem ist die Rechnung vom Umzugsunternehmen bei der Steuererklärung mit einzureichen.

Kann ich finanzielle Unterstützung bei meinem Umzug in Anspruch nehmen?

Die Arbeitsagentur übernimmt nur in bestimmten Fällen die Kosten eines Umzugs. Zum Beispiel wenn der neue Job in einer anderen Stadt ist, die Wohnung aufgrund ihres baulichen Zustands unzumutbar ist, der Vermieter kündigt oder das Amt auf den Umzug besteht. Ist dem der Fall, übernimmt das Jobcenter in der Regel die Kosten für den Umzugswagen, Kartons und die Verpflegung der Helfer.

Das Sozialamt kann die Kosten für das Umzugsunternehmen übernehmen, wenn es einen gewichtigen Grund gibt – zum Beispiel, wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen der Umzug nicht selbst durchgeführt werden kann.

Wer haftet bei Umzugsschäden?

Bei einem Umzug in Eigenregie kann es vorkommen, dass dem freiwilligen Umzugshelfer versehentlich ein Bilderrahmen herunterfällt und zerbricht. Weil es sich hierbei um einen Freundschaftsdienst handelt, gilt in der Regel der stillschweigende Haftungsausschluss: Der Umziehende kann keinen Schadensersatz vom Umzugshelfer fordern. Anders sieht es aus, wenn der Helfer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt – zum Beispiel, weil er eine Vase wirft und sie dabei in die Brüche geht.

Wer mit einem Umzugsunternehmen umzieht, ist in der Regel besser abgesichert: Dieses haftet für Umzugsschäden in der Regel bis zu einem Wert von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut (§ 451e Handelsgesetzbuch). Allerdings ersetzt das Unternehmen nur den Zeitwert, und kann bestimmte Schäden – zum Beispiel den Verlust von Bargeld oder Verletzungen von Tieren – von der Haftung ausschließen.

Ob Umzug in Eigenregie oder mit Umzugsunternehmen: Oft ist es gerade wegen dieser Lücken bei der Haftung sinnvoll, für den Umzug eine zusätzliche Umzugsversicherung abzuschließen.

(0)
0 von 5 Sternen
5 Sterne
 
0
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.