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Nebenkostenprivileg gestrichen: Das musst du als Mieter und Vermieter über Kabelgebühren wissen

Bislang durften Vermieter mit dem Nebenkostenprivileg die Kabelgebühr auf ihre Mieter umlegen. Spätestens ab 1. Juli 2024 ist das vorbei. Vermieter müssen jetzt handeln.

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Auch wenn das Online-Streaming immer beliebter wird, ist das klassische Fernsehprogramm mit seinen zahlreichen Sendern immer noch gerne gesehen in deutschen Haushalten. In Mehrfamilienhäusern war es oft üblich, dass die Vermieter einen Kabel-TV-Anschluss stellen. Dafür hat dieser mit einem Anbieter einen Sammelvertrag abgeschlossen, die Kosten der – Kabelgebühr tragen die Mieter. Das Entgelt wird ihnen über die Betriebskostenabrechnung monatlich abgerechnet.  Die Kabelanschlusskosten zwischen Mieter und Vermieter waren also über das Nebenkostenprivileg klar geregelt. Das war einerseits wenig Aufwand für beide Seiten, ließ es aber auch nicht zu, gänzlich frei über Anbieter und Kosten zu entscheiden.

Nebenkostenprivileg für Kabelanschluss gestrichen: Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes – in der die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und damit der Kabelgebühr geregelt ist – trat schon am 1. Dezember 2021 in Kraft, es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum Stichtag 1. Juli 2024.

Was ändert sich jetzt beim Nebenkostenprivileg?

Für Mietverträge, die vor Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 bestanden haben, ändert sich erstmal nichts. Die darin festgelegten Kabelgebühren laufen bis zum 30. Juni 2024 weiter, ohne dass du als Mieter oder Vermieter sie einseitig kündigen kannst. Erst nach dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für das Kabelfernsehen vom Vermieter nicht mehr auf den Mieter umlegt werden. Auf diesen Zeitpunkt solltest du dich vor allem als Vermieter vorbereiten und entsprechende Sammelverträge mit dem Anbieter kündigen.

Was bedeutet das für alte Mietverträge?

Für Mietverträge, die erst nach Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 zustande gekommen sind, dürfen Vermieter die Kabelgebühren weiterhin auf den Mieter umlegen, wenn dies vertraglich festgehalten wurde.

Was gilt für Neu-Mietverträge nach dem 1. Dezember 2021?

Es gibt aber eine gesetzlich verankerte Konstellation, in der die Umlage der Kabelgebühren auf den Mieter entfällt. Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbunds erklärt: „Die Umlage entfällt, wenn der Vermieter die Verteilanlage für das Breitbandnetz nach dem 30. November 2021 errichtet hat“, also erst nach Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ab 1. Dezember 2021. Die Breitbandtechnik ist jene, die für das Kabel-TV verwendet wird, sie wird aber oft auch für Internet- oder DSL-Technik genutzt.

Sind individuelle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter möglich?

Tipp für Vermieter und Mieter: Beide haben durchaus die Möglichkeit, eigene Vereinbarungen zu treffen. Treffen Mieter und Vermieter beispielsweise gemeinsam die Entscheidung, die Kabelgebühren schon vor Ablauf der Übergangsphase des Nebenkostenprivilegs fallen zu lassen, spricht dem nichts entgegen. Wichtig ist hier jedoch das beidseitige Einvernehmen.

Was bedeutet die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für dich als Vermieter?

Bislang waren für den Vermieter diese Einnahmen des Nebenkostenprivilegs ein durchlaufender Posten, weil er die Kosten wiederum direkt an das jeweilige Telekommunikations-Unternehmen eins zu eins weitergeleitet hat. In Zukunft kann dieses Modell unter Umständen sehr teuer werden. Nämlich dann, wenn du als Vermieter den Sammelvertrag nicht rechtzeitig kündigst. In dem Fall musst du die Kosten, die zuvor alle Mieter zahlten, selber stemmen. Bei einem 10-Parteien-Haus mit je 20 Euro monatlicher Gebühr sind das für dich also 240 Euro Kosten.

So handeln Vermieter jetzt, wenn sie die Kabelgebühren nicht mehr über das Nebenkostenprivileg abrechnen können

Damit du die Kosten nicht selbst tragen musst, solltest du schnell handeln. Dabei müssen sie folgende Punkte beachten:

  • Kabelanschluss kündigen: Bis zum 30. Juni 2024 musst du den bestehenden Kabelanschluss kündigen, um nicht selber für die Kosten aufkommen zu müssen. Je nach Vertrag muss das einige Monate zuvor geschehen.
  • Informationspflicht: Als Vermieter bist du verpflichtet die Mieter spätestens sechs Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist über die Kündigung informieren.

Vermieter können Versorgungsvereinbarung treffen

Solltest du als Mieter keinen neuen Vertrag abschließen, wird dein Anschluss vom Anbieter verplombt.  

Als Alternative können Vermieter für dich eine Versorgungsvereinbarung mit einem Kabelanbieter abschließen. Der Vermieter trägt dafür dann keine Kosten, der Anbieter übernimmt sie und rechnet sie mit dir als Mieter ab. Du musst dem Anbieter zwar nicht zustimmen, würdest dadurch aber oftmals vergünstigte Konditionen erhalten. Die Versorgungsvereinbarung kann von Eigentümern beziehungsweise Vermietern mit zwei oder mehr Wohneinheiten abgeschlossen werden. Der Abschluss der Versorgungsvereinbarung erfolgt direkt mit dem Kabelanbieter.

Vorteile für Vermieter

  • Keine Kosten für den Vermieter für den Kabelanschluss.
  • Die TV-Versorgung ist für alle Mieter gleich geregelt.
  • Geringer Verwaltungsaufwand, Vermieter muss sich nicht um die Buchung und Abrechnung des Kabelanschlusses kümmern.
  • Der Vermieter hat einen persönlichen Ansprechpartner beim Kabelanbieter.

Vorteile für Mieter

  • Die Kabel-Anbieter bieten oft Sonderkonditionen für die TV-Grundversorgung an, die Kabelanschlusskosten für Mehrfamilienhäuser könnten also sogar geringer ausfallen.
  • Individuelle Buchung der TV-Versorgung: Die Verbraucher können zudem nach Anbieter die TV-Versorgung individuell anpassen und sich gegebenenfalls Sport- oder andere Unterhaltungspakete dazu buchen.

Nebenkostenprivileg: Wie kündigen Vermieter den Sammelvertrag?

Du hast in deiner Funktion als Vermieter für die Kündigung eines Sammelvertrags für Kabelanschlüsse ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024. Das bedeutet, dass du den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen darfst. „Der Vermieter soll nicht in die Lage geraten, dass er die Kabelfernsehgebühren weiterzahlen muss, obwohl er sie nicht mehr auf den Mieter umlegen kann“, sagt Jutta Hartman vom Deutschen Mieterbund.

Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für alle Sammelverträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden. Später abgeschlossene Verträge unterliegen der regulären Kündigungsfrist des Kabelanbieters.

Die Kündigung des Sammelvertrags muss schriftlich erfolgen. Wenn du den Sammelvertrag nicht fristgerecht kündigst, verlängert sich der Vertrag automatisch und fällt dann unter die regulären Kündigungsfristen.

Nebenkostenprivileg gestrichen: Was bedeutet das für Mieter?

Laut Schätzung des GdW – Bundesverbandes der deutschen Wohnungs – und Immobilienunternehmen, gibt es über 12 Millionen Mieter in Deutschland, die den Kabelanschluss, ob gewollt oder nicht, über die Betriebskosten bezahlen. Wenn du auch dazu zählst, kannst du im Zuge der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs schon bald den Kabelanschluss nicht mehr nutzen. Es steht dir natürlich frei, selbst Verträge mit einem Kabelanbieter abzuschließen. Bisher konntest du die Kabelgebühren über die Nebenkosten nicht kündigen.

Welche Mieter profitieren?

Wenn du neben dem Kabelvertrag einen weiteren Anbieter über eine Satellitenschüssel oder das Internet nutzt, hast du künftig Einsparungen von etwa 20 Euro pro Monat. Aber erst nach der Übergangsphase ab Juli 2024. Letztlich bietet dir die neue Regelung mehr Freiheiten in Sache Empfangsart bzw. Empfangsweg, Anbieterauswahl und Kostenstruktur.

Welche Mieter haben Mehrkosten?

Ob dir Mehrkosten entstehen, hängt natürlich ganz davon ab, ob du jetzt selbst Verträge mit einem Kabelanbieter schließt und welche Preise diese aufrufen. Langfristig könnten die Mehrkosten aber abnehmen, ähnlich wie nach dem Ende des Telefonmonopols der Telekom 1996. Anbieter sind darauf aus, mit günstigen Angeboten um Kunden zu werben – die Neuregelung könnte sich das also sogar zum Vorteil für dich entwickeln.

Nebenkostenprivileg gestrichen: Weitere Fragen und Antworten

Was bedeutet die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für eine Eigentümergemeinschaft?

Besitzt du eine Wohnung, gestaltet sich die Neuregelung etwas anders. Ob der Sammelvertrag der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gekündigt wird oder nicht, wird per Mehrheitsbeschluss entschieden. Das kann für die Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, teuer werden. Laut der Gesetzesnovelle besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024.

Beschließt die WEG, dass der Sammelvertrag mit dem Kabelanbieter weiterhin bestehen bleibt, darfst du als Eigentümer die Kabelgebühren über die Nebenkosten nicht mehr auf deine Mieter umlegen. Die Kosten musst du dann letztlich selbst tragen.

Nebenkostenprivileg: Was bedeutet das neue Gesetz für Geringverdiener?

Für den Deutschen Mieterbund waren die Mehrkosten für Mieter längst ein Dorn im Auge, weil sie ausschließlich „unnötige Mehrkosten“ produzieren. Geringverdiener seien dadurch besonders benachteiligt gewesen. Sie werden ab Juli 2024 entlastet, weil sie den kostengünstigsten Anbieter frei oder gar keinen Anbieter wählen können. So lassen sich etwa 20 Euro im Monat oder 240 Euro pro Jahr einsparen.

Bürgergeld: Keine Kabelfernsehgebühren mehr über die Wohnnebenkosten?

Benachteiligt sind durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Empfänger von Bürgergeld, die den Kabelanschluss bislang vom Staat bezahlt bekommen haben. Das bedeutete, dass die Kosten im Rahmen eines solchen Sammelanschlusses und durch die Mietnebenkosten übernommen wurden. Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs und damit der Umlagefähigkeit der TV-Gebühr ab Juli 2024, musst du jetzt selbst für den Anschluss aufkommen, wenn du Bürgergeld beziehst. Das mag zwar ungerecht wirken, schafft aber dennoch einen Ausgleich. Denn die Empfänger von Bürgergeld, deren TV-Anschluss bislang nicht über die Nebenkosten abgerechnet wurden, mussten schon jetzt den Anschluss aus der eigenen Kasse zahlen. Somit werden ab Juli 2024 alle Bürgergeld-Empfänger gleichbehandelt.

TV-Kabel-Anschluss: Welcher Anbieter ist der beste für Mieter und Vermieter?

Aufgrund des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs stellt sich sowohl für Mieter als auch Vermieter die Frage nach dem besten und günstigsten Kabelanbieter. Dabei solltest du beachten, dass das Angebot maßgeblich vom jeweiligen Wohnort abhängt. In den verschiedenen Regionen Deutschlands sind mehrere Kabelnetzbetreiber tätig. Manche Betreiber sind in einigen Regionen nicht vertreten. Wenn du dich als um einen neuen Vertrag kümmerst (oder als Vermieter eine Versorgungsvereinbarugng planst), solltest du daher vor Vertragsabschluss die Verfügbarkeit und Konditionen der verschiedenen Anbieter in ihrer Region prüfen. Auf keinen Fall solltest du dich von sogenannten Medienberatern, die an der Tür klingeln, zu einem Kauf überreden lassen. Davor warnt auch die Verbraucherzentrale.

Glasfaser auf Mieter umlegbar?

Durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes fällt zwar die Umlage für TV-Anschlussgebühren weg, gleichzeitig soll aber eine Umlage der Kosten für eine moderne gebäudeinterne Glasfaser-Netzinfrastruktur ermöglicht werden, heißt es unter Paragraf 72. Man spricht hier vom Glasfaserbereitstellungsentgelt. Wurden in einem Mehrfamilienhaus neue Glasfaserleitungen verlegt, kann der Vermieter den Mietern ein „Bereitstellungsentgelt“ berechnen. Der Umlagebetrag ist laut TKG auf maximal 60 Euro pro Jahr und Wohnung gedeckelt. Fünf Jahre lang dürfen die Kosten in der Höhe auf den Mieter umgelegt werden, es sei denn, die Bauarbeiten haben sich in dieser Zeit noch nicht refinanziert. Dann wird die Regelung zeitlich auf höchstens neun befristet, was einer maximalen Belastung pro Mieter von 540 Euro entspricht.

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