Besichtigungstermine
Überzeugen Sie sich selbst von dieser vielseitig nutzbaren Immobilie.
Mit Ihrer Anfrage und Zusendung Ihrer Daten erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme durch unser Büro (Informationen lt. TMG §5) und der Speicherung der Daten lt. BDSG / DSVGO einverstanden.
Alle Angaben sind freiwillig.
WICHTIG: Bei Interesse nennen Sie uns in Ihrer Anfrage bitte Ihren kompletten Namen, komplette Adresse und Ihre Telefonnummer sowie email Adresse.
Zum Schutz unserer Auftraggeber/Eigentümer, weisen wir Sie vorsorglich daraufhin, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adresse und Telefonnummer bearbeiten können.
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter
http://niederkron-immobilien.de/agb/
++ K E I N E Maklerprovision ! ++
Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder deren Stellvertretern, eines von Niederkron Immobilien angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.
Bei Interesse stehen wir Ihnen gerne jederzeit (auch Sonntags) für einen Besichtigungstermin zur Verfügung.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Sie erreichen uns unter der Büro Nr. (08231) – 95 98 788
oder
Mobil 0160 - 98 28 5005.
E-Mail: info@niederkron-immobilien.de
Rechtliche Hinweise:
Rechtshinweis:
Da wir Objektangaben nicht selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr. Dieses Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unserem Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zuführen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist Niederkron Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Stichworte
Sonstiges/Wohnen: Dachboden
Versorgung: Städtische Wasserversorgung