Finanzierungshinweise
Die BayernLabo unterstützt im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms oder des Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Eigenwohnraum* vor allem Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung mit Hilfe eines befristet zinsverbilligten Darlehens von einem Drittel bis zu 40% der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums. Das Darlehen wird durch den Freistaat Bayern zusätzlich im Zins verbilligt. Sie, verheiratet mit 2 unterhaltspflichtigen Kindern, könnten nach Berechnung beim Förderrechner der LaBo Bayern durchaus 100.000 EUR brutto im Jahr gemeinsam verdienen. (Quelle: LaBo Bayern)
Beim Wohnungsbauprogramm beträgt bei 15jähriger Zinsfestschreibung der nominelle Zins 0,50% (anf. eff. 0,57%) p.a. bei einer Anfangstilgung von 1,0% (Stand: 01.07.2017). Der Darlehensbetrag beträgt bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten** des selbstgenutzten Wohnraums.
Kinderzuschuss 7.500 EUR
Haushalte mit Kindern erhalten pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro. Dies gilt auch wenn bei Antragstellung die Geburt eines oder mehrerer Kinder aufgrund bestehender Schwangerschaft zu erwarten ist.
Einen, die Darlehensförderung ergänzenden, Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 EUR erhalten Sie beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb).
Im Zinsverbilligungsprogramm beträgt bei 10jähriger Zinsfestschreibung der nominelle Zins 0,40% (anf. eff. 0,43%) p.a. bei einer Anfangstilgung von 2,0% (Stand: 8.12.2023). Der Darlehensbetrag beträgt bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten** des selbstgenutzten Wohnraums.
Beachten Sie hierzu die im Internet erhältliche Informationsschrift der BayLaBO.
Die neue Wohnförderung des Bundes ist da! Schauen Sie sich das ergänzend einfach an.
Bitte beachten Sie die Homepage der KfW-Förderbank.
* Grundlage dieser Förderung sind die jeweils aktuellen Richtlinien für das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum [Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 03.01.2005 Az. IIC1-4764.6-002/04]. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung.
** Als förderfähige Kosten gelten beim Bau von Wohnraum die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung, beim Erwerb von Wohnraum der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten, beim Zweiterwerb, also beim Kauf eines bereits gebauten Hauses oder einer bereits gebauten Wohnung, darüber hinaus auch die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Liquiditätsberechnung
Bei Zusage der öffentlichen Förderungen und einer Finanzierung des noch erforderlichen Finanzierungsbedarfs, über Ihre 20%ige Eigenkapitalquote hinaus, bei einer Bank zu einem aktuellen Zinssatz von 3,44% (anf. eff. 3,54%) und einer Anfangstilgung von 2,0 %, beträgt Ihre monatliche Belastung in den ersten Jahren ca. 1.180 EUR, wovon etwa 725 EUR im Monat Ihre Vermögensumschichtung in Form der Tilgung ist. Und Sie, verheiratet mit 2 unterhaltspflichtigen Kindern, können nach Berechnung beim Förderrechner der Bayern LaBo 100.000 EUR im Jahr gemeinsam verdienen.
Stichworte
Zustand: renovierungsbedürftig, gepflegt
Sonstiges/Wohnen: Dachboden
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung