Du fühlst dich durch den Lärm der Nachbarn gestört. Wir erklären dir, wann du eine Mietminderung wegen Lärm und Ruhestörung durchsetzen kannst.
Übersicht: Wann du Miete wegen Lärm mindern kannst
Lärmquelle im Haus | Mietminderung möglich? |
Haushaltslärm | Ja |
Wohngeräusche | i.d.R.: Nein |
Kinderlärm | i.d.R.: Nein |
Musizieren | Ja |
Partylärm | Ja |
Tiergeräusche | Ja |
Heimwerker | Ja |
Gartenarbeit | Ja |
Baulärm | Ja |
Verkehrslärm | i.d.R.: Nein |
In Kürze: Wann ist eine Mietminderung wegen Lärm berechtigt?
- Wenn deine Nachbarn zu viel Lärm machen und die Ruhezeiten nicht einhalten, kann das ein Grund für eine Mietminderung sein.
- Nachtruhe herrscht zwischen 22 und 6 Uhr.
- Auch die Mittagsruhe muss beachtet werden. Diese ist aber nicht mehr bundeseinheitlich geregelt. Oft gilt 12 bis 15 Uhr.
- Lärm kann viele Ursachen haben: Kinderlärm, Nachbarn. Haustiere. Bevor du als Mieter eine Mietminderung wegen Lärm vornimmst, musst du zunächst deinem Vermieter eine Mängelanzeige schreiben: Darin meldest du die Lärmbelästigung und forderst deinen Vermieter auf, bis zu einer angemessenen Frist etwas dagegen zu unternehmen.
- Wie hoch eine Mietminderung wegen Lärm sein darf, ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Unsere Mietminderungstabelle gibt Hinweise. Bei der Frage nach der genauen Höhe der Mietminderung solltest du besser den Rat eines Fachanwaltes oder beim Mieterbund einholen.
Mietrechte bei...
- Haushaltslärm: Lärmbelästigung durch Waschmaschine
- Gilt Kinderlärm als Lärmbelästigung?
- Lärmbelästigung durch Klavierspielen?
- Mietminderung wegen Partylärm?
- Hund bellt – Miete mindern?
- Übermäßiger Lärm durch Heimwerker
- Gartenarbeit: Grund zur Mietminderung?
- Mängelanzeige wegen Baulärm möglich?
- Miete mindern wegen Verkehrslärm?
Haushaltslärm: Lärmbelästigung durch Waschmaschine
Wenn der Nachbar Lärm macht und den Mieter ständig um den Schlaf bringt, kann das je nach Einzelfall ein Grund zur Mietminderung wegen Lärm sein. Foto: SkyLine / stock.adobe.com
Die Waschmaschine in der Nachbarwohnung macht am Sonntag Lärm und der Nachbar staubsaugt mitten in der Nacht. Kannst du als Mieter wegen Ruhestörung die Miete mindern?
Diese Rechte hast du als Mieter: Den Haushaltslärm aus der Wohnung deines Nachbarn musst du grundsätzlich dulden. „Wenn der Nachbar jedoch ständig während der Ruhezeiten staubsaugt oder Waschmaschine und Spülmaschine betreibt, kann das ein Grund zur Mietminderung sein“, erklärt Dirk Clausen, Fachanwalt für Mietrecht in Nürnberg. Aber: „Für eine Minderung muss die Beeinträchtigung schon erheblich sein.“
Welche Wohngeräusche sind erlaubt?
Die Nachbarin trippelt mit Stöckelschuhen über das Parkett ihrer Wohnung und die Toilettenspülung nebenan rauscht so laut, dass man sie im eigenen Schlafzimmer hört. Ein weiterer Anwohner duscht bevorzugt spätnachts.
Diese Rechte hast du als Mieter: Ebenso wie den Haushaltslärm des Nachbarn müssen Mieter auch normale Wohngeräusche dulden, dazu gehört auch Klopfgeräusche durch Laufen mit Schuhen und "Duschen oder Baden gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung", sagt Mietrechtsexperte Clausen. Diese Geräusche müssten daher schon verhältnismäßig oft und zu unmöglichen Zeiten auftreten, um eine Mietminderung zu rechtfertigen.
Manchmal können die Nachbarn auch gar nichts dafür, wenn es laut wird: Schlechter Schallschutz und Trittschallschutz in einer älteren Mietwohnung führt oft dazu, dass selbst normale Wohngeräusche der Nachbarn deutlich in der eigenen Wohnung zu hören sind. Wie viel Schallschutz man erwarten kann, hängt vom Baujahr des Hauses ab: Je nach Alter der Wohnung gilt eine andere Norm zur Trittschalldämmung. Nach einem BGH-Urteil können Mieter von ihren Vermietern nicht verlangen, dass der Schallschutz in der Wohnung an die aktuell geltenden Normen angepasst wird, um die Geräusche zu mildern – auch nicht nach einer Sanierung (Az.: VIII ZR 287/12). Eine Minderung der Miete im Altbau ist in solchen Fällen nicht zulässig.
Anders sieht es aus, wenn das Nachbarspaar sich streitet. Das kann ein Mietminderungsgrund sein, weiß Fachanwalt Hermann. Wenn sich der Mieter an den Vermieter der Streithähne wende, könne der ihnen die Wohnung sogar kündigen, wenn sie sich nicht mäßigen.
Gilt Kinderlärm als Lärmbelästigung?
Die Nachbarskinder springen und trampeln schreiend durchs Treppenhaus und das Baby nebenan brüllt ohne Unterlass.
Diese Rechte hast du als Mieter: Bei Kinderlärm ist eine Mietminderung normalerweise nicht möglich, denn gesetzlich gilt eine gewisse kindliche Narrenfreiheit, was die Lärmbelästigung durch die Kleinen betrifft: Im Landesimmissionsschutzgesetz heißt es in Paragraf 6, Lärm durch Kinder sei „sozialadäquat und damit zumutbar“, da diese Geräusche zur kindlichen Entwicklung und Entfaltung gehören. Auch viele Gerichte erwarten viel Toleranz vom Mieter, was Kinderlärm betrifft: So stellte etwa das Landgericht Berlin in einem Urteil „lärmintensives Kinderspiel“ vor die Interessen der Mieter (Az.: 66 S 114/92), eine Minderung der Miete ist hier nicht erlaubt.
Nur in wirklich besonderen Ausnahmen kann eine Mieterminderung möglich sein. Eine Mieterin monierte tägliche Lärmstörungen durch Stampfen, Springen und Poltern sowie Schreie und sonstige lautstarke Auseinandersetzungen. Der Bundesgerichtshof sah eine Mietminderung als gerechtfertigt an (BGH, Beschluss v. 22.8.2017, VIII ZR 226/16).
Lärmbelästigung durch Klavierspielen?
Jeden Tag übt der Nachbar in seiner Wohnung zwei Stunden Klavier und der Nachbarssohn hat ein Schlagzeug zu Weihnachten geschenkt bekommen.
Diese Rechte hast du als Mieter: Die meisten Gerichte sind der Ansicht, dass Musizieren zum „sozial üblichen Verhalten“ gehört und daher außerhalb der Ruhezeiten nicht verboten werden kann. Der Nachbar kann aber in seiner Übungsdauer eingeschränkt werden. Laut Clausen kann ein Übermaß an Musik zur Mietminderung gegenüber dem Vermieter berechtigen.
Wenn der Nachbar Musik unterrichte, sehe der Fall aber anders aus, erklärt der Mietrechtsexperte. „Wenn im Mietvertrag steht, dass in der Nachbarwohnung eine Musikschule ist, kann der Mieter nicht wegen dieser Musik die Miete mindern.“ Nutze der Nachbar seine Wohnung aber ohne Erlaubnis seines Vermieters als Musikschule, könne dieser ihn abmahnen und sogar wegen der Lärmbelästigung kündigen.
Mietminderung wegen Partylärm?
Die Nacht ist eigentlich die Zeit der Ruhe und des Schlafes. Mit der Ruhe kann es aber schnell vorbei sein, wenn dein Nachbar eine Party in seiner Wohnung veranstaltet.
Diese Rechte hast du als Mieter: Nächtliches, lautes Feiern während der Ruhezeiten darf eigentlich gar nicht stattfinden: In der Regel verstößt es gegen die in Hausordnung oder im Mietvertrag vereinbarten Ruhezeiten, sowie gegen die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr, wenn die Geräusche Zimmerlautstärke überschreiten. „Bei immer wiederkehrender nächtlicher Ruhestörung kann eine Mietminderung möglich sein“, sagt Hermann. Unter Umständen kann der Vermieter den lärmenden Mietern sogar eine Kündigung aussprechen.
Kommt der Lärm allerdings von der Gaststätte nebenan, und nicht aus einer benachbarten Mietwohnung, sind die rechtlichen Chancen deutlich geringer. Clausen erklärt: „Wenn ich eine Wohnung neben der Disko miete, muss ich mit entsprechendem Lärm rechnen. Wenn dort aber erst ein Bestatter ansässig war und erst später eine Disko hinein kam, kann das ein Grund zur Mietminderung sein.“ Entscheidend ist dabei, ob die Lärmquelle schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages da war – wenn ja, ist eine Minderung der Miete nicht zulässig.
Hund bellt – Miete mindern?
Bellen, kläffen, jaulen: Das Repertoire des Nachbarhundes hat Einiges zu bieten, um am Nervenkostüm des Mieters zu kratzen.
Diese Rechte hast du als Mieter: „Bei ständigem Lärm durch Bellen kann dem Mieter durchaus eine Mietminderung zustehen“, sagt Clausen. Des Weiteren kann sich der Mieter an den Vermieter des Hundebesitzers wenden. Wenn der Hund immer belle, könne der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung verbieten.
Übermäßiger Lärm durch Heimwerker
Wer neben einem Hobby-Handwerker wohnt, hat es nicht leicht, wenn der Nachbar in seiner Mietwohnung hochmotiviert zu allen erdenklichen Zeiten bohrt, klopft und hämmert.
Diese Rechte hast du als Mieter: Heimwerkerlärm zählt als Nachbarschaftslärm und muss begrenzt geduldet werden. Eine Mietminderung wegen Bohren und Hämmern komme aber eher als eine wegen Haushaltslärm in Betracht, da es sehr viel geräuschintensiver sei, so Clausen. Insbesondere während den Ruhezeiten, an Sonn- und Feiertagen, kann häufiges, lautstarkes und langanhaltendes Bohren und Hämmern eine Mietminderung rechtfertigen.
Gartenarbeit: Grund zur Mietminderung?
Der Nachbar mäht sonntags außerhalb der Ruhezeiten den Rasen, zersägt frühmorgens Baumstämme oder schmeißt alle paar Stunden den Laubbläser an.
Diese Rechte hast du als Mieter: In Deutschland gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. In ihr ist genau festgelegt, zu welchen Zeiten lärmende Arbeitsgeräte im Freien benutzt werden dürfen: Rasenmäher dürfen an Werktagen nur von 7 bis 20 Uhr angeworfen werden. Lärmende Geräte wie Rasentrimmer, Laubbläser oder Motorsensen dürfen zudem nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden, nicht aber während der Ruhezeiten.
Aber: Laute Geräte, die mit einem gemeinschaftlichen Umweltzeichen der Europäischen Gemeinschaft gekennzeichnet sind, dürfen werktags auch von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Von Montag bis Samstag darf auch der Rasen gemäht werden, an Sonn- und Feiertagen nicht. Ausgenommen von der Regelung sind handbetriebene Rasenmäher. Häufig gelten über die deutschlandweiten Regelungen hinaus noch landes- und kommunalrechtliche Vorschriften. Darüber können sich Mieter bei den Ordnungsämtern ihrer Kommunen informieren.
Wenn laute Maschinen regelmäßig außerhalb der für sie festgelegten Zeiten zu hören sind, kann das laut Mietrechtsexperten Clausen eine Mietminderung rechtfertigen.
Mängelanzeige wegen Baulärm möglich?
Im Mietshaus wird renoviert und in nächster Nachbarschaft befindet sich eine Baustelle: Presslufthammer, Bagger und Schlagbohrer geben ein lautes Konzert.
Diese Rechte hast du als Mieter: Sowohl bei Bauarbeiten an der Mietswohnung als auch außerhalb vom Gebäude kann eine Mietminderung wegen Lärm möglich sein. Clausen schätzt das Spektrum einer möglichen Mietminderung zwischen 10 und 40 Prozent, je nach Häufigkeit, Art und Dauer des Baulärms. In extremen Fällen kann sie sogar höher ausfallen, etwa, wenn ein Großteil oder die gesamte Wohnung wegen des Krachs unbewohnbar ist wegen eines Mangels an der Mietsache. In Extremfällen ist sogar eine Kündigung durch den Mieter möglich.
In bestimmten Ausnahmefällen ist jedoch keine Mietminderung möglich: Bauarbeiten zur energetischen Modernisierung sind so ein Sonderfall. Der Mieter muss sie die ersten 3 Monate dulden und darf erst ab dem 4. Monat den Vermieter damit konfrontieren, die Miete zu mindern (§ 536 Abs. 1a BGB).
Ausnahme
Eine Mietminderung kann nach Ansicht einiger Gerichte unzulässig sein, wenn der Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages bereits von der möglichen Lärmbelästigung wissen konnte. Für diese Kenntnis braucht es nicht viel, je nach Einzelfall reicht sogar eine bei Einzug vorhandene Baulücke oder ein abrissreifes Gebäude dazu aus, ein Mangel liegt dann nicht vor (LG Berlin 67 S 251/13, LG Gießen 1 S 210/10).
Miete mindern wegen Verkehrslärm?
Lastwagen donnern über die Straße, Autos rasen und hupen: Wegen Verkehrslärm können Mieter mit einem Fenster zur Straße oft kaum abschalten.
Diese Rechte hast du als Mieter: Wenn der Verkehrslärm nur vorübergehend zunimmt, ist das laut Bundesgerichtshof kein Mietmangel (BGH VIII ZR 152/12), also auch kein Grund zur Mietminderung. Entscheidend sei hier, dass der Mieter oft schon vorher vom Verkehrslärm wusste, so Hermann. „Wenn der Mieter in eine Gegend zieht, in der viele Autos vorbeifahren, muss der Mieter den Verkehrslärm dulden.“ Nur in seltenen Fällen sei eine Mietminderung möglich, etwa, wenn der Mieter in eine ruhige Gegend zieht und vor der Wohnung wird eine Autobahnauffahrt gebaut.
Fazit: Wichtig bei Mietminderung wegen Lärm
Wenn der Mieter einer Wohnung intensiv, oft und vielleicht sogar in den Ruhezeiten von Lärm belästigt wird, spricht viel dafür, dass ihm eine Mietminderung zustehen kann. Davon ausgenommen sind Kinderlärm und Lärmquellen, von denen der Mieter bei Unterzeichnung des Mietvertrages wissen konnte.
Je nach dem, wie stark der Mieter durch den Lärm eingeschränkt wird, kann er die Miete mindern. Er sollte dabei darauf achten, die Miete nicht unangemessen stark herabzusetzen, warnt Hermann: „Wenn der Mieter die Miete zu stark mindert und die Höhe ist ungerechtfertigt, kann er mit der Mietzahlung in Rückstand geraten. Dann kann ihm der Vermieter sogar kündigen.“
Tipp: Lärm beweisen – Mängel anmahnen
Will der Mieter Lärm beweisen, muss er kein Lärmprotokoll erstellen lassen. Bei widerkehrenden Belästigungen reicht die Beschreibung des Sachmangels (BGH VIII ZR 155/11). Der Mieter muss also nur beschreiben, um welchen Lärm es sich handelt, wann, wie lange und wie oft er ungefähr auftritt. Clausen rät zu Präzision: „Es ist besser, man schreibt auf, welcher Lärm wann stattfand.“ Mietrechtsexperte Hermann empfiehlt zusätzlich, die Aussage eines Zeugen hinzuzuziehen.
Wie Sie einen Mangel richtig anmahnen, erfahren Sie im Artikel Mängelanzeige.