Ratgeber

Hausordnung: Diese Ruhezeiten müssen Mieter einhalten

Die in der Hausordnung geregelten Ruhezeiten sollen zur Erholung beitragen und für ein gutes Miteinander im Mehrfamilienhaus sorgen. In Wirklichkeit sorgen sie oft für Streit. Wir klären, welche Ruhezeiten Mieter einhalten müssen und was zur Mittagsruhe und Nachtruhe trotzdem erlaubt ist.

Welche Ruhezeiten sind in der Hausordnung geregelt?

Ruhezeiten sind nicht bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt, sondern werden in den Bundesländern und sogar in einzelnen Gemeinden festgelegt. Damit bilden die jeweiligen Verordnungen der Länder beziehungsweise der Gemeinden die gesetzliche Grundlage für Ruhezeiten – sie können also voneinander abweichen. Die Nachtruhe ist beispielsweise im Immissionsschutzgesetz der Bundesländer festgeschrieben. Einsehbar sind die gültigen Ruhezeiten im Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Die Ruhezeiten in der Hausordnung können davon abweichen und sie auch erweitern. Im Allgemeinen sind jedoch folgende Ruhezeiten in einer Hausordnung enthalten:

  • Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
  • Mittagsruhe zwischen 12 Uhr und 15 Uhr 
  • ganztägiges Ruhegebot an Sonn- und Feiertagen

Darüber hinaus können in der Hausordnung zusätzliche Ruhezeiten festgelegt werden, beispielsweise für laute Renovierungsarbeiten oder für Veranstaltungen, die den normalen Betrieb stören könnten. Mieter sollten die Ruhezeiten im Haus also kennen und die Regelungen befolgen, um ein gutes Zusammenleben mit den Nachbarn zu gewährleisten und Streit mit dem Vermieter aus dem Weg zu gehen.

Was gilt als Ruhestörung?

Auch während der Ruhezeiten muss in der Mietwohnung keine absolute Stille herrschen. Normale Wohngeräusche wie Unterhaltungen, Fernsehen oder Musik hören sind auch in Ruhezeiten zulässig, solange sie Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Alles, was darüber hinausgeht, gilt theoretisch als Ruhestörung und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wie laut ist Zimmerlautstärke?

Als Richtwerte für Zimmerlautstärke gelten allgemeinhin während der Nachtruhe höchstens 30 Dezibel (db) und während der Mittagsruhe maximal 40 db. Die Grenzwerte beziehen sich auf die Lautstärke, die beim Empfänger, also beim Nachbarn, ankommt. Folglich gelten für die Geräuschquelle Grenzwerte zwischen 60 und 80 db. Zur Veranschaulichung: Gespräche sind etwa 60 Dezibel laut, der Geräuschpegel von Fernseher auf normaler Lautstärke liegt bei rund 65 db. Ein älterer Staubsauger auf voller Leistung dürfte dagegen die 80 Dezibel knacken.

Was bei den Nachbarn als Lärmbelästigung ankommt, hängt allerdings stark von der Dämmung des Hauses ab. Eine konkrete gesetzliche Grundlage dazu fehlt. Das Landgericht Hamburg erklärte dazu (Az.: 317 T 48/95): „Erst wenn die Lautstärke über das hinaus geht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten.“

Allgemein gilt: Sollten sich Mieter von Geräuschen während der Ruhezeiten gestört fühlen, ist ein Gespräch unter Nachbarn immer die erste Option, auch wenn die Tätigkeiten laut Rechtsprechung und Mietrecht erlaubt sind.

Darf ich während der Ruhezeiten, sonntags und an Feiertagen saugen?

Ein Staubsauger gilt nach allgemeiner Rechtsprechung als typisches Haushaltsgerät und darf daher jederzeit in der Wohnung genutzt werden, also auch während der Ruhezeiten. Wichtig: der Staubsauger sollte die Grenzwerte für Zimmerlautstärke nicht überschreiten, was bei einem sehr alten Staubsauger nicht immer gewährleistet ist. Außerdem sollte das Staubsaugen nicht zu lange andauern.

Achtung: Das Saugen des Autos ist draußen an Sonntagen, Feiertagen und werktags während der Ruhezeiten nicht erlaubt. In manchen Bundesländern sind diese Regelungen allerdings etwas aufgeweicht. So ist das Saugen des Autos an Tankstellen in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein auch an Sonntagen erlaubt.

Darf ich während der Ruhezeiten, sonntags und an Feiertagen bohren?

Bohren muss während der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen unterlassen werden, da es die zulässige Lautstärke in der Regel übersteigt. Bei andauernder Lärmbelästigung kann das auch ein Grund für eine Mietminderung sein.

In manchen Bundesländern ist es allerdings erlaubt, auch während der Ruhezeiten handwerkliche Tätigkeiten durchzuführen, wenn sie aus Gründen der Sicherheit oder wegen dringender Reparaturen erforderlich sind. Darunter fallen auch sehr lärmintensive Arbeiten wie Bohren oder Hämmern. Auch hier gilt: Der Lärmverursachende sollte sich auf das Nötigste beschränken.

Darf ich während der Ruhezeiten, sonntags und an Feiertagen Wäsche waschen?

Die Regelungen in der Hausordnung schreiben oft auch vor, von wann bis wann Waschmaschine und Trockner laufen dürfen. Prinzipiell sollen Mieter nach Auffassung vieler Gerichte ihre Wäsche in ihrer Wohnung waschen können, wie es ihnen „zeitlich passend und erforderlich erscheint“ (LG Aachen - Az.: 7 S 46/03). Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied zum Beispiel, dass Waschmaschinen auch am Sonntag laufen dürfen (Az.: 16 Wx 165/00). Trotzdem betonen die meisten Gerichte auch, dass Mieter Waschmaschine und Trockner während der Ruhezeiten nicht in Betrieb nehmen sollten.

Das Landgericht Frankfurt entschied zum Beispiel, dass die Geräte während der Nachtruhe nicht laufen dürfen, da sie die Ruhe stören würden (Az.: 2/25 O 359/89). Für Berufstätige können auch immer Ausnahmen gelten – ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber noch nicht.

Darf ich während der Nachtruhe duschen?

Bislang waren sich die Gerichte meist einig, dass Duschen und Baden nach 22 Uhr nicht verboten werden kann. Das Landgericht Köln (Az.: 1 S 304/96) beispielsweise wies die fristlose Kündigung einer Vermieterin zurück. Diese hatte ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt, dass die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Tatsächlich stand auch in der Hausordnung ausdrücklich, dass zwischen 22 und 4 Uhr nicht gebadet und geduscht werden darf. Die Richter hielten eine derartige Klausel aber für unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteilige. Das Mietrecht erstrecke sich auf alle Teile der Wohnung und Waschen gehöre zu einem hygienischen Mindeststandard. Außerdem gehöre das Geräusch ein- und auslaufenden Wassers zu den normalen Wohngeräuschen, die von anderen Mietern hingenommen werden müssen.

Uneins sind sich die Gerichte allerdings, ob für nächtliches Baden und Duschen zeitliche Grenzen gezogen werden können. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90 I) hatte zum Beispiel entschieden, dass nachts 30 Minuten für duschen und baden ausreichen müssen. Ein Dauerduschen von 3 Stunden hielt das Gericht für unzulässig.

Darf der Vermieter Kinderlärm während der Ruhezeiten untersagen?

Ein schreiendes Baby erreicht über 80 Dezibel und auch tobende Kinder können für Nachbarn schnell zu Lärm werden. Zwar gelten auch für Kinderlärm grundsätzlich die Ruhezeiten in der Hausordnung. Im „Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung“ müsse der Lärm durch Kinder laut Bundesgerichtshof von Nachbarn allerdings hingenommen werden (BGH – Az. V ZR 62/91). Ein Baby darf also auch während der Nachtruhe schreien und Kinder während der Mittagsruhe spielen. Allerdings sollten Eltern darauf achten, dass sich die Lärmbelästigung für die Nachbarn in Grenzen hält. Das Amtsgericht Neuss gestand in diesem Fall aber auch eine erweiterte Toleranzgrenze zu: „Ein Mehrfamilienhaus ist kein Kloster, Kinder können nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden.“ (Az.: 36 C 232/88, WM 88, 264).

Partylärm am Wochenende: Wie lange dürfen die Nachbarn feiern?

Auch am Wochenende gilt: ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Die Party sollte also auch am Freitag und Samstag ab 22 Uhr in Zimmerlautstärke fortgeführt werden.

Es gibt ein paar Möglichkeiten, die Party etwas länger laufen zu lassen, ohne die Nachbarn im Mietshaus beziehungsweise im Wohngebiet zu verärgern:

  • Steht eine große Feier an, sollten Mieter dem Vermieter und den Nachbarn vorher Bescheid geben. Vor allem dann, wenn es länger etwas lauter werden soll.
  • Sind die Nachbarn selbst Teil der Party, werden sie sich wahrscheinlich auch nicht über eine Lärmbelästigung beschweren.
  • Eine Grillparty kann nach 22 Uhr nach innen ins Haus verlagert werden oder draußen bei entsprechend gedämpfter Lautstärke weitergehen.

Weitere Tätigkeiten, die die Ruhezeiten stören können:

Auch folgende lärmverursachende Tätigkeiten können die Ruhe in der Mittagszeit und nachts stören. Finden die Arbeiten draußen statt, kann von der Ruhestörung schnell ein ganzes Wohngebiet betroffen sein.

  • Rasenmähen und Laubbläser: Ein Rasenmäher erzeugt ähnlich wie ein Laubbläser Lärm von rund 90 Dezibel – deutlich zu viel in den Ruhezeiten. Für das Rasenmähen und die Benutzung des Laubbläsers gilt also: Geräte nur vor oder nach der Mittagszeit benutzen.
  • Musizieren: Das Musizieren kann grundsätzlich nicht untersagt werden, allerdings sollte es während der Ruhezeiten in angemessener Zimmerlautstärke stattfinden. Die dafür gültigen Grenzwerte überschreiten Musikinstrumente allerdings häufig. Ansonsten gibt es auch Hausordnungen, die das Musizieren während der Ruhezeiten komplett untersagen.
  • Musik hören: Auch Musik sollte während der Ruhezeiten nur in angemessener Form aus den Boxen in eine andere Mietwohnung treten. In jedem Fall sollte eine Störung der Ruhe vermieden werden. Praxis-Tipp: Kopfhörer benutzen.
  • Wann du wegen anhaltendem Lärm sogar eine Mietminderung einfordern kannst, liest du in unserem Artikel.

Was passiert, wenn sich Mieter nicht an die Ruhezeiten halten?

Hält sich ein Mieter wiederholt nicht an die in der Hausordnung festgehaltenen Ruhezeiten, kann der Vermieter einschreiten. Allerdings kommt es dann darauf an, ob die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist oder nur als Aushang im Treppenhaus des Mietshauses hängt:

  • Hausordnung im Mietvertrag (rechtlich bindend): Vermieter kann den Mieter abmahnen und bei wiederholter Verletzung der Ruhezeiten in der Hausordnung fristlos kündigen.
  • Hausordnung als Aushang im Treppenhaus (Hinweise zum Verhalten): Vermieter kann den Mieter erst nach wiederholten und schweren Verstößen bei Störung des Hausfriedens abmahnen.

Eine anhaltende Ruhestörung kann außerdem auch das Ordnungsamt auf den Plan rufen. Je nach Verordnung des Landes wird für Lärmbelästigung ein Bußgeld im niedrigen dreistelligen Bereich fällig. Die gesetzliche Obergrenze liegt laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bei 5.000 Euro.

  • Lies jetzt, was der Vermieter außer der Ruhezeiten noch in der Hausordnung regeln darf
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