Ein selbstgebauter Pizza-Ofen, der den Versicherungsschutz auf den Kopf stellt? Genau das ist passiert! Wie ein Hobbybastler und Pizza-Liebhaber vom Bundesgerichtshof abgestraft wird und Versicherern in die Hände spielt.
Ein selbstgebauter Pizzaofen wurde einem Bewohner zum Verhängnis. Die Versicherung gewinnt vor Gericht. Foto: iStock.com / MatteoCarta
Ein selbstgebauter Pizza-Ofen, der zum Verhängnis wurde – so könnte man das Ganze zusammenfassen. Die Geschichte beginnt harmlos: Ein Hausbesitzer baut sich an seiner Fassade – auf diese Idee muss man erstmal kommen - einen Holz-ummantelten Pizza-Ofen. Doch dieser Ofen sorgte nicht nur für leckere Pizzen, sondern auch für einen Brand, der Teile des Dachstuhls und der Fassade zerstörte. Als der Eigentümer seine Versicherung für den Schaden in Anspruch nehmen wollte, begann der eigentliche Rechtsstreit.
Sollte wegen dieser Dummheit wirklich die Versicherung für die Kosten aufkommen? Von wegen: Dickes Nein, sagt der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen IV ZR 350/22) und setzt damit eine Leitsatzentscheidung.
Was genau wurde verhandelt?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einer Wohngebäudeversicherung wirksam ist, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, vor dem Eintritt eines Versicherungsfalls alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob der Hausbesitzer, der den Pizza-Ofen ohne die erforderliche Abnahme durch den Schornsteinfeger in Betrieb genommen hatte, seine Obliegenheiten verletzt hat – und ob dies dazu führt, dass die Versicherung die Zahlung verweigern darf.
Zunächst zahlte die Versicherung einen Vorschuss von 100.000 Euro, wollte jedoch nach der weiteren Prüfung des Falles nichts mehr zahlen. Der Grund: Der Pizza-Ofen wurde ohne die nötigen Sicherheitsprüfungen in Betrieb genommen, was gegen behördliche Vorschriften verstieß. Zusätzlich hatte der Hausbesitzer angegeben, dass der zuständige Schornsteinfeger den Ofen nicht mehr hätte prüfen wollen, was sich jedoch als falsch herausstellte.
Die zentrale Frage des Verfahrens war daher: Muss die Versicherung trotzdem für den Schaden aufkommen, wenn der Versicherungsnehmer gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen hat? Der BGH entschied: Nein, die Klausel in den Versicherungsbedingungen, die die Einhaltung aller relevanten Vorschriften verlangt, sei wirksam. Der Hausbesitzer habe grob fahrlässig gehandelt und somit den Versicherungsschutz verloren.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Die Entscheidung des BGH stellt klar, dass Versicherungsnehmer genau wissen müssen, welche Vorschriften sie einhalten müssen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Wer also glaubt, dass er durch Eigenbauten und kreative Lösungen den Sicherheitsvorschriften entgehen kann, riskiert im Ernstfall, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das Urteil gilt nun als Leitsatzentscheidung für ähnliche Fälle und stärkt die Rechte der Versicherer.