Kündigt ein Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs und erhöht danach die Miete, so ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam.
Eine nach einer Wohnungskündigung ausgesprochene Mieterhöhung ist unwirksam. Foto: iStock.com / elenaleonova
Eigenbedarfskündigung unwirksam
Wer als Vermieter seinen Mieter wegen Eigenbedarfs loswerden will, sollte nicht zu gierig sein. Das musste jetzt ein Vermieter zur Kenntnis nehmen, der zunächst wegen Eigenbedarfs kündigte und danach die Miete erhöhen wollte. Mit diesem Begehren kann eine Eigenbedarfskündigung unwirksam werden, wie jetzt das Amtsgericht Bielefeld (Az.: 411 C 34/24) entschied.
Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses
Der Vermieter hatte im verhandelten Fall schon mehrfach versucht, seinen Mieter loszuwerden. Doch auch schon die vorherigen Kündigungen waren allesamt unter anderem wegen Formfehlern unzulässig. So auch bei diesem Versuch. Das Gericht wertete das Mieterhöhungsbegehren als Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses.
Doch warum das? Eine Mieterhöhung, die nach einer Kündigung ausgesprochen wird, kann laut der Richter als Wille zur Fortsetzung des Mietverhältnisses zu den neuen Konditionen gedeutet werden, außer im Mieterhöhungsschreiben wird ausdrücklich auf die Beibehaltung der Kündigung hingewiesen. Letzteres war im verhandelten Fall nicht gegeben. Das Gericht wertete die Mieterhöhung deshalb als Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses, das die Mieter durch ihre Zustimmung annahmen – Vorteil für den Mieter.
Auf die Details kommt es an
Bereits das Fehlen einer einzigen Klausel kann also eine Eigenbedarfskündigung unwirksam machen. Vermieter müssen demnach, wenn sie nach der Kündigung noch eine Mieterhöhung durchsetzen wollen, eindeutig formulieren, ob sie an der Kündigung festhalten wollen oder nicht.