Das Energieeffizienzhaus 40 (EH 40) sollte eigentlich ab 1. Januar 2025 in Deutschland als neuer Standard für Neubauten gelten und den bisherigen Standard EH 55 ablösen. Eigentlich, denn nach dem Ampel-Aus bleibt alles beim Alten.
Ein Energieeffizienzhaus 40 ist meistens mit Wärmepumpe und Photovoltaikanlage ausgestattet. Foto: VisualProduction (KI generiert) / stock.adobe.com
Der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschriebene Standard für Neubauten EH 55 bleibt damit weiterhin bestehen. Die Krux: EH 55 ist bereits seit Januar 2023 nicht mehr förderfähig. De facto müssen Bauherren schon seit Anfang 2023 ein Effizienzhaus 40 bauen, um von Förderungen zu profitieren.
Was ist ein Energieeffizienzhaus 40?
Ein Energieeffizienzhaus 40 zeichnet sich dadurch aus, dass es lediglich 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach EnEV (Energieeinsparverordnung) verbraucht. Dafür sind eine optimale Dämmung, eine effiziente Heizanlage sowie die Nutzung erneuerbarer Energien notwendig. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor nachhaltig zu reduzieren.
Zu den typischen Anforderungen gehören:
- Dämmung: Höchstwerte bei der Wärmeleitfähigkeit der Außenhülle.
- Heizung: Einsatz erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen oder Solarthermie.
- Technik: Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Die Investitionskosten sind zunächst höher, doch die langfristigen Einsparungen bei den Energiekosten gleichen dies oft aus. Zusätzlich profitieren Bauherren von Fördermöglichkeiten, etwa über die KfW-Bank.
Wie geht es mit dem Effizienzhaus 40 als Gebäudestandard weiter?
Ursprünglich sollte das Energieeffizienzhaus 40 bereits Anfang 2024 als neuer Gebäudestandard eingeführt werden. Damals hat sich die Ampel-Regierung allerdings auf eine Verschiebung bis 2025 geeinigt. Die Gründe: Man wollte eine schwächelnde Baubranche nicht zusätzlich mit einem strengeren Standard belasten. Hinzu kam der Druck aus der Opposition. Denn die CDU/CSU sahen schon die Einführung des Gebäudestandards EH 55 kritisch. Vielmehr befürwortet die Union eine Rückkehr zum alten Gebäudestandard EH 75 und eine Novellierung des GEG.
Je nach Ausgang der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 könnte die Einführung des EH-40-Gebäudestandards also in weite Ferne rücken.