Das umstrittene Heizungsgesetz ist seit 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Heizung dürfen Eigentümer nun noch einbauen? Gibt es eine Austauschpflicht? immowelt fasst zusammen, welche Rolle die Neuerung des Gebäudeenergiegesetzes 2023 (GEG) für die Klimaneutralität bis 2045 spielt.
Aktuelles: Mit dem voraussichtlichen Regierungswechsel könnten Habecks GEG-Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes hinfällig werden. Die CDU kündigte im Fall eines Wahlsiegs an, das Heizungsgesetz 2025 zu kippen. Auch die derzeitige Bauministerin Klara Geywitz will das Gesetz noch einmal grundlegend reformieren.
Übersicht
Wie sieht das Gebäudeenergiegesetz aus?
Im Grundsatz muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Ziel ist die Reduktion der Verbrennung fossiler Brennstoffe, wie Öl und Gas, vor allem in Wohngebäuden. Das Heizungsgesetz ist außerdem eng verbunden mit dem Ausbau von Fernwärmenetzen. Dazu müssen alle Kommunen verpflichtend eine Wärmeplanung aufstellen.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde nach langem Ringen im September 2023 im Bundestag beschlossen. Seit 1. Januar 2024 gelten die neuen GEG-Regelungen, die gestaffelt in Kraft treten sollen.
Was gilt für Neubauten laut dem Heizungsgesetz?
Neubauten in Neubaugebieten müssen nach dem Gesetz bereits ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Stehen Neubauten nicht in einem Neubaugebiet dürfen Gasheizungen unter der Voraussetzung verbaut werden, dass der Anschluss an ein Wärmenetz grundsätzlich möglich ist. Das heißt, dass diese Heizungen auf Wasserstoff oder Gas aus Biomasse umgestellt werden können.
Liegt neben dem Wärmeplan auch ein Plan für ein klimaneutrales Gasnetz vor, können Gasheizungen ebenfalls trotz der neuen Vorgaben noch eingebaut werden.
Ab wann gilt das Heizungsgesetz für Bestandsgebäude?
In Zukunft soll in Deutschland klimafreundlicher geheizt werden. Foto: nikomsolftwaer / stock.adobe.com
Für Bestandsgebäude ist eine schrittweise Einführung der Änderungen vorgesehen. Damit wird gleichzeitig das Heizen mit fossilen Brennstoffen schrittweise reduziert: Kommunen müssen bis spätestens Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) einen Wärmeplan aufstellen und aufzeigen wo sie in den nächsten Jahren planen, Wärmenetze auszubauen. Erst mit dem Wärmeplan gelten dann auch für sie die Vorgaben durch das Heizungsgesetz.
Bis eine kommunale Wärmeplanung steht, gilt für alle Anschlüsse:
- Wärmepumpen, Solarthermie, Stromdirektheizungen, bei gut gedämmten Gebäuden, oder auch Ölheizungen, zur Unterstützung einer Wärmepumpe, dürfen ebenfalls genutzt werden.
- Holzkamine und Pelletheizungen können genutzt werden – im Bestand sowie im Neubau – wenn sie auf das 65-Prozent-Ziel einzahlen.
Der Einbau von Gasheizungen und der Betrieb ist weiterhin erlaubt bis eine Wärmeplanung vorliegt oder sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Wer sich ab 2024 eine neue Gasheizung einbauen lassen will, ist zu einem Gespräch mit einem Energieberater verpflichtet. Eine Möglichkeit sind auch Hybridheizungen.
Für ältere Gasheizungen soll es außerdem Übergangsfristen für den schrittweisen Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien geben. Für die schrittweise Umrüstung gilt:
- Ab 2029 soll ein Anteil von mindestens 15 Prozent Biogas oder Wasserstoff zum Heizen genutzt werden
- Ab 2035 sollen 30 Prozent der Energie zum Heizen von Biogas oder Wasserstoff kommen
- Ab 2040 müssen auch diese Heizungen bis zu 60 Prozent mit Biogas oder Wasserstoff betrieben werden.
Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ebenfalls getauscht werden. Das gilt schon seit der Novelle des Gesetzes 2020.
Welche Übergangsfristen gelten durch das Heizungsgesetz zur Umrüstung?
Defekte Ölheizungen oder Gasheizungen in Bestandsgebäuden können grundsätzlich repariert werden und dürfen weiter mit dem bisherigen Brennstoff heizen. Muss die Heizungsanlage dann doch ersetzt werden, haben Hauseigentümer 5 Jahre Zeit zur Umrüstung auf erneuerbare Energien. Bedingt durch die Regelung zur kommunalen Wärmeplanung wird das in den meisten Fällen aber wohl erst ab 2028 der Fall sein. Bei Mehrfamilienhäusern haben die Eigentümer bis zu 10 Jahre Zeit.
Ist der Eigentümer Sozialhilfeempfänger oder gibt die Umrüstung beim betreffenden Gebäude technisch oder ökonomisch keinen Sinn, soll es Ausnahmeregelungen geben.
2025: Neue Anforderungen zur Dämmung von Rohrleitungen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle ungedämmten oder unzureichend gedämmten Heizungs- und Warmwasserleitungen nachträglich isoliert werden. Besonders betroffen sind davon vermutlich Leitungen in unbeheizten Räumen wie Kellern oder Dachböden. Für die erforderlichen Maßnahmen haben Eigentümer Zeit bis zum 31. Dezember 2025. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Eigentümer die Nachrüstung innerhalb von 2 Jahren durchführen.
Ausnahmen gibt es beispielsweise, wenn die Maßnahme nachweislich unwirtschaftlich ist oder bauliche Gegebenheiten eine Dämmung unmöglich machen. Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnten, sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Wann kann ich einen Förderantrag für eine neue Heizung stellen?
Anträge auf Zuschuss zu den Investitionskosten, beispielsweise für Heizungsanlagen, können bei der KfW gestellt werden, die Fördermittel kommen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderung läuft unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Einen Rechtsanspruch haben Eigentümer nicht.
Lesetipp: So beantragst du die Heizungsförderung
Heizungsgesetz: Was wird für Eigentümer gefördert?
Für die Förderung klimafreundlicher Investitionen in den Einbau einer Wärmepumpe, solarthermische Anlagen und Biomasseheizung. Je nachdem welche Anforderungen erfüllt werden, fallen die Förderungen aus.
Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch?
Neben der Grundförderung in Höhe von 30 Prozent hat die Bundesregierung ein Stufenmodell mit Bonusförderungen erstellt:
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist für eine Wärmepumpe noch ein Effizienzbonus von 5 Prozent und für eine Biomasseheizung ein Zuschlag von 2.500 Euro möglich.
- Eigentümer, die ihre alte Heizung bis Ende 2028 austauschen, erhalten zusätzlich die Bonusförderung Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Dieser soll als Anreiz für die frühzeitige Umrüstung, zum Beispiel weg von Öl, dienen. Der Speed-Bonus soll ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte, bis 2037, gesenkt werden.
- Selbstnutzende Wohneigentümer können außerdem eine Bonusförderung von 30 Prozent in Form des Einkommensbonus erhalten, wenn das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.
Die verschiedenen Förderungen können bis zu 70 Prozent kombiniert werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten hin zu erneuerbaren Energien betragen 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus und für die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus bei 21.000 Euro. Für jede weitere Wohnung erhöhen sich die förderfähigen Kosten.
Voraussetzung für die Beantragung ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen. Eine Übergangregelung gilt, wenn der Heizungstausch zwischen 29.12.2023 und 31.08.2024 beauftragt wurde. Eigentümer können den Antrag dann bis 30.11.2024 nachholen.
Was gilt mit dem Heizungsgesetz für Vermieter und Mieter?
Vermieter erhalten Anreize, damit sie ihre Heizungen auf erneuerbare Energien umrüsten. Mit dem neuen Heizungsgesetz haben Eigentümer von Häusern mit mehr als 6 Wohnungen bis September 2024 die Pflicht die Heizung prüfen und klimafreundlich optimieren lassen. Dazu gehört ein hydraulischer Abgleich, wenn dieser bisher nicht durchgeführt wurde. Für eine verbesserte Energieeffizienz in Mehrfamilienhäusern gibt es auch staatliche Förderungen.
Von den Förderungen profitieren auch Mieter, wenn der Vermieter diese in Anspruch nimmt. Der Vermieter darf nämlich nur Modernisierungskosten nach Abzug der Fördersumme auf die Mieter umlegen. Eine Mieterhöhung nach Modernisierung dürfte damit geringer ausfallen.
Die Modernisierungsumlage darf maximal 10 Prozent betragen – bisher dürfen Vermieter maximal 8 Prozent der Kosten von Modernisierungsmaßnahmen auf ihre Mieter umlegen. Allerdings ist die Umlage gedeckelt und darf maximal 50 Cent pro Quadratmeter betragen.
- Hier liest du was das Heizungsgesetz für Mieter bedeutet.
Die Kosten für fossile Brennstoffe steigen
Grundsätzlich lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien auch in Hinblick auf die steigenden Kosten durch die CO2-Steuer. Bereits 2024 steigt der CO2-Preis auf 45 Euro pro Tonne, 2025 kostet eine Tonne 55 Euro. Ab 2027 bildet sich der CO2-Preis am Markt, dann wird EU-weit der CO2-Emissionshandel für Gebäudewärme und den Verkehrssektor eingeführt.