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Mieterhöhung nach Modernisierung: Worauf Vermieter achten sollten

Vermieter, die ihre Wohnung modernisieren, können einen Teil der Investitionskosten auf den Mieter umlegen – insgesamt bis zu 8 Prozent. Doch bei einer solchen Mieterhöhung nach Modernisierung müssen sich Vermieter an bestimmte Regeln halten.

Mieterhöhung nach Modernisierung – das Wichtigste in Kürze

  • Du musst deinen Mietern die Modernisierungsmaßnahmen und die damit verbundene geplante Mieterhöhung nach Modernisierung rechtzeitig ankündigen. In der Regel 3 Monate vorher.
  • Achtung: Während der Baumaßnahmen können die Mieter unter Umständen die Miete mindern. Außerdem haben sie nach Eingang der Modernisierungsankündigung ein Sonderkündigungsrecht.   
  • Die Mieterhöhung nach Modernisierung darf pro Wohneinheit höchstens 8 Prozent der Investitionskosten betragen. Du musst deinen Mietern die endgültige Modernisierungsmieterhöhung schriftlich mitteilen.
  • Achtung: Nach Modernisierungen darfst du die Miete innerhalb von 6 Jahren insgesamt um maximal 3 Euro pro Quadratmeter erhöhen.
  • Neu seit 1. Januar 2024: Wenn du die Heizungsanlage austauschst und eine staatliche Förderung dafür erhältst, darfst du höchstens 10 Prozent der Investitionskosten auf die Kaltmiete umlegen. Maximal aber 0,50 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren.
  • Achtung: Liegt ein Härtefall vor, können Mieter der Mieterhöhung widersprechen.

So gehst du vor:

1. Kündige deinen Mietern die Modernisierungsmaßnahmen mit unserer kostenlosen Modernisierungsankündigung an. 

2. Berechne nach Abschluss der Arbeiten die tatsächliche Höhe der Mieterhöhung nach Modernisierung je Mieter:  Wir gehen in unserem Rechner von 8 Prozent der Investitionskosten aus.

3. Teile deinen Mietern mit der passenden Mieterhöhungserklärung die tatsächliche Mieterhöhung nach Modernisierung mit.

Mieterhöhung nach Modernisierung berechnen

Wann ist eine Mieterhöhung nach Modernisierung zulässig?

Als Modernisierungsmaßnahmen, die eine Mieterhöhung nach Paragraf 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) rechtfertigen, gelten:

  • Maßnahmen, die Primär- oder Endenergie sparen, beispielsweise der Einbau von Solaranlagen oder eine bessere Wärmedämmung . Diese Maßnahmen zählen zu einer energetischen Sanierung.
  • Maßnahmen, die Wasser sparen – etwa der Einbau von Wasserzählern.
  • Maßnahmen, die die Wohnqualität oder den Gebrauchswert der Mietsache erhöhen – beispielsweise der Anbau eines Balkons oder eine Renovierung, die für verbesserten Schallschutz sorgt.
  • Maßnahmen, die aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen des Vermieters durchgeführt werden, beispielsweise der Einbau von Rauchmeldern.
  • Maßnahmen, die mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen finanziellen Aufwands (ohne Grundstücksanteil) erreichen. Dabei sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen. 

Nicht dazu zählen Kosten für Erhaltungsmaßnahmen. Zudem muss die Wohnung nach den Modernisierungsarbeiten in wesentlichen Bereichen qualitativ einem Neubau entsprechen (BGH, VIII ZR 369/18).

Reparatur, Renovierung und Instandhaltung rechtfertigen keine Mieterhöhung

Neben der Modernisierung gibt es noch die Reparatur und die Instandhaltung:

  • Reparatur: Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden oder Mängeln, um die Mietsache in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Zum Beispiel Austausch eines defekten Wasserhahns.
  • Renovierung: Ästhetische und oberflächliche Verbesserungen, die das Erscheinungsbild auffrischen, ohne tiefgreifende strukturelle Änderungen vorzunehmen. Zum Beispiel Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden, Austausch alter Fließen.
  • Instandhaltung: Maßnahmen zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands der Mietsache, um deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen und Schäden vorzubeugen. Zum Beispiel Wartung der Heizungsanlage, Reinigung der Dachrinnen.

Die Kosten für Reparatur und Instandhaltung trägt der Vermieter. Deshalb wird in Eigentümergemeinschaft auch eine Instandhaltungsrücklage aufgebaut. Denn im Gegensatz zu Modernisierungen sind sowohl Reparaturen, Renovierung als auch Instandhaltungsmaßnahmen in der Regel nicht umlagefähig (§ 535 BGB).

Sonderfall:

Der Einbau neuer Fenster kann beispielweise sowohl als Instandhaltung als auch als Modernisierung gelten. Nämlich dann, wenn die Fenster kaputt sind und ausgetauscht werden müssen. Der Vermieter aber gleichzeitig neue Fenster einbaut, die beispielweise die Energieeffizienz verbessern. In diesem Fall müssen die Reparaturkosten, die notwendig gewesen wären, aus der Modernisierungsumlage herausgerechnet werden.

Wie kündige ich eine Mieterhöhung nach Modernisierung an?

Egal um welche Modernisierungsmaßnahme es sich handelt: Du bist als Vermieter verpflichtet, deine Mieter spätestens 3 Monate vor Beginn darüber schriftlich zu informieren. 

Wichtig: Erfolgt keine schriftliche Ankündigung, kann der Mieter der Modernisierungsmaßnahme – und damit auch der Mieterhöhung – erfolgreich widersprechen. 

Folgende Informationen müssen in der Ankündigung enthalten sein:

  • Art und Umfang der Modernisierungsmaßnahme
  • Beginn und Dauer der Maßnahme
  • Betrag, um den die Miete künftig erhöht werden soll sowie künftige Betriebskosten. 

Zudem müssen Vermieter laut Bürgerlichem Gesetzbuch über die Möglichkeit eines Härteeinwands und die dazugehörige Frist informieren. Einen Härteeinwand muss der Mieter spätestens bis zum Ende des Monats einlegen, der auf die Modernisierungsankündigung folgt. Ein Beispiel: Informiert der Vermieter den Mieter am 25. April über die Modernisierung, muss der Mieter spätestens bis 31. Mai widersprechen, um die gesetzlich vorgeschriebene Frist einzuhalten.

Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung nach Modernisierung

Der Mieter hat im Fall einer Modernisierungsmieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Er kann das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsmieterhöhung folgt. 

Beispiel: Erhält der Mieter die Mitteilung über die Modernisierung am 23. August, kann er noch bis Ende September die Kündigung aussprechen, die dann am 31. Oktober wirksam wird.

Wie hoch darf die Mieterhöhung nach Modernisierung ausfallen?

Sind die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen, kannst du die tatsächlich angefallenen Modernisierungskosten folgendermaßen auf die Kaltmiete umlegen:

  • Kostenumlage: Du kannst 8 Prozent der Modernisierungskosten anteilig auf die Jahresmiete der Mieter umlegen. Zu den umlagefähigen Kosten zählen zum Beispiel Lohn für Handwerker, Baunebenkosten, Architekten- und Ingenieurhonorare.
  • Mieterhöhung: Die Jahresmiete darf innerhalb von 6 Jahren um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter steigen, bei einer Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter nur um höchstens 2 Euro.

Achtung: Hat sich der Vermieter verkalkuliert und die Mieterhöhung liegt am Ende mehr als 10 Prozent über den ursprünglich angekündigten Kosten, kann der Mieter ihr erfolgreich widersprechen.

Was muss ich bei einer Modernisierungsmieterhöhung beachten?

Staatliche Förderungen

Finanziert der Vermieter die Modernisierungsmaßnahmen mit Drittmitteln, muss dies transparent dem Mieter mitgeteilt werden. Die Mieterhöhung muss entsprechend verringert werden. Wenn er diese nicht ausweist, so ist die Mieterhöhung laut BGH-Urteil unwirksam (Az.: VII ZR 416/21).

Zu den anrechenbaren Drittmitteln gehören:

  • Zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten
  • Darlehen oder Mietvorauszahlungen des Mieters
  • Leistungen eines Dritten für den Mieter
  • Mittel der Finanzierungsinstitute von Bund und Ländern

Kappungsgrenzen

Unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Modernisierungskosten gelten seit Inkraftsetzung der Mietrechtsreform zum 1. Januar 2019 Kappungsgrenzen – die Miete darf bei sehr kostspieligen Modernisierungen nicht mehr unbegrenzt steigen: Sie darf sich innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen, sofern die Ausgangsmiete höher als 7 Euro pro Quadratmeter war, andernfalls sind es maximal 2 Euro Erhöhungsbetrag.

Führt ein Vermieter zeitnah mehrere kleinere Modernisierungen durch, für die er jeweils eine Modernisierungsmieterhöhung geltend macht, gilt: Er muss die Kosten, die innerhalb von 5 Jahren bereits geltend gemacht wurden, anrechnen (BGB, § 559c).

Eine Aufstellung der einzelnen Kostenpositionen muss der Vermieter dabei nicht angeben, urteilte der Bundesgerichtshof. Lediglich die entstandenen Gesamtkosten müssen aus der Mieterhöhungserklärung hervorgehen (BGH Az.: VIII ZR 29/22).

Ein Rechenbeispiel: Angenommen der Vermieter erhöhte im Juli 2022 die Miete wegen einer Modernisierung um 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Im November 2023 würde er wegen einer weiteren Modernisierung an sich eine Erhöhung um weitere 2,50 Euro pro Quadratmeter begründen können. Wegen der Kappungsgrenze ist in diesem Fall allerdings lediglich eine Erhöhung um 1 Euro möglich, sofern die Ursprungsmiete über 7 Euro lag.  Lag sie darunter, wäre gar keine Erhöhung mehr zulässig.

Achtung: Zudem gilt, dass ein Vermieter, der eine Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren geltend gemacht hat, in einem Fünfjahreszeitraum keine weitere Modernisierungsmieterhöhung mehr geltend machen darf. 

Ausnahme: Der Vermieter ist aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zu der Modernisierung verpflichtet oder die Modernisierung wird aufgrund des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft durchgeführt und die letzte Modernisierungsmieterhöhung liegt mehr als 2 Jahre zurück.

Ortsübliche Vergleichsmiete und Mietpreisbremse

Modernisierungsmieterhöhungen sind unabhängig von Mieterhöhungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete und auch unabhängig von der Mietpreisbremse.

Das bedeutet:

  • Erhöht ein Vermieter die Miete zunächst auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete, so kann er danach trotzdem eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen. Selbst wenn die Miete danach auf ein Niveau steigt, das die Höhe des ortsüblichen übersteigt. 
  • Führt der Vermieter dagegen zuerst eine Modernisierung durch, durch die die Miete auf oder über das ortsübliche Niveau steigt, so kann er danach keine weitere Mieterhöhung verlangen.
  • Kommt es nach einer Modernisierung, die zu einer Miethöhe über dem ortsüblichen Niveau führt, zu einer Neuvermietung der Wohnung, so kann der Vermieter unabhängig von der Mietpreisbremse vom neuen Mieter weiter die überhöhte Miete verlangen. Die Miete darf in diesem Fall also auch mehr als 10 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen.

Wie berechne ich die Mieterhöhung nach Modernisierung?

Die Modernisierungsmieterhöhung berechnet sich wie folgt:

  • Ermittlung der Modernisierungskosten: Zunächst müssen die tatsächlichen Kosten der Modernisierungsmaßnahmen ermittelt werden. Dafür solltest du Rechnungen und Belege zu Handwerker- und Materialkosten bereithalten.
  • Abzug von Fördermitteln und Instandsetzungskosten: Von den Modernisierungskosten werden öffentliche Fördermittel sowie Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen abgezogen.
  • Instandsetzungskosten sind Kosten, die für die Reparatur von Schäden oder den Erhalt des bestehenden Zustands der Wohnung anfallen und nicht zur Verbesserung beitragen.
  • Berechnung der umlagefähigen Kosten: Nach Abzug der genannten Kosten bleibt der Betrag übrig, der auf die Mieter umgelegt werden kann. Gemäß Paragraf 559 BGB dürfen 8 Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten jährlich auf die Mieter umgelegt werden.
  • Verteilung der Kosten auf die Mieter: Der jährliche Betrag wird auf die Mieter der modernisierten Wohnungen entsprechend ihrer Wohnfläche verteilt.

Beispielrechnung zur Mieterhöhung nach Modernisierung

Die Modernisierungskosten betragen 50.000 Euro, von denen 10.000 Euro auf Instandsetzungsmaßnahmen entfallen und 5.000 Euro als öffentliche Fördermittel gewährt wurden.

  • Modernisierungskosten: 50.000 Euro
  • Abzug Instandsetzungskosten: -10.000 Euro
  • Abzug Fördermittel: -5.000 Euro
  • Umlagefähige Kosten: 35.000 Euro
  • Jährlicher Umlagebetrag (8%): 2.800 Euro

Wenn die modernisierte Wohnung eine Wohnfläche von 100 qm hat und die gesamte Wohnfläche des Hauses 1.000 qm beträgt, dann wird die Mieterhöhung entsprechend der Wohnfläche verteilt.

  • Anteilige Mieterhöhung für die Wohnung: (100 qm / 1.000 qm) * 2.800 Euro = 280 Euro
  • Monatliche Mieterhöhung: 280 Euro / 12 Monate = 23,33 Euro

Die Mieterhöhung beträgt somit im Jahr 280 Euro, also 2,80 Euro pro Quadratmeter für die 100-Quadratmeter-Wohnung – monatlich insgesamt 23,33 Euro.

Wie berechne ich die Mieterhöhung nach Erneuerung der Heizung?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt. Als Vermieter kannst du freiwillig auf erneuerbare Energien umstellen. Diese Investitionen kannst du auf die Mieter umlegen. 

Für eine Mieterhöhung nach Heizungstausch gibt es folgende 2 Möglichkeiten: 

  1. Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB) – wie oben beschrieben
  2. Mieterhöhung nach Modernisierung der Heizung (§ 559e BGB) – seit 1. Januar 2024 möglich

Nach den neuen Regeln musst du folgendes beachten, wenn du nach einem Heizungstausch im Sinne einer energetischen Sanierung die Miete erhöhen möchtest: 

  • Kostenumlage: Du kannst 10 Prozent der Modernisierungskosten anteilig auf die Mieter umlegen. Voraussetzung: Du hast für die Erneuerung der Heizungsanlage öffentliche Förderungen genutzt und die neue Heizung entspricht den Anforderungen des GEG (§ 71 GEG). Sie wird also zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben.
  • Achtung: Von den umlagefähigen Kosten musst du die Fördermittel abziehen und die verbleibenden Kosten um 15 Prozent für ersparte Erhaltungskosten kürzen (§ 559e Abs. 2 BGB).
  • Wichtig: Falls du keine Fördermittel für den Heizungstausch verwendet hast, bleibt es bei 8 Prozent umlagefähiger Investitionskosten.
  • Kappungsgrenze: Es gibt eine spezielle Kappungsgrenze für die Mieterhöhung nach Heizungsaustausch: Die Umlage ist auf 50 Cent pro Quadratmeter pro Monat begrenzt (§ 559e Abs. 3 BGB). Sie gilt zusätzlich zur bestehenden Grenze von 3 beziehungsweise 2 Euro pro Quadratmeter (§ 559e Abs. 3 BGB).

Sonderfall Wärmepumpe

Wenn du eine Wärmepumpe einbaust, darfst du die vollen Kosten nur umlegen, wenn die Jahresarbeitszahl über 2,5 liegt oder du die Energieeffizienz des Gebäudes nachweist (§ 71o   Abs. 2 GEG). 

Ansonsten darfst du nur die Hälfte der Kosten umlegen. Den Nachweis muss ein Fachunternehmer erbringen und den Mietern vorgelegt werden. Das ist besonders wichtig, wenn du eine Wärmepumpe im Altbau einbauen willst.

Beispielrechnung zur Mieterhöhung nach Heizungstausch

Die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe betragen in einem Mehrfamilienhaus 80.000 Euro, wofür eine staatliche Förderung in Höhe von 30.000 Euro verwendet wird.

  • Gesamtkosten der Wärmepumpe: 80.000 Euro
  • Abzug der Fördermittel: -30.000 Euro
  • Verbleibende Kosten: 50.000 Euro
  • Abzug für ersparte Erhaltungskosten (15%): -7.500 Euro
  • Umlagefähige Modernisierungskosten: 42.500 Euro

Von den umlagefähigen Kosten dürfen 10 Prozent auf die Jahresmiete umgelegt werden:

  • Jährlicher Umlagebetrag (10%): 4.250 Euro
  • Monatlicher Umlagebetrag: 4.250 Euro / 12 Monate = 354,17 Euro für das gesamte Gebäude (320 Quadratmeter)

Die monatliche Mieterhöhung pro Quadratmeter wird folgendermaßen berechnet:

  • Kosten pro Quadratmeter: 354,17 Euro / 320 qm = 1,11 Euro pro Quadratmeter

Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern ergibt sich somit:

  • Mieterhöhung pro Monat: 1,11 Euro/m² * 80 qm = 88,80 Euro

Da die Modernisierungsumlage bei einem Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter pro Monat begrenzt ist:

  • Maximale Mieterhöhung pro Quadratmeter: 0,50 Euro
  • Maximale Mieterhöhung für die 80-Quadratmeter-Wohnung: 0,50 Euro * 80 qm = 40 Euro monatlich

Somit beträgt die zulässige monatliche Mieterhöhung für die 80-Quadratmeter-Wohnung maximal 40 Euro.

Wie teile ich meinem Mieter die Modernisierungsmieterhöhung mit?

Du musst deinem Mieter die Mieterhöhung schriftlich mittels Mieterhöhungserklärung und die Berechnung der Mieterhöhung nachvollziehbar darlegen. 

Dabei muss er die Modernisierungskosten, die Abzüge und den Umlagebetrag erläutern. Zudem muss die Mieterhöhungserklärung dem Mieter spätestens 3 Monate vor Beginn der erhöhten Miete zugehen.

Musterschreiben zur Modernisierungsmieterhöhung

Mit unseren kostenlosen Musterscheiben für deine Modernisierungsmieterhöhung – je nach Höhe der Modernisierungskosten – bist du auf der sicheren Seite:

  • Muster 1, wenn die Modernisierungskosten höchstens 10.000 Euro betragen.
  • Muster 2, wenn die Modernisierungskosten über 10.000 Euro liegen und die Mieterhöhung unter 2 Euro pro Quadratmeter im Monat (Ausgangsmiete unter 7 Euro), beziehungsweise unter 3 Euro (Ausgangsmiete ab 7 Euro) liegt.
  • Muster 3, wenn die Modernisierungskosten über 10.000 Euro betragen und die Mieterhöhung über 2 Euro pro Quadratmeter im Monat (Ausgangsmiete unter 7 Euro), beziehungsweise über 3 Euro (Ausgangsmiete ab 7 Euro) liegt.

In welchen Fällen darf der Mieter eine Mieterhöhung nach Modernisierung ablehnen?

Ein Mieter kann der Mieterhöhung widersprechen, wenn sie für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte darstellen würde, die auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. 

Hier sind einige Beispiele für mögliche Härtefälle:

  • Finanzielle Überlastung: Wenn die Mieterhöhung dazu führt, dass der Mieter die Miete nicht mehr aufbringen kann und dies zu finanziellen Schwierigkeiten führt. Beispielsweise wenn das Einkommen des Mieters gering ist oder er bereits einen hohen Anteil seines Einkommens für die Miete aufwenden muss.  Eine Faustregel besagt, dass die Warmmiete nicht mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens betragen sollte. In der Realität sind es mittlerweile aber oft über 40 Prozent, wie eine immowelt Analyse zeigt.
  • Gesundheitliche Probleme: Besonders bei älteren oder kranken Mietern kann eine erhebliche Erhöhung der Miete zu gesundheitlichen Problemen führen oder bestehende verschärfen.
  • Alter und lange Mietdauer: Bei älteren Mietern, die bereits lange in der Wohnung leben, kann eine erhebliche Mieterhöhung ebenfalls als unzumutbare Härte gewertet werden.
  • Soziale Gründe: Wenn der Umzug in eine andere Wohnung aufgrund der besonderen sozialen Umstände (z.B. soziale Bindungen in der Nachbarschaft oder die Nähe zu pflegebedürftigen Angehörigen) nicht zumutbar ist.

Wie wirkt sich eine Modernisierung auf den Wert meiner Immobilie aus?

Eine Modernisierung wirkt sich unter anderem aus folgenden Gründen in der Regel positiv auf den Immobilienwert aus:

  • Verbesserung der Energieeffizienz: Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden und Dächern, der Einbau neuer Fenster oder die Erneuerung der Heizung können den Energieverbrauch senken. Dies macht die Immobilie attraktiver für Käufer oder Mieter. Eine bessere Energieeffizienzklasse beeinflusst den Immobilienwert.
  • Verlängerung der Lebensdauer der Immobilie: Modernisierungen tragen zur Verlängerung der Lebensdauer der Immobilie bei. Dies erhöht die Attraktivität und den Wert der Immobilie langfristig.
  • Erhöhung der Mieteinnahmen: Durch Modernisierungsmaßnahmen können Vermieter in der Regel höhere Mieten verlangen, was die Mietrendite steigert und somit auch deren Marktwert erhöht.
  • Attraktivität für Käufer: Eine modernisierte Immobilie ist oft leichter zu verkaufen, da sie sich in einem besseren Zustand befindet und potenziellen Käufern weniger Investitionsaufwand verursacht. Dies kann sich positiv auf den Verkaufspreis auswirken.

Weitere Fragen rund um die Modernisierungsmieterhöhung

Vor der Modernisierung

Wann ist keine Modernisierungsmieterhöhung möglich?

Es gibt einige Gestaltungsmöglichkeiten für Mietverträge, die eine Modernisierungsmieterhöhung ausschließen. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Indexmietvertrag oder Staffelmietvertrag vereinbart wurde. In beiden Fällen steigt die Miete ohnehin in regelmäßigen Abständen. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Mieterhöhung wegen Modernisierung vertraglich auszuschließen.

Während der Modernisierung

Darf der Mieter während der Baumaßnahmen die Miete mindern?

Ja, der Mieter kann unter Umständen während der Modernisierungsarbeiten in folgenden Fällen eine Mietminderung durchsetzen:

Nach der Modernisierung

Ab wann wird die Mieterhöhung nach Modernisierung fällig?

Der Mieter schuldet dem Vermieter die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats, der auf den Zugang der Erhöhungserklärung folgt. Erhält der Mieter also das Schreiben beispielsweise im Juli, muss er die erhöhte Miete ab Oktober bezahlen.

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