Seit dem 27. August 2024 können Vermieter von Einfamilienhäusern Förderungen für den Heizungstausch beantragen. Erfahre, wie du von der neuen Förderrunde profitieren kannst.
Seit 27. August 2024 profitieren auch Vermieter von Einfamilienhäusern von Zuschüssen für den Heizungstausch. Foto: Frank Gärtner / stock.adobe.com
Vermieter aufgepasst: So beantragst du die Heizungsförderung
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) und der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen seit dem 27. August 2024 neue Möglichkeiten zur Verfügung, um Zuschüsse für den Heizungstausch zu erhalten.
Besonders interessant für Vermieter von Einfamilienhäusern: Du bist jetzt antragsberechtigt und kannst von Zuschüssen profitieren, wenn du deine fossilen Heizungen durch klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen ersetzt.
Folgende Schritte solltest du beachten:
- Überprüfe über das KfW-Portal, ob deine Immobilie und die geplante Maßnahme förderfähig sind.
- Stelle sicher, dass deine alte Heizung die notwendigen Kriterien erfüllt, um von der Förderung zu profitieren.
Wichtig: Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigst du zwingend eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA), mit der die Förderfähigkeit des Heizungstauschs bestätigt wird. Den BzA muss ein bei der Deutschen Energie-Agentur (DENA) registrierter Energieeffizienz-Experte ausstellen, was kostenpflichtig ist. - Reiche den Antrag online bei der KfW ein – dies ist seit dem 27. August 2024 möglich.
Achtung: Generell muss der Antrag vor Beginn des Heizungstauschs gestellt werden. Außerdem muss der Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor Antragstellung geschlossen sein und eine Klausel mit aufschiebender oder auflösender Bedingung enthalten.
Für Projekte, die zwischen dem Veröffentlichungsdatum der BEG-Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und Ende August 2024 gestartet werden, kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachträglich gestellt werden.
Welche Förderungen sind für Vermieter verfügbar?
Die Heizungsförderung im Rahmen der BEG bietet eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten. Dazu können weitere Boni hinzukommen, mit denen ein Höchstsatz von 70 Prozent – beziehungsweise maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus – erreicht werden kann:
- Effizienzbonus: 5 Prozent extra für bestimmte Wärmepumpen oder 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen.
- Speed-Bonus: 20 Prozent zusätzlich, wenn die alte Heizung bis Ende 2028 ausgetauscht wird. Ab 2029 reduziert sich dieser Bonus schrittweise.
- Einkommensbonus: 30 Prozent der Kosten für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro pro Jahr.
Für Vermieter ergeben sich damit Kombinationsmöglichkeiten, um den Heizungstausch attraktiv zu gestalten. Beachte jedoch, dass die Förderung von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängt und ein Rechtsanspruch nicht besteht.