Ratgeber

Energiewende 2025: Betrifft dich der Smart-Meter-Rollout im Januar?

Ab dem 1. Januar 2025 startet der gesetzliche Smart-Meter-Rollout in eine neue Phase. Wer betroffen ist, welche Vorteile die intelligenten Messsysteme bieten und welche Kosten auf dich zukommen, erfährst du hier.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Smart-Meter-Rollout

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, das im Mai 2023 verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber die Einführung von Smart Metern neu geregelt. Diese intelligenten Messsysteme bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Sie ermöglichen eine automatische Übertragung der Zählerstände an Netzbetreiber und Energieversorger – das manuelle Ablesen gehört damit der Vergangenheit an.

Während Länder wie Schweden oder Italien bereits nahezu flächendeckend auf Smart Meter setzen, liegt der Anteil in Deutschland noch unter 5 Prozent. Das soll sich ab dem 1. Januar 2025 ändern: Der Rollout wird verpflichtend für bestimmte Verbrauchergruppen und schrittweise ausgeweitet. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 95 Prozent der relevanten Haushalte und Anlagen mit den intelligenten Systemen auszustatten.

Wer ist vom Rollout 2025 betroffen?

Der verpflichtende Einbau eines Smart Meters gilt ab 2025 für folgende Gruppen:

  • Verbraucher mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr.
  • Erzeuger mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW.
  • Anlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen oder Wallboxen.

Für Großverbraucher (über 100.000 kWh pro Jahr) und Großerzeuger (mehr als 100 kW installierte Leistung) wird die Einbaupflicht ab 2028 eingeführt. Auch Haushalte mit geringerem Verbrauch können ab 2025 freiwillig einen Smart Meter beantragen. Der zuständige Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, diesen Wunsch innerhalb von 4 Monaten zu erfüllen.

Welche Vorteile bieten Smart Meter?

Die Nutzung von Smart Metern bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die sowohl Verbraucher als auch die Energiewende voranbringen:

  • Transparenter Überblick über den Stromverbrauch – Nutzer können ihre Energie effizienter einsetzen.
  • Automatische Übertragung der Verbrauchsdaten – manuelles Ablesen entfällt.
  • Passgenaue Anpassung der Abschläge – Nachzahlungen in der Jahresabrechnung können vermieden werden.
  • Möglichkeit zur Nutzung dynamischer Tarife – Verbraucher profitieren von günstigen Stromzeiten.

Diese Systeme schaffen zudem die Grundlage für eine intelligentere Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, wie Elektrofahrzeuge oder Solaranlagen, in das Stromnetz. Langfristig wird dies dazu beitragen, die Energieversorgung effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.

Mit welchen Kosten müssen Verbraucher rechnen?

Die jährlichen Kosten für einen Smart Meter sind gesetzlich gedeckelt und richten sich nach dem Verbrauch oder der Erzeugungsleistung:

  • Bis 10.000 kWh/Jahr: 20 Euro
  • Bis 20.000 kWh/Jahr oder bis 25 kW Leistung: 50 Euro
  • Bis 50.000 kWh/Jahr: 90 Euro
  • Über 50.000 kWh/Jahr: 120 Euro

Für einen freiwilligen Einbau fällt ein einmaliges Entgelt von 30 Euro an, zuzüglich der jährlichen Gebühren.

Smart-Meter sind ein wichtiger Schritt für die Energiewende

Der Smart-Meter-Rollout ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Energiewende. Neben den Vorteilen für Verbraucher – wie einer besseren Übersicht über den Energieverbrauch und flexibleren Tarifen – schaffen die intelligenten Systeme die Grundlage für eine effizientere Nutzung erneuerbarer Energien. Bis 2030 wird der Rollout in nahezu allen Haushalten und Anlagen abgeschlossen sein und damit maßgeblich zur Modernisierung der Energieversorgung beitragen.

Realistischer Schätzwert für deine Immobilie

Bewertung starten

(0)
0 von 5 Sternen
5 Sterne
 
0
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.