Der sündhaft teure Jaguar E-Type ist ein mobiler Klassiker. Die Bundesregierung plant aber einen ganz anderen immobilen E-Type: Einen günstigen Gebäudetyp.
Teuer und begehrenswert: Der Jaguar E-Type. Der neue Gebäudetyp E soll aber ganz anders werden: Billig, gut und trotzdem begehrenswert. Foto: iStock.com / PetraRichli
Gegen hohe Baukosten
Aufwändig gebaut, begehrenswert – und leider sehr teuer: Das war in den 1960-Jahren der Jaguar E-Type. Die Bundesregierung plant jetzt einen eigenen E-Type, der aber ganz anders sein soll: Günstig, einfach – aber trotzdem begehrenswert. Gemeint ist der neue Gebäudetyp E.
Ein wesentlicher Grund für die Wohnungsknappheit sind die enorm hohen Baukosten in Deutschland. Diese sind einerseits in den hohen bürokratischen und rechtlichen Standards begründet. Andererseits scheuen Bauunternehmen aber auch deshalb vereinfachtes Bauen, weil sie rechtliche Probleme fürchten, sollten sie nur die Mindeststandards einhalten.
Die Bundesregierung will deshalb gegensteuern und einen rechtssicheren Gebäudestandard E etablieren, wie der Spiegel jetzt berichtet.
Der E-Type steht für experimentell – oder einfach nur für einfach
Dieser sieht vor, dass überall dort, wo sicherheitsrelevante Bereiche nicht betroffen sind, vereinfacht gebaut werden kann: Weniger Steckdosen, dünnere Decken, weniger Schallschutz. Ist ein neues Gebäude mit dem E gekennzeichnet, so sollen nur die Mindeststandards versprochen werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Perfektionismus war gestern
Der Perfektionismus hat die Standards in den vergangenen Jahren in immer höhere Höhen getrieben mit der Folge, dass Neubauten immer unbezahlbarer wurden. Beim E-Standard haben Planer und Bauherren die Möglichkeit vorab festzulegen, welche Standards eingehalten werden sollen.
Mindeststandards müssen trotzdem eingehalten werden
Grundsätzliche Schutzziele der Bauordnungen an Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz müssen dabei aber eingehalten werden, wie das Deutsche Architektenblatt mahnt. Dabei müssen die Gebäude sichtbar als E-Standard gekennzeichnet werden, um klarzumachen, dass es sich um ein von den üblichen Standards abweichendes Gebäude handelt.
Umgesetzt werden soll die Einführung der Gebäudeklasse E von einer Öffnungsklausel im Baugesetzbuch (§ 650 o BGB), die genormte Standards aussetzt und es so Bauherren ermöglicht, nach eigenen Standards zu bauen. Damit der Verbraucherschutz nicht ausgehebelt wird, soll der neue Standard vorerst nur für sachkundige Bauherren wie kommunale Wohnungsbaugesellschaften zulässig sein.