Ratgeber

Achtung: So darf die Miete heimlich erhöht werden

Will der Vermieter die Miete erhöhen, muss er diesen üblicherweise förmlich um Zustimmung dazu bitten. Der Mieter muss allerdings zustimmen, wenn die neue Miete angemessen ist. In Ausnahmefällen ist aber auch eine stillschweigende Mieterhöhung zulässig.

Mieterhöhung via Nebenkostenabrechnung

Aus einem vom Amtsgericht Wennigsen entschiedenen Fall (Az.: 10 C 90/22) geht hervor, dass auch unkonventionelle Mieterhöhungen wirksam sind. Der Vermieter hatte im verhandelten Fall in der Nebenkostenabrechnung einfach eine höhere als die bisherige Miete ausgewiesen. Der Mieter zahlte dann jahrelang die höhere Miete, ohne dass es jemals zu einer ausdrücklichen Vereinbarung gekommen wäre.

Irrtum zu spät aufgefallen

Dem Mieter fiel das dann aber erst Jahre später auf und er wollte sein zu viel gezahltes Geld zurück. Sein Argument: Er habe nie einer Mieterhöhung zugestimmt, sondern hätte irrtümlich eine höhere als die ursprünglich vereinbarte gezahlt Es habe auch keine mündliche Vereinbarung über eine Mieterhöhung gegeben.

Gericht: Mieterhöhung angenommen

Das Gericht stellte sich allerdings auf die Seite des Vermieters: Der Mieter habe durch schlüssiges Verhalten die Mieterhöhung anerkannt. In diesem Fall sei eine ausdrückliche Vereinbarung nicht erforderlich. Die Angabe der erhöhten Miete in der Betriebskostenabrechnung sei als Angebot zur Mieterhöhung auszulegen. Durch die jahrelange Anpassung der Mietzahlungen habe der Mieter dieses Angebot angenommen.

Mieterwille: Egal

Laut der Richter komme es nicht auf den inneren Willen des Mieters an, sondern darauf, wie der Vermieter das Verhalten der Gegenseite verstehen durfte. In diesem Fall durfte der Vermieter das Mieterverhalten nur so verstehen, dass dieser mit der Mieterhöhung einverstanden war. Das Argument des Mieters, die Zahlungen seien nur irrtümlich erfolgt, ließ das Gericht nicht gelten. Der Mieter hatte nach Erhalt der Betriebskostenabrechnungen bewusst die Mietzahlungen angepasst und damit das Angebot zur Mieterhöhung konkludent angenommen.

(0)
0 von 5 Sternen
5 Sterne
 
0
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.