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Mietpreisbremse wird verlängert – nur ein fauler Kompromiss?

Ende gut, alles gut? Nach langem Hin und Her hat sich die Bundesregierung offenbar auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 verständigt – das ist ein Jahr kürzer als ursprünglich geplant. Die Verknüpfung mit einer anderen Gesetzesänderung legt den Verdacht nahe, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse nur ein Kompromiss innerhalb der Ampel-Regierung ist.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist ein Instrument, das in angespannten Wohnungsmärkten dafür sorgt, dass die Mieten bei Neuvermietungen nicht stärker steigen als um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese Regelung wurde eingeführt, um Mieter in stark nachgefragten Städten vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen. Derzeit ist die Mietpreisbremse bis Ende 2025 gültig, wobei die jeweiligen Landesregierungen darüber entscheiden, ob sie in einem bestimmten Gebiet angewendet wird. Dies muss jedoch immer gut begründet sein, damit die Regelung verfassungsrechtlich Bestand hat.

Die geplante Verlängerung

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 vorgeschlagen, wie unter anderem spiegel.de berichtet. Der entsprechende Referentenentwurf wurde bereits in die Abstimmung innerhalb der Ampelkoalition gegeben. Im Koalitionsvertrag war ursprünglich eine Verlängerung bis 2029 geplant.

Der Entwurf enthält strengere Anforderungen an die Begründung, wenn die Mietpreisbremse in einem Gebiet wiederholt angewendet werden soll. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Regelung einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Laut dem Justizministerium wolle man so die rechtliche Grundlage stärken und eventuelle verfassungsrechtliche Einwände von vornherein vermeiden.

Kritik von Haus & Grund

Die Verlängerung der Mietpreisbremse stößt nicht überall auf Zustimmung. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kündigte bereits an, vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen zu wollen, um gegen die geplante Verlängerung zu klagen. Präsident Kai Warnecke äußerte im April 2024 gegenüber der „Bild“-Zeitung, dass das BVerfG die ursprüngliche Mietpreisbremse nur deshalb akzeptiert habe, weil sie auf 5 Jahre befristet war. Darüber berichtete unter anderem haufe.de. Mit der zweiten Verlängerung laufe die Ampelregierung "sehenden Auges in den Verfassungsbruch." Haus & Grund argumentiert zudem, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot nicht gelöst, sondern sogar verschärft habe.

Bundesbauministerin Klara Geywitz reagierte hingegen gelassen auf die Ankündigung einer Klage. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass das Justizministerium die Verlängerung gründlich geprüft habe. Tatsächlich hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse in besonders nachgefragten Gebieten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Eigentumsgarantie, Vertragsfreiheit und der allgemeine Gleichheitssatz seien durch die Mietpreisbremse nicht verletzt worden.

Haus & Grund bezeichnete es immerhin als Fortschritt, dass die Mietpreisbremse nun nur bis Ende 2028 und nicht länger verlängert werden soll. Dennoch bleibt der Verband bei seiner Forderung, die Regelung bereits Ende 2025 auslaufen zu lassen.

Ein fauler Kompromiss?

Interessant ist die zeitliche Verknüpfung der Verlängerung der Mietpreisbremse mit einem anderen Gesetzesvorhaben: dem sogenannten "Quick Freeze"-Verfahren. Dabei handelt es sich um eine Alternative zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung, bei der Daten wie IP-Adressen nur bei konkretem Verdacht auf schwere Straftaten anlassbezogen gespeichert werden sollen. Dies erfordert einen Richterbeschluss, um die Sicherung noch vorhandener Daten bei den Anbietern anzuordnen.

Diese beiden Gesetze – Mietpreisbremse und Quick Freeze – wurden offenbar politisch miteinander verknüpft. Die FDP setzte sich für das Quick-Freeze-Verfahren ein, während die SPD eine möglichst weitreichende Verlängerung der Mietpreisbremse forderte. Beide Vorhaben wurden deshalb parallel verhandelt.

Bereits im April verständigte sich die Ampelregierung auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse. Doch bis zuletzt blieb der genaue Umfang umstritten. Nun, da beide Gesetze zeitnah auf den Weg gebracht werden sollen, stellt sich die Frage: Ist die Verlängerung der Mietpreisbremse wirklich ein politisches Ziel oder nur Teil eines größeren Deals zwischen den Koalitionspartnern? Klar ist: Für viele bleibt die Mietpreisbremse ein kontroverses Thema – und die Diskussionen werden vermutlich auch in den nächsten Jahren nicht abreißen.

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