Niedersachsen erweitert die Mietpreisbremse massiv: Ab Januar 2025 gelten die Regelungen in 57 statt bisher 18 Kommunen. Neben Hannover und Braunschweig profitieren viele weitere Städte und Gemeinden vom erweiterten Mieterschutz.
In Niedersachsen gilt die Mietpreisbremse jetzt in 57 statt bisher 18 Kommunen. Foto: artfocus / stock.adobe.com
Niedersachsen weitet Mietpreisbremse aus: 57 Kommunen profitieren
Ab Januar 2025 wird in Niedersachsen der Mieterschutz erheblich ausgeweitet. Die Landesregierung hat eine neue Verordnung verabschiedet, die die Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenzen und verlängerte Kündigungssperrfristen in 57 Städten und Gemeinden vorsieht – ein deutlicher Sprung von den bisher 18 erfassten Kommunen.
Was die Mietpreisbremse regelt
In den neu erfassten Gebieten darf die Miete bei Neuvermietungen künftig maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen bleiben von dieser Regelung jedoch weiterhin ausgenommen. Ziel der Maßnahme ist es, die angespannte Wohnsituation in zahlreichen Regionen Niedersachsens zu entspannen.
Weitere Mieterschutzmaßnahmen
Neben der Mietpreisbremse profitieren die betroffenen Kommunen von zwei weiteren wichtigen Regelungen:
- Reduzierte Kappungsgrenze: Vermieter dürfen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von 3 Jahren erhöhen – und nicht über die Vergleichsmiete hinaus. Diese Regelung gilt bis Ende 2029.
- Verlängerte Kündigungssperrfrist: Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verlängert sich die Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen von 3 auf 5 Jahre. Diese Regelung ist bis Ende 2031 gültig.
Wer profitiert?
Die neue Verordnung betrifft zahlreiche niedersächsische Städte und Gemeinden, darunter Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Göttingen, Wolfsburg und Osnabrück. Auch touristisch geprägte Orte wie Norderney, Langeoog und Spiekeroog sind Teil der Liste.
Eine vollständige Übersicht aller 57 Kommunen zeigt, wie umfassend die Landesregierung den Mieterschutz angegangen ist (in den fett markierten Städten und Gemeinden galt die Mietpreisbremse bisher schon):
Hier gilt die Mietpreisbremse in Niedersachsen
- Achim
- Adendorf
- Bad Rothenfelde
- Bad Zwischenahn
- Baltrum
- Bardowick
- Bienenbüttel
- Bleckede
- Borkum
- Bovenden
- Braunschweig
- Buchholz in der Nordheide
- Buxtehude
- Cuxhaven
- Emsbüren
- Garbsen
- Gellersen
- Göttingen
- Hanstedt
- Hannover
- Hatten
- Hemmingen
- Hildesheim
- Ilmenau
- Isernhagen
- Juist
- Laatzen
- Langeoog
- Langenhagen
- Leer (Ostfriesland)
- Lilienthal
- Lingen (Ems)
- Lüneburg
- Neu Wulmstorf
- Norden
- Norderney
- Nordhorn
- Oldenburg (Oldenburg)
- Osnabrück
- Ostheide
- Oyten
- Rastede
- Rotenburg (Wümme)
- Seevetal
- Seelze
- Spiekeroog
- Stade
- Stuhr
- Tostedt
- Uelzen
- Wangerooge
- Wedemark
- Weyhe
- Winsen (Aller)
- Winsen (Luhe)
- Wolfsburg
- Wunstorf