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Darf man Mietern kündigen, um eine Immobilie teurer zu verkaufen?

Eine unvermietete Immobilie verkauft sich in der Regel deutlich besser als eine vermietete. Aber dürfen Vermieter deshalb ihren Mietern kündigen? Ja, sagen aktuelle Urteile – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.

Leerstehende Immobilien verkaufen sich deutlich teurer

Viele Eigentümer unterschätzen den Einfluss eines bestehenden Mietverhältnisses auf den Verkaufspreis ihrer Immobilie. Während eine unvermietete Wohnung oder ein leerstehendes Haus für viele Käufer attraktiver ist, erzielen vermietete Objekte oft deutlich niedrigere Verkaufserlöse. Vor allem in gefragten urbanen Lagen kann der Preisunterschied beträchtlich sein, wenn die Immobilie leer steht. Der Grund: Käufer bevorzugen die Flexibilität eines unvermieteten Objekts, da sie es ohne zeitliche Verzögerungen nutzen oder renovieren können.

Insbesondere bei Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften, die mit geringen Mieterlösen belegt sind, wird der Preis deutlich gedrückt. Der Verkauf eines leeren Hauses kann hingegen einen Mehrerlös von bis zu 20 Prozent oder mehr bedeuten. Diese Differenz kann für Eigentümer erheblich sein.

Darf man Mietern kündigen, um mehr Geld zu verdienen?

Die Möglichkeit, einen Mieter zu kündigen, um den Verkaufserlös zu steigern, wird oft diskutiert. Tatsächlich sieht das Gesetz solche Fälle unter bestimmten Voraussetzungen vor. Laut Paragraf 573 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dürfen Vermieter eine Kündigung aussprechen, wenn sie durch das Mietverhältnis an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie gehindert werden und dadurch einen erheblichen Nachteil erleiden.

Jüngste Urteile zeigen, dass Gerichte solche Kündigungen zulassen, wenn der Preisabschlag durch die Vermietung gravierend ist, wie SZ.de berichtet. Wenn beispielsweise ein Gutachten belegt, dass eine vermietete Immobilie nur mit einem Abschlag von 15 bis 20 Prozent oder mehr verkauft werden kann, kann dies als ausreichend für eine Kündigung angesehen werden. Diese Entwicklung eröffnet Eigentümern neue Handlungsmöglichkeiten, um den Wert ihrer Immobilien voll auszuschöpfen.

Strategische Planung und rechtliche Absicherung sind entscheidend

Wer als Vermieter diese Chance nutzen möchte, sollte sich bewusst sein, dass eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung keine einfache Entscheidung ist. Es erfordert eine fundierte Planung und rechtliche Absicherung. Dazu gehört:

  • Ein professionelles Gutachten, das den Preisverlust durch das Mietverhältnis klar beziffert.
  • Der Nachweis, dass der Verkaufserlös ohne Mietverhältnis deutlich höher ausfällt.
  • Die sorgfältige Prüfung der Interessen des Mieters, insbesondere in Bezug auf mögliche soziale Härtefälle.

Auch die Kosten, die durch den Prozess entstehen können, sollten Vermieter nicht außer Acht lassen. Rechtsanwaltskosten, Gutachten und mögliche Gerichtsverfahren könnten den Gewinn schmälern. Dennoch bleibt die potenzielle Wertsteigerung durch einen erfolgreichen Verkauf ohne Mietbindung eine lohnende Option.

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