Ratgeber

Muss Eigentümergemeinschaft nach Bauträger-Pleite weiterbauen?

In einem brisanten Fall verhandelt der Bundesgerichtshof, ob Wohnungseigentümer den Bau eines gescheiterten Projekts trotz Insolvenz des Bauträgers abschließen müssen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Immobilienbesitzer in Deutschland haben.

Der V. Zivilsenat verhandelt morgen einen Fall, der potenziell weitreichende Folgen für das Wohnungseigentumsrecht haben könnte. Es geht um die Frage, ob eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet ist, den Bau eines gemeinschaftlichen Eigentums fertigzustellen, wenn der Bauträger Insolvenz anmeldet (V ZR 243/23).

Was verhandelt der BGH?

Genauer dreht es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die nach einer Bauträger-Insolvenz mit einem unfertigen Bauprojekt zurückgelassen wurde. Die Klägerin, eine der Eigentümerinnen, verlangt, dass die Gemeinschaft den Bau selbst zu Ende führt. Das ursprüngliche Projekt umfasste den Abriss eines alten Gebäudes und den Bau eines neuen. Doch während der Abrissarbeiten ging die beauftragte Baufirma pleite. Seitdem liegt das Projekt brach.

In einer Eigentümerversammlung im September 2021 lehnte die Gemeinschaft den Vorschlag der Klägerin ab, eine Sonderumlage zu erheben und die restlichen Arbeiten selbst zu finanzieren. Die Klägerin zog daraufhin vor Gericht, um den Beschluss zu erzwingen, dass zumindest Angebote für die restlichen Arbeiten eingeholt werden und ein Gutachten über die zu erwartenden Kosten erstellt wird.

Was bisher entschieden wurde

Das Amtsgericht wies die Klage der Klägerin ab, aber das Landgericht gab ihr teilweise Recht. Es entschied, dass die Eigentümergemeinschaft verpflichtet sei, ein Gutachten über die Kosten für den Abriss und die Fertigstellung des Baus einzuholen. Darauf aufbauend sollte die Gemeinschaft dann über die weiteren Schritte abstimmen können.

Die Eigentümergemeinschaft ging gegen diese Entscheidung in Revision, da sie argumentiert, dass das Projekt in einem zu frühen Stadium gestoppt wurde, um eine Verpflichtung zur Fertigstellung zu rechtfertigen. Zudem sei der gefasste Beschluss nicht ausreichend präzise.

Warum das Urteil wichtig ist

Die Entscheidung des BGH könnte die Pflichten von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Bauträger-Insolvenzen klären und festlegen, ob diese verpflichtet sind, unfertige Projekte selbst zu Ende zu führen. Dies könnte das Risiko für Immobilienkäufer deutlich erhöhen. Sollte der BGH die Verpflichtung zur Fertigstellung bestätigen, könnten Wohnungseigentümer in Zukunft hohe Zusatzkosten schultern müssen, wenn ein Bauträger während eines Projekts insolvent wird. Beginn der Verhandlung ist Freitag, 20. September, um 9 Uhr.

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