Ratgeber

Neues Gesetz bei Handel mit Schrottimmobilien

Immer mehr Immobilien geraten in Zwangsversteigerungen, besonders durch die steigenden Zinsen. Doch nicht alle Käufer handeln fair. Betrüger nutzen diese Gelegenheit aus – bis jetzt. Der Bundesrat hat nun entschieden, dem Treiben ein Ende zu setzen. Was das neue Gesetz bedeutet, erfährst du hier.

Zwangsversteigerungen: Letzter Ausweg für viele, Chance für andere

Die Zahl der Zwangsversteigerungen in dDeutschland hat in den letzten Monaten spürbar zugenommen. Seit 2023 mussten wieder mehr Häuser und Wohnungen unter den Hammer, da viele Eigentümer ihre Kredite nicht mehr bedienen konnten. Besonders bei Anschlussfinanzierungen gerieten viele Menschen in Schwierigkeiten: Wer einst von den extrem niedrigen Zinsen profitiert hatte, sieht sich nun mit stark gestiegenen Raten konfrontiert. Ein typisches Beispiel: Bei einer Darlehenssumme von 300.000 Euro zahlten Kreditnehmer 2014 noch 875 Euro pro Monat, heute sind es bei 3,5 Prozent Zinsen schon 1.375 Euro. Diese Mehrbelastung können viele nicht mehr stemmen, sodass der Weg in die Zwangsversteigerung oft unausweichlich ist. Doch was für manche eine Tragödie ist, sehen andere als Chance, Immobilien günstig zu erwerben – und leider gibt es auch jene, die diese Situation gezielt für Betrügereien ausnutzen.

Der Trick mit Schrottimmobilien: Wie der Betrug funktioniert

Bei Schrottimmobilien handelt es sich um Häuser oder Wohnungen, die schwere Mängel aufweisen. Diese Immobilien werden bei Zwangsversteigerungen erworben, meist zu einem überhöhten Preis. Doch der Trick dabei: Der Käufer zahlt nicht den gesamten Kaufpreis, sondern nur die gesetzlich geforderte Sicherheitsleistung. Mit diesem Betrag erlangt er bereits das Eigentum an der Immobilie und kann Mieteinnahmen erzielen. Der volle Kaufpreis wird jedoch nie bezahlt. Bevor die Immobilie erneut zwangsversteigert wird, vergehen oft Monate – genug Zeit, um erhebliche Gewinne aus Mieteinnahmen zu erzielen, während der Zustand der Immobilie weiter verfällt.

Der Bundesrat zieht die Reißleine: Neues Gesetz soll Betrug beenden

Um diesem Missbrauch ein Ende zu setzen, hat der Bundesrat nun ein neues Gesetz verabschiedet. Gemeinden erhalten die Möglichkeit, bei Zwangsversteigerungen von Schrottimmobilien einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung zu stellen. Dadurch können sie dem Käufer die Kontrolle über die Immobilie entziehen. Die Mieteinnahmen müssen künftig an einen gerichtlich bestellten Verwalter gezahlt werden, sodass der Anreiz für missbräuchliche Ersteigerungen verschwindet. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass keine überhöhten Gebote mehr abgegeben werden, nur um von der Eigentümerstellung zu profitieren.

Mit dieser Maßnahme wird ein wichtiger Schritt gegen den Betrug mit Schrottimmobilien gemacht. Die Behörden haben jetzt ein wirksames Mittel, um zu verhindern, dass sich Käufer durch das Ausnutzen von Zwangsversteigerungen bereichern, während die betroffenen Immobilien weiter verfallen. Ein deutlicher Erfolg im Kampf gegen die skrupellosen Machenschaften in der Immobilienbranche.

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