Ratgeber

Revolution im Baugesetz: Schneller, günstiger, mehr Wohnraum für alle

Die Bundesregierung hat eine umfassende Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) verabschiedet, die bedeutende Fortschritte in verschiedenen Bereichen des Städtebaus und der Bauplanung bringen soll. Im Zentrum dieser Novelle steht das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Aufstockungen bieten enormes Potenzial

Eine der wichtigsten Maßnahmen der Novelle ist die Erleichterung von Aufstockungen bestehender Gebäude. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, ohne die Notwendigkeit einer Änderung des Bebauungsplans möglich sein. Dies ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Bisher war dies nur im Einzelfall möglich und oft schwer zu begründen. Mit der neuen Regelung können Städte und Gemeinden flexibler und effizienter auf den Wohnraummangel reagieren.

Zusätzliche Häuser auf großen Grundstücken

Die Novelle fördert zudem die Innenentwicklung und damit die verdichtete Bebauung auf vorhandenen Grundstücken. Dies bedeutet, dass auf großen Grundstücken, beispielsweise in Gärten oder Höfen, zusätzliche Häuser errichtet werden können. So können Familien, die über ausreichend große Grundstücke verfügen, schneller und einfacher weiteren Wohnraum schaffen, etwa für ihre Kinder. Diese Maßnahme trägt dazu bei, bestehende Flächen besser zu nutzen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne dass neue Baugebiete ausgewiesen werden müssen. Das soll insgesamt zu mehr Baugrundstücken führen und somit den Preisdruck reduzieren.

Sozialer Flächenbeitrag hilft Eigentümern und Städten

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist der soziale Flächenbeitrag im Rahmen der Baulandumlegung. Gemeinden können Grundstücke nach den Vorgaben eines Bebauungsplans neu gestalten oder vorbereiten. Dabei sollen sie zukünftig statt eines monetären Wertausgleichs Flächen für sozialen Wohnungsbau verlangen können. Die Eigentümer der umgelegten Baugrundstücke profitieren weiterhin, da sie besser nutzbare Flächen erhalten, während die Gemeinden verpflichtet sind, auf den erhaltenen Flächen sozialen Wohnungsbau zu errichten.

Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte

Zudem sollen die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt werden, um Spekulationen mit Grundstücken zu verhindern und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu fördern. Die Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft wird einem Kaufvertrag gleichgestellt, wodurch das Unterlaufen kommunaler Vorkaufsrechte durch sogenannte Share Deals erschwert wird. Zudem können kommunale Vorkaufsrechte künftig auch dann ausgeübt werden, wenn ein in Eigentumswohnungen geteiltes Gebäude als Ganzes veräußert wird. Dies gibt den Kommunen mehr Kontrolle über die Nutzung und Entwicklung von Grundstücken und Gebäuden.

Weiterhin keine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum

Das Instrument des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027 verlängert. Dadurch können die Länder in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass dringend benötigte Mietwohnungen in teurere Eigentumswohnungen umgewandelt werden und somit dem Mietwohnungsmarkt verloren gehen.

Die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) enthält zusätzliche Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen sowie zur Förderung von Innovationen im Bauwesen. Wichtige Punkte sind:

  • Fristen für die Bauleitplanung: Bebauungspläne sollen innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden.
  • Umweltprüfung: Der Umfang des Umweltberichts wird reduziert, um die Prüfung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Innovationsklausel: Veraltete Bebauungspläne können schneller aktualisiert werden, ohne umfassende Umweltprüfungen.
  • Digitalisierung: Planungs- und Genehmigungsverfahren werden digitalisiert, inklusive der Nutzung von "Building Information Modeling" (BIM).

Zudem werden Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt:

  • Handlungsspielräume für Kommunen: Städte können Maßnahmen wie Gründächer und Versickerungssysteme anordnen.
  • Pflanz- und Maßnahmengebot: Bauherren müssen Ausgleichsmaßnahmen wie Baumpflanzungen nachweisen.

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