Ratgeber

Schneechaos vor der Haustür? Wer jetzt in Baden-Württemberg streuen muss

Mit dem ersten Schnee müssen Eigentümer in Baden-Württemberg wieder Gehwege von Schnee und Eis befreien. Doch wer ist genau verantwortlich, welche Zeiten sind einzuhalten und mit was darf man überhaupt streuen?

Aktuelle Regelungen zur Räum- und Streupflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg regelt § 41 des Straßengesetzes (StrG) die Räum- und Streupflicht. Gemeinden sind innerhalb geschlossener Orte verpflichtet Straßen und Gehwege zu reinigen sowie bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Per Satzung können Gemeinden diese Pflicht allerdings auf die Straßenanlieger, also die Eigentümer und Besitzer der anliegenden Grundstücke, übertragen.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Die genauen Zeiten für das Räumen und Streuen können je nach kommunaler Satzung variieren. In der Regel gilt für die Räumung von Gehwegen jedoch:

  • Werktags: zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr.
  • Sonn- und Feiertags: Räumung ab 8:00 Uhr.

Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte kann es erforderlich sein, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Darf ich mit Salz streuen?

Nein, grundsätzlich sollten Eigentümer auf umweltfreundliche Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat setzen. Der Einsatz von Auftausalzen soll auf ein Minimum beschränkt werden, einige Gemeinden verbieten den Einsatz von Salz sogar vollständig.

Was passiert bei Nichtbeachtung der Räum- und Streupflicht?

Halten Eigentümer sich nicht an ihre Räum- und Streupflicht oder kommen ihr nur unzureichend drohen einige Konsequenzen:

  • Eigentümer oder auch Mieter, auf die die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde, haften bei Unfällen. Geschädigte können auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das gilt für materielle Schäden und Schmerzensgeld. zivilrechtlich für Unfälle, die aufgrund von Vernachlässigung der Räumpflicht passieren.
  • Bei grober Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht können Versicherungen ihre Leistungen kürzen oder verweigern.
  • Ebenso können Bußgelder fällig werden. In welcher Höhe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

So kannst du effektiv Schneeräumen

  • Frühzeitiges Räumen: Fang rechtzeitig mit dem Schneeräumen an, um eine Verdichtung des Schnees zu vermeiden.
  • Geeignete Streumittel: Verwende zum Streuen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Der Einsatz von Streusalz ist in vielen Gemeinden nur eingeschränkt erlaubt, da es Umwelt und Infrastruktur schädigen kann.
  • Breite des geräumten Weges: Gehwege sollten bis zu einer Breite von mindestens 1,5 Metern frei geräumt werden, damit zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können.
  • Schneelagerung: Den geräumten Schnee kannst du am Rand des Gehwegs oder, falls nötig, am Fahrbahnrand, lagern, ohne den Verkehr zu behindern. Achte darauf, dass Gullys und Hydranten frei bleiben.
  • Kontrolle bei Abwesenheit: Auch während deiner Abwesenheit, zum Beispiel im Urlaub, musst du deiner Pflicht nachkommen und eine Vertretung für den Winterdienst organisieren

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