Geltende Regeln zur Räum- und Streupflicht
In Schleswig-Holstein ist die Winterdienstpflicht im Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) verankert. Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 StrWG umfasst die Reinigung öffentlicher Straßen auch die Schneeräumung und das Bestreuen bei Glätte.
Wer muss in Schleswig-Holstein räumen und streuen?
Grundsätzlich obliegt die Räum- und Streupflicht den Gemeinden. Diese können jedoch per Satzung die Pflicht auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Zudem können Vermieter die Räum- und Streupflicht über den Mietvertrag auch an ihre Mieter übertragen.
Wann muss geräumt und gestreut werden?
Die genauen Zeiten für die Räum- und Streupflicht können je nach Gemeindesatzung variieren. Ein Beispiel:
- Werktags: 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- Sonn- und Feiertags: 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Während dieser Zeiten sind Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 Metern von Schnee und Eis freizuhalten.
Was passiert bei Nichtbeachtung der Räum- und Streupflicht?
Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen:
- Eigentümer oder auch Mieter, auf die die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde, haften bei Unfällen. Geschädigte können auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das gilt für materielle Schäden und Schmerzensgeld. zivilrechtlich für Unfälle, die aufgrund von Vernachlässigung der Räumpflicht passieren.
- Bei grober Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht können auch Versicherungen ihre Leistungen kürzen oder verweigern.
- Ebenso können Bußgelder fällig werden. In welcher Höhe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Darf ich mit Salz streuen?
In vielen Gemeinden Schleswig-Holsteins darf Streusalz nur bei besonderen Witterungsbedingungen eingesetzt werden, etwa bei Eisregen oder auf Treppen, stark geneigten Wegen und anderen gefährlichen Stellen. Auf normalen Gehwegen ist das Streuen mit Salz häufig untersagt, um Umweltschäden an Pflanzen, Böden und Gewässern zu vermeiden.
Einige Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein regeln die Salzverwendung besonders streng. Es ist daher ratsam, die jeweilige Gemeindesatzung zu prüfen. Meist findest du diese auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde.
So kannst du effektiv Schneeräumen
- Frühzeitiges Räumen: Fang rechtzeitig mit dem Schneeräumen an, um eine Verdichtung des Schnees zu vermeiden.
- Geeignete Streumittel: Verwende zum Streuen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Der Einsatz von Streusalz ist in vielen Gemeinden nur eingeschränkt erlaubt, da es Umwelt und Infrastruktur schädigen kann.
- Breite des geräumten Weges: Gehwege sollten bis zu einer Breite von mindestens 1,5 Metern frei geräumt werden, damit zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können.
- Schneelagerung: Den geräumten Schnee kannst du am Rand des Gehwegs oder, falls nötig, am Fahrbahnrand, lagern, ohne den Verkehr zu behindern. Achte darauf, dass Gullys und Hydranten frei bleiben.
- Kontrolle bei Abwesenheit: Auch während deiner Abwesenheit, zum Beispiel im Urlaub, musst du deiner Pflicht nachkommen und eine Vertretung für den Winterdienst organisieren.