Wenn Schnee und Eis Hamburg in ein Winterwunderland verwandeln, rückt für Haus- und Grundstückseigentümer die Räum- und Streupflicht in den Fokus. In Hamburg gibt es klare Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Gehwege passierbar und sicher bleiben. Erfahre hier, welche Pflichten du als Eigentümer oder Mieter hast und wie du sie effektiv erfüllst.
Was bedeutet die Räum- und Streupflicht in Hamburg?
Die Verkehrssicherungspflicht in Hamburg liegt grundsätzlich bei der Stadt. Jedoch wird diese in den meisten Fällen per Verordnung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Das bedeutet, dass du als Eigentümer dafür verantwortlich bist, den Gehweg vor deinem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien und zu streuen.
Falls du vermietest, kannst du diese Pflicht an deine Mieter weitergeben, allerdings nur, wenn dies klar im Mietvertrag geregelt ist. Selbst dann bleibst du verpflichtet, die ordnungsgemäße Erfüllung zu überwachen. Als Mieter solltest du prüfen, ob der Mietvertrag diese Aufgabe auf dich überträgt.
Wann und wie oft musst du räumen und streuen?
Die Hamburger Verordnungen regeln die Zeiten für die Räum- und Streupflicht sehr genau:
- Werktage: Räumen und streuen bis spätestens 7:00 Uhr morgens.
- Sonn- und Feiertage: Räumen und streuen bis spätestens 8:30 Uhr.
- Ende der Pflicht: Bis 20:00 Uhr musst du die Gehwege bei Bedarf immer wieder sichern.
Besonders bei anhaltendem Schneefall oder Glätte bist du verpflichtet, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten.
Welche Flächen sind betroffen?
Die Räum- und Streupflicht umfasst die Gehwege vor deinem Grundstück. Gibt es keinen Gehweg, bezieht sich die Pflicht auf den Seitenstreifen entlang der Fahrbahn. Die geräumte Fläche sollte mindestens 1 bis 1,5 Meter breit sein, sodass zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können.
Wichtig: Der Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschoben werden. Lagere ihn stattdessen am Rand des Gehwegs oder auf deinem Grundstück. Achte dabei darauf, dass Gullys, Hydranten und Verkehrsflächen frei bleiben.
Darfst du Streusalz verwenden?
Hamburg schützt aktiv die Umwelt, daher ist die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen für Privatpersonen grundsätzlich verboten. Der Einsatz ist nur in Ausnahmefällen gestattet, beispielsweise bei Eisregen oder auf besonders rutschigen Stellen wie Treppen. Stattdessen solltest du umweltfreundliche Alternativen wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden. Diese Materialien sorgen für rutschfeste Wege und schonen gleichzeitig die Natur.
Was passiert, wenn du deine Pflicht vernachlässigst?
Die Missachtung der Räum- und Streupflicht kann schwerwiegende Folgen haben:
- Haftung bei Unfällen: Stürzt jemand vor deinem Grundstück und verletzt sich, kannst du haftbar gemacht werden. Dies umfasst Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld.
- Versicherungsprobleme: Deine Haftpflichtversicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern, wenn du deine Winterdienstpflicht grob vernachlässigst.
- Bußgelder: In Hamburg können dir Bußgelder drohen, die je nach Schwere der Vernachlässigung variieren.
Tipps für einen effektiven Winterdienst
Damit du deine Räum- und Streupflicht ohne Stress erfüllst, solltest du diese Tipps beachten:
- Frühzeitig starten: Beginne rechtzeitig mit dem Schneeräumen, um festgetretenen Schnee zu vermeiden. So sparst du dir später mühsames Nacharbeiten.
- Passendes Werkzeug: Eine ergonomische Schneeschaufel und genügend Streumaterial erleichtern dir die Arbeit erheblich.
- Schnee clever lagern: Lagere den Schnee am Gehwegrand oder auf deinem Grundstück, ohne den Straßenverkehr zu behindern.
- Regelmäßig kontrollieren: Glätte kann auch nachmittags oder abends auftreten. Kontrolliere die Wetterlage und räume oder streue bei Bedarf erneut.
- Vertretung organisieren: Bist du im Urlaub oder verhindert, sorge rechtzeitig dafür, dass jemand für dich einspringt. Ein professioneller Winterdienst ist hier eine gute Option.
Was gilt bei Mehrfamilienhäusern?
In Mehrfamilienhäusern übernimmt oft die Hausverwaltung die Organisation des Winterdienstes. Alternativ kann diese Aufgabe in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt sein. Manchmal sind Bewohner abwechselnd für das Räumen und Streuen zuständig. Informiere dich genau, welche Regelung bei dir gilt.
Tipp: Prüfe die kommunalen Vorschriften
In Hamburg können die genauen Regelungen zur Räum- und Streupflicht je nach Stadtteil oder Gemeinde leicht variieren. Prüfe daher die Satzung deiner Kommune, um sicherzugehen, dass du alle Vorgaben erfüllst. Die Satzungen findest du meist online auf den Webseiten der Stadt Hamburg oder bei deiner lokalen Verwaltung.
Fazit: Mit Planung sicher durch den Winter
Die Räum- und Streupflicht in Hamburg dient dazu, Gehwege sicher und passierbar zu halten. Ob als Eigentümer oder Mieter – mit guter Organisation und den richtigen Hilfsmitteln kannst du deine Winterdienstpflicht ohne großen Aufwand erfüllen. So vermeidest du Unfälle, rechtliche Konsequenzen und sorgst dafür, dass du und deine Nachbarn sicher durch den Winter kommen. Bereite dich frühzeitig vor, dann wird der Winterdienst zur Routine!