Mietrecht

Vermieter fragen viel – doch hier sind die Grenzen bei der Mieterselbstauskunft

Was darf der Vermieter eigentlich von mir wissen? Was sollte ich ihm mitteilen und wann überschreiten seine Fragen die Grenzen des Gesetztes?

Mieterselbstauskunft: Regeln müssen eingehalten werden

Vermieter haben berechtigte Interessen: Sie wollen sicherstellen, dass die Miete pünktlich gezahlt wird und die Wohnung gut gepflegt bleibt. Doch auch Vermieter müssen sich an Regeln halten. Ein Reddit-User erzählt von einem Fall, der Fragen aufwirft: Ein Vermieter wollte schon vor der Besichtigung Bankdaten und Gehaltsnachweise sehen. „Ist das Scam?“, fragt der User. Also: Gehen die Fragen zu weit oder handelt es sich sogar um eine Betrugsmasche? Wir erklären, welche Fragen in der Mieterselbstauskunft erlaubt sind – und wo Mieter auf ihre Privatsphäre pochen können.

Die Top-No-Gos der Mieterselbstauskunft: Diese Fragen gehen gar nicht!

  • Rauchen Sie? Ob du deine Wände gelb rauchst oder nicht, bleibt deine Sache. Rauchen ist kein Grund für eine Kündigung – und die Frage daher irrelevant.
  • Sind Sie schwanger oder planen Sie Kinder? Deine Familienplanung ist privat und geht dem Vermieter nichts an. Wichtig ist nur: Wie viele Menschen ziehen tatsächlich ein.
  • Welche Religion haben Sie? Glaubensfragen gehören nicht in die Mieterselbstauskunft. Solche Fragen sind tabu und können diskriminierend wirken. Das Feld kannst du getrost auslassen.
  • Sind Sie vorbestraft? Solange keine Mietbetrügereien im Spiel sind, ist das irrelevant. Dein Vorstrafenregister bleibt privat.
  • Wie hoch ist Ihr Gehalt? Diese Frage ist tatsächlich zulässig, jedoch erst nach der Besichtigung. Vor der Besichtigung dürfen solche sensiblen Informationen nicht verlangt werden, da sie in diesem Stadium nicht relevant sind. Angaben sollten später korrekt sein, da Falschangaben rechtliche Konsequenzen haben können, bis hin zur Anfechtung des Mietvertrags.

Wann Ehrlichkeit Pflicht ist – und wann nicht

Manchmal kommst du ums Ehrlichsein also nicht herum:

  • Das Einkommen: Vermieter dürfen wissen, ob du zahlungsfähig bist. Falschangaben können teuer werden: bis hin zur fristlosen Kündigung. Aber eben erst nach der Besichtigung angeben. Auch das soll Diskriminierung zuvorkommen. Sonst kann es sein, dass du aufgrund deines geringeren Einkommens erst gar nicht für eine Besichtigung berücksichtigt wirst.
  • Wer zieht ein? Mitbewohner oder Familienmitglieder zu verheimlichen, bringt nichts. Transparenz ist hier Pflicht. Der Vermieter muss wissen, wie viele Personen in der Wohnung wohnen. Unter Umständen bekommt er selbst Ärger vom Amt. Die Rechtsprechung orientiert sich laut Haufe an einem Richtwert von 2 Personen pro Zimmer, wobei pro Person mindestens 10 Quadratmeter Wohnfläche für Erwachsene sowie 6 Quadratmeter Wohnfläche für jedes Kind bis 6 Jahre zur Verfügung stehen müssen.
  • Insolvenzverfahren? Wenn du aus einer Privatinsolvenz kommst, muss das offengelegt werden. Das Interesse des Vermieters ist in diesem Fall mehr als berechtigt. Denn er muss abwägen: Traut er dir zu, dass du Miete regelmäßig und pünktlich zahlen kannst?
  • Haustiere: Bei großen Haustieren oder solchen, die potenziell stören können, ist Ehrlichkeit Pflicht. Kleintiere hingegen kannst du verschweigen. Der Vermieter kann bei größeren Tieren ein Veto einlegen.

Fazit: Fairplay auf beiden Seiten

Während Vermieter berechtigte Fragen stellen dürfen, gibt es klare Grenzen. Viele Themen gehören nicht in die Mieterselbstauskunft. Doch bei relevanten Fragen wie Einkommen, Anzahl der Mitbewohner oder großen Haustieren ist Ehrlichkeit angesagt. Für beide Seiten gilt: Offene Kommunikation und gegenseitiger Respekt machen das Mietverhältnis einfacher. Augen auf bei der Wohnungswahl.

Mieterselbstauskunft: Vorlage als PDF herunterladen

Die Mieterselbstauskunft können potenzielle Mieter ausgefüllt an den Vermieter übergeben und so die Chancen auf einen Mietvertrag erhöhen. Hier findest du eine Vorlage im PDF-Format zum Herunterladen.

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