Ratgeber

Winter in Mecklenburg-Vorpommern: Das musst du zur Schnee- und Räumpflicht jetzt wissen

Am Wochenende bringt Schneefall Mecklenburg-Vorpommern in winterliche Stimmung – und Hauseigentümer stehen vor der Pflicht, Gehwege sicher und eisfrei zu halten.

Aktuelle Regelungen zur Räum- und Streupflicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Verantwortung für sichere Gehwege bei den Grundstückseigentümern. Diese Schnee- und Räumpflicht ist in den jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt und kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Hauseigentümer sollten sich daher über die örtlichen Vorschriften informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ein Blick in die Gemeindesatzung oder ein Anruf bei der Gemeindeverwaltung hilft, Klarheit zu schaffen. In den meisten Fällen gilt: Eigentümer müssen die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreien. Alternativ können sie diese Pflicht per Mietvertrag an ihre Mieter übertragen.

Wann und wie oft muss geräumt werden?

Die Räumzeiten sind in den Satzungen der Gemeinden genau festgelegt. Üblicherweise gelten folgende Zeiten:

  • Werktags: Schnee muss bis spätestens 7:00 Uhr morgens geräumt sein.
  • Sonn- und Feiertags: Hier reicht es oft, wenn bis 8:00 oder 9:00 Uhr geräumt wird.
  • Ende der Pflicht: Meist endet die Pflicht um 20:00 Uhr.

Bei anhaltendem Schneefall oder extremer Glätte kann es notwendig sein, mehrmals täglich zu räumen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Hauseigentümer sollten die Wetterlage im Auge behalten und entsprechend handeln.

Darf ich mit Streusalz streuen?

Der Einsatz von Streusalz ist in Mecklenburg-Vorpommern vielerorts verboten oder stark eingeschränkt, da es die Umwelt und die Infrastruktur schädigt. Stattdessen sollten umweltfreundliche Alternativen, wie Sand, Splitt oder Granulat genutzt werden.

In Ausnahmefällen – beispielsweise bei Eisregen oder besonders gefährlichen Stellen wie Treppen – kann der Einsatz von Streusalz erlaubt sein. Hauseigentümer sollten sich hier über die speziellen Regelungen ihrer Gemeinde informieren.

Konsequenzen bei Vernachlässigung der Räumpflicht

Wer seine Schneeräumpflicht ignoriert oder nur unzureichend nachkommt, riskiert rechtliche und finanzielle Konsequenzen:

  • Haftung bei Unfällen: Kommt es zu Stürzen oder anderen Unfällen auf ungeräumten Gehwegen, haften Eigentümer oder auch Mieter, auf die die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde.
  • Versicherung: Versicherungen können ihre Leistungen kürzen, wenn die Räumpflicht grob vernachlässigt wurde.
  • Bußgelder: Je nach Gemeinde können zudem empfindliche Bußgelder verhängt werden.

Tipps für effektives Schneeräumen

  • Frühzeitiges Räumen: Fang rechtzeitig mit dem Schneeräumen an, um eine Verdichtung des Schnees zu vermeiden.
  • Geeignete Streumittel: Verwende zum Streuen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Der Einsatz von Streusalz ist in vielen Gemeinden nur eingeschränkt erlaubt, da es Umwelt und Infrastruktur schädigen kann.
  • Breite des geräumten Weges: Gehwege sollten bis zu einer Breite von mindestens 1,5 Metern frei geräumt werden, damit zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können.
  • Schneelagerung: Den geräumten Schnee kannst du am Rand des Gehwegs oder, falls nötig, am Fahrbahnrand, lagern, ohne den Verkehr zu behindern. Achte darauf, dass Gullys und Hydranten frei bleiben.
  • Kontrolle bei Abwesenheit: Auch während deiner Abwesenheit, zum Beispiel im Urlaub, musst du deiner Pflicht nachkommen und eine Vertretung für den Winterdienst organisieren.

Mit diesen Maßnahmen kommen Hauseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern sicher und gesetzeskonform durch die Winterzeit.

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