Ratgeber

Schnee und Eis in Sachsen: Wer muss den Winterdienst machen?

Mit dem bevorstehenden Schneefall in Sachsen stehen Hauseigentümer wieder in der Verantwortung, Gehwege sicher und rutschfrei zu halten. Hier sind die wichtigsten Regelungen.

Aktuelle Regelungen zur Räum- und Streupflicht in Sachsen

In Sachsen regeln die Gemeinden per Satzung, wie die Schnee- und Räumpflicht umzusetzen ist. Grundstückseigentümer sind verantwortlich, die Gehwege vor ihrem Grundstück sicher und begehbar zu halten. Wer unsicher ist, sollte sich in den kommunalen Satzungen informieren oder direkt bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.

Viele Gemeinden übertragen die Verkehrssicherungspflicht per Satzung von der Kommune auf die angrenzenden Grundstückseigentümer. Diese können die Aufgabe jedoch an ihre Mieter delegieren, beispielsweise durch eine Klausel im Mietvertrag. Dennoch bleibt der Eigentümer dafür verantwortlich, dass die Räumung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Wann und wie oft muss geräumt werden?

Die genauen Zeiten für die Räum- und Streupflicht sind in den kommunalen Vorschriften festgelegt. Übliche Regelungen sind:

  • Werktags: Schnee und Eis müssen bis 7:00 Uhr beseitigt sein.
  • Sonn- und Feiertags: Räumung bis spätestens 9:00 Uhr.
  • Ende der Pflicht: Die Pflicht endet in der Regel um 20:00 Uhr.

Bei länger anhaltendem Schneefall kann es notwendig sein, mehrfach am Tag zu räumen und zu streuen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Streusalz in Sachsen: Was ist erlaubt?

Auch in Sachsen ist der Einsatz von Streusalz oft eingeschränkt. In den meisten Gemeinden dürfen Privatpersonen Streusalz nur in Ausnahmefällen verwenden, beispielsweise bei extremer Glätte oder an gefährlichen Stellen wie Treppen. Stattdessen sollten umweltschonende Alternativen, wie Sand, Splitt oder Granulat bevorzugt werden.

Hauseigentümer sollten sich über die genauen Regelungen in ihrer Gemeinde informieren, um mögliche Bußgelder oder andere Konsequenzen zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich meine Räumpflicht vernachlässige?

Wer seine Schneeräumpflicht ignoriert oder nur unzureichend nachkommt, riskiert rechtliche und finanzielle Konsequenzen:

  • Haftung bei Unfällen: Eigentümer oder beauftragte Mieter haften für Schäden, die durch Vernachlässigung ihrer Verkehrssicherungspflicht entstehen. Dies umfasst Schadensersatz und Schmerzensgeld.
  • Versicherung: Versicherungen können Leistungen kürzen, wenn grobe Vernachlässigung vorliegt.
  • Bußgelder: Gemeinden können empfindliche Geldstrafen verhängen. Die Höhe variiert je nach Ort

Praktische Tipps für den Winterdienst

Damit der Winterdienst problemlos abläuft, sollten Hauseigentümer folgende Punkte beachten:

  • Rechtzeitig starten:  Frühzeitiges Räumen verhindert, dass Schnee verdichtet oder vereist.
  • Breite freihalten: Gehwege sollten mindestens 1,2 bis 1,5 Meter breit geräumt sein.
  • Passende Lagerung: Den Schnee an den Gehwegrand oder Straßenrand schieben, ohne Verkehrswege zu blockieren.
  • Umweltfreundlich streuen: Abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt nutzen und Streusalz vermeiden.
  • Vertretung organisieren: Bei Abwesenheit, z. B. im Urlaub, muss eine zuverlässige Vertretung für den Winterdienst bereitstehen.

Mit diesen Maßnahmen sorgen Eigentümer in Sachsen nicht nur für mehr Sicherheit, sondern vermeiden auch rechtliche Probleme.

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