Ein Wasserschaden in der Wohnung kann teuer werden. Die Folgen feuchter Wände, Böden, zerstörter Möbel und Schimmelbildung können tausende Euro kosten. Unsere Checkliste hilft, das Schlimmste zu verhindern.
Ein Wasserschaden kann viele Ursachen haben: Der Waschmaschinenschlauch platzt, ein Wasserohr bricht oder die Badewanne läuft über. Auch Naturgewalten wie Starkregen oder Überschwemmung können Wasserschäden nach sich ziehen. Die Folge: Möbel und Teppiche werden beschädigt, die Wände durchfeuchtet. Dann müssen Betroffene schnell handeln.
Übersicht: Wasserschaden
Wie bei Wasserschaden verhalten? Eine Checkliste
Ein Szenario, das so niemand erleben möchte: Aus Rohren oder Wänden dringt plötzlich Wasser in die Wohnung ein, das Zimmer steht unter Wasser, Mobiliar und Böden werden nass und in Mitleidenschaft gezogen. Jetzt hilft nur eins: Rasch handeln, retten was zu retten ist und dennoch alles dokumentieren, damit die Versicherung am Ende einspringt und für Schäden aufkommt. Wer nach der unserer Checkliste vorgeht, macht alles richtig. Diese kann jeder Vermieter auch seinem Mieter aushändigen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, um schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Bei einer Überschwemmung in Haus oder Wohnung muss man schnell und vor allem richtig vorgehen. Einerseits soll der Schaden möglichst gering gehalten, zeitgleich muss alles für die Versicherung dokumentiert werden. Auch der Vermieter muss bei einem Wasserschaden umgehend informiert werden. Wer nach dieser Checkliste vorgeht, macht es richtig.
1. Das Wasser abstellen
Tritt aus einem Rohr oder einer Wand Wasser aus, muss schnell gehandelt werden. Als erstes sollte umgehend die Wasserzufuhr unterbrochen werden, damit der Schaden nicht noch größer wird, als er schon ist. Das bedeutet, sofort den Hauptwasserhahn zudrehen. Ist der nicht zu finden, gibt es eine Alternative. Im Mehrfamilienhaus befindet sich auch das sogenannte Hauptabsperrventil am Hausanschluss. Das findet man meistens im Keller vor.
2. Strom abstellen
Wasser leitet elektrischen Strom, daher besteht unter Umständen sogar Lebensgefahr, wenn Wasser austritt. Damit ein Kurzschluss oder sogar ein Ausbruch von Feuer verhindern werden kann, sollte die Stromversorgung sofort abgeschaltet werden. Im Stromkasten kann dafür der Kippschalter für das betroffene Zimmer oder die Sicherung herausgedreht werden. Zur Sicherheit kann aber auch der komplette Stromkreislauf der Wohnung abgeschaltet werden.
3. Wasser aufnehmen
Sind Wasser und Strom abgeschaltet, sollte das Wasser beseitigt werden. Dafür helfen Tücher, Zeitungen, oder auch der Wischmopp. Sind die Wassermengen zu groß und läuft das Wasser ins Treppenhaus und somit in den Keller, sollte sofort die Feuerwehr alarmiert werden. Diese verfügt über spezielle Pumpen, die das Wasser aus dem vollgelaufenen Keller abpumpen.
4. Hausrat retten
Sind diese Schritte erfolgt, kann man sich um den Hausrat kümmern. Ist das Wasser so gut es geht entfernt, sollten gefährdete Möbel oder Elektrogeräte aus dem Schadenbereich gebracht werden. Stühle, Tische oder Schränke können aufquellen. Lassen sich bestimme Möbel wie ein Klavier nicht transportieren, sollten diese mittels improvisierter Füße erhöht werden, je nach dem was der Haushalt bereithält. Dazu können je nach Wassermenge beispielsweise schon dickere Schneidebrettchen aus Kunststoff dienen. Hinweis: Um den Schaden zu minimieren, kann in Folge eine Fachfirma engagieren, die die Trocknung mittels spezieller Geräte vornimmt.
5. Schaden mit Fotos festhalten
Nach der Sicherung der Gegenstände folgt die Schadensdokumentation. Es sollte die Stelle fotografiert werden, an der das Wasser ausgetreten ist wie auch alle beschädigten Gegenstände. Damit der Versicherer sich einen authentischen Eindruck machen kann, hilft es, den Austrittsort des Wassers und die Schäden aus vielen Blickwinkeln zu fotografieren. Zeitgleich stellt man damit auch sicher, alle Schäden für sich zu erfassen. Ist der Schadensbericht erstmal übermittelt, können weitere Ansprüche nur schwer nachträglich eingereicht werden.
6. Wasserschaden der Versicherung melden
Nach der ausführlichen Dokumentation der Schäden sollten sie umgehend der Versicherung mitgeteilt werden. Hier genügt zunächst ein Anruf bei der Schadenshotline oder ihrem persönlichen Ansprechpartner. Der Versicherer klärt dort auch auf, ob weitere Unterlagen zur Schadensregulierung notwendig sind. Per E-Mail können dann alle Dokumente und Fotos übermittelt werden. Viele Versicherer gegeb Tipps über ihre Online-Plattformen via Live-Chat.
Häufige Ursachen und wer wann haftet
Ist der Wasserschaden einmal da, stellt sich schnell die Frage, wer die Verantwortung dafür übernehmen muss. Mieter, Eigentümer oder Vermieter? Manchmal ist das gar nicht so einfach. Wir nennen die häufigsten Schadensfälle und zeigen auf, wann wessen Versicherung greift.
Nach § 535 Absatz 1 Satz 2 BGB muss "der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen“. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass er immer für den Schaden aufkommen muss.
- Fahrlässigkeit des Mieters Wenn der Mieter einen Wasserschaden vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit verursacht, muss er für den Schaden am Eigentum des Vermieters aufkommen (§ 823 Abs.1 BGB). Markus Goltzsch, Fachanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei Wittig Ünalp PartGmbB in München nennt ein Beispiel: „Das kann der Fall sein, wenn der Mieter bereits längere Zeit von einem undichten Rohr wusste, ohne den Vermieter darüber zu informieren."
Aber auch überlaufende Badewannen und Waschbecken können zum Verschulden des Mieters gehören, für die er die Verantwortung trägt, wenn nicht ein fehlerhafter Abschluss ursächlich war.
Versicherung: Für Schäden an Haus und Möbeln ist die Hausratversicherung des Mieters zuständig. - Defekt an Haushaltsgeräten Korrodierte oder poröse Leitungen Waschmaschinen oder Spülmaschinen sind mit dem Frisch- und dem Abwasseranschluss verbunden. Nach einer Zeit können die Schläuche porös und undicht werden, oder die Verbindungsstücke nicht mehr richtig sitzen.
Solche Schäden werden oft spät erkannt. Weil der permanent aufgedrehte Frischwasserhahn immer unter Druck steht, kann bei einem kaputten Schlauch ohne Vorwarnung Wasser austreten. Ein Aquastop würde eine Überflutung verhindern.
Versicherung: Für Schäden an Haus und Möbeln ist die Hausratversicherung des Mieters zuständig.
- Wasserrohrbruch Schießt Wasser aus einem Wasserrohr, ist in den meisten Fällen der Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter für die Schadenbeseitigung zuständig, den Mieter trifft dann keine Schuld. Wenn ein Wasserrohr in der Wohnung des Mieters bricht, haftet diese Versicherung für den nachbarlichen Schaden. Diese sollten Vermieter stets abschließen, rät Dr. Ulrike Kirchhoff vom Haus und Grund Bayern. Denn auch wenn der Vermieter den Wasserschaden nicht selbst verursacht, gilt: Eigentum verpflichtet. Er haftet für die Sicherheit seiner Wohnung und hat dafür zu sorgen, dass niemand anderes durch sie zu Schaden kommt (§ 823 BGB).
Versicherung: Für den Vermieter beziehungsweise den Eigentümer greift in solchen Fällen die Gebäudeversicherung. Die zahlt die Instandsetzung des Gebäudes und der Wohnung. - Gefrorenes Wasser in Heizungsrohren Heizungen sollten in strengen Wintern durchgehend betrieben werden, um die Gefahr des Einfrierens von Leitungen zu verhindern. Lediglich die Frostschutzstellung am Heizkörper einzustellen kann unter Umständen nicht ausreichen, weil sie nur garantiert, dass der Heizkörper nicht einfriert. Vom Heizkörper entfernte Rohre können dagegen vereisen. Platzen die Rohre aufgrund der Nachlässigkeit des Mieters, ist er in der Verantwortung.
Versicherung: Für Schäden an Haus und Möbeln ist die Hausratversicherung des Mieters zuständig. - Wer zahlt, wenn das Wasser aus der Nachbarwohnung kommt? Wenn in der Nachbarwohnung Wasser austritt und in die darunter oder nebenan liegende Wohnung fließt, muss in der Regel auch die Versicherung des Nachbarn für den Schaden aufkommen. Das gilt für Wasserschäden an Hausrat sowie am Gebäude, egal ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt.
- Verstopfungen in Abwasserrohren Sind Abwasserrohre verstopft, können Mieter oder Vermieter schuld sein. Der Vermieter ist dann Verursacher, wenn ein Fehler an der Mietsubstanz vorliegt oder er nicht herausfinden kann, ob der Mieter den Schaden angerichtet hat oder es nicht beweisen kann. Der Mieter ist in der Verantwortung, wenn beispielsweise eine Babywindel, Damenhygiene-Artikel oder ähnliches in den Abfluss geraten sind und deshalb die Verstopfung verursacht wurde.
Versicherung: Hat der Vermieter den Schaden verursacht, kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden auf. Hat der Mieter die Verstopfung verursacht, kommt die Haftpflichtversicherung infrage. Aber Achtung: In einem Mehrfamilienhaus kann der Verursacher der Rohrverstopfung oft nicht ermittelt werden. - Schäden durch Bohrungen Ein Fernsehkabel durch die Wohnung verlegen? Mit einem geeigneten Bohrer sind kleine Löcher auf Höhe von Fußleisten schnell gebohrt, das Sat-Kabel hindurchgeschoben. Doch Achtung. Einerseits handelt es sich dabei um einen Eingriff in die Bausubstanz und muss mit dem Vermieter ohnehin abgesprochen werden, zum anderen liegen in Wänden oft Kabel oder gar Heizungsrohre. Wird dabei ein Rohr beschädigt, ist der Schaden immens.
Versicherung: Für den Schaden in einer Mietwohnung kommt gegebenenfalls die private Haftpflichtversicherung auf. Allerdings nur dann, wenn der Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Beim beschriebenen Fall wird es aber schwer, das Gegenteil zu beweisen. - Naturkatastrophen Laut Hasso Suliak, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind Mieter bei Schäden durch Naturkatastrophen nicht haftbar zu machen.
Versicherung: Es greift die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers beziehungsweise des Vermieters oder die optionale Elementarschaden-Versicherung. In der Regel gilt sie für Wetterextreme wie Flut, Überschwemmung, Starkregen und Rückstau in der Kanalisation, aber auch Hagelschäden. Bei Sturmschäden haftet die Versicherung erst ab einem Sturm der Windstärke der Stufe acht und mehr. - Schuld nicht geklärt Doch gibt es auch Fälle, bei denen nicht klar ist, wer schuld ist, Mieter oder Vermieter? Markus Goltzsch erklärt: „Zunächst greift dann die Wohngebäudeversicherung des Vermieters und kommt für den eigenen Schaden am Eigentum auf. Wenn später klar ist, dass der Mieter der Verursacher war, kann sie ihn unter Umständen in Regress nehmen.“
Versicherung: Es greift zunächst die Wohngebäudeversicherung, die unter Umständen die Versicherung des Mieters in Regress nimmt.
FAQ - Wasserschaden
Wie verhalte ich mich bei Wasserschaden?
Schnell sein und dabei sechs Schritte beachten. Die Wasserzufuhr abdrehen, Strom abstellen, Wasser beseitigen und bei viel Wasser die Feuerwehr rufen, die Wasser aus dem Keller abpumpt. Danach, wenn möglich, den Hausrat retten und Schäden aus allen Winkeln fotografieren, um sie zu dokumentieren. Danach Schaden der Versicherung melden. Hier geht’s zur Checklist als Download.
Welche Versicherungen greifen bei einem Wasserschaden?
Bei Wasserschäden greifen beim Mieter die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Bei Vermietern übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten der Schadensbeseitigung. Dasselbe gilt auch und bei Hauseigentümern. Hinzu kommt Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Optionale Elementarschadenversicherungen können zusätzlich abgeschlossen werden.
Wer bezahlt bei Wasserschaden die Renovierung?
Wenn der Schaden auf das ausgeströmte Wasser zurückzuführen ist, zahlt die Versicherung auch die Renovierung. Vorher muss aber geklärt werden, wer für den Wassershafen verantwortlich ist.
Wer zahlt bei Wasserrohrbruch die Schäden?
Ein Wasserrohrbruch ist einem Mietshaus gilt als Verschulden des Vermieters. In dem Fall muss die Versicherung des Vermieters die Kosten für die Schäden am Haus übernehmen. Für den Hausrat des Mieters kommt die Hausratsversicherung auf.
Kann ich bei Wasserschaden die Miete mindern?
Ist der Vermieter für den Wasserschaden verantwortlich, können Mieter die Mietzahlung angemessen mindern. Als Mangel kann der aufkommende Lärm der Trocknungsgeräte angegeben werden oder gar die teilweise oder völlige Unbewohnbarkeit der Wohnung. Jedoch gibt es keine pauschale Mietminderung, jeder Fall ist ein Einzelfall und muss gesondert behandelt werden.
Wer zahlt das Hotel, wenn Wohnung unbewohnbar ist?
Wenn die Wohnung unbewohnbar wird, trägt die Versicherung in der Regel die Hotelkosten des Bewohners. Dazu zählen nur die Grundkosten, nicht Telefon-, Frühstücks- und andere Nebenkosten.
Was kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen?
Elektrische Geräte oder Möbel: Geschädigte Mieter sollten jeden Schaden in Form von Fotos festhalten. Nur so kann die Versicherung ein authentisches Bild erhalten und im Zweifel für alle Schäden aufkommen.