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Erbschaftssteuer berechnen: Freibeträge und Steuerklassen

Autorenbild: Andreas Steger

Wer ein Haus vererbt oder verschenkt, sollte wissen: Der Empfänger muss oft Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen. Seit 2023 werden Immobilien vom Finanzamt strenger bewertet. Dadurch fällt die Steuer häufig höher aus. Doch mit etwas Planung lässt sich die Steuer manchmal ganz vermeiden.

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Erbschaftssteuer bei Immobilien

In Deutschland werden jedes Jahr rund 400 Milliarden Euro vererbt – ein großer Teil davon sind Immobilien. Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, muss dafür oft Erbschaftssteuer zahlen.

Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Liegt der Wert der Immobilie darüber, wird Steuer fällig. Für entferntere Verwandte oder nicht verheiratete Partner ist die Steuerlast meist noch höher.

Entscheidend ist, wie viel die Immobilie wert ist – und ob sie selbst genutzt wird. Wer die Regeln kennt, kann viel Geld sparen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für meine Immobilie?

Für Steuersätze und Freibeträge ist es egal, ob man etwas erbt oder geschenkt bekommt. So müssen beispielsweise Kinder erst dann Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zahlen, wenn das Erbe über dem Freibetrag von 400.000 Euro liegt.

Info: Freibeträge und Steuerklassen sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (§ 16 ErbStG) geregelt.

Erbe (Steuerklasse) Freibetrag
Ehegatte/Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 Euro
Kinder (Steuerklasse I) 400.000 Euro
Enkel (Steuerklasse I) 200.000 Euro
Geschwister, Neffen, Nichten, Eltern, Großeltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten (Steuerklasse II) 20.000 Euro
Alle übrigen Erben, auch nichtverheiratete Partner (Steuerklasse III) 20.000 Euro

 

Liegt der Wert des Erbes über dem Freibetrag, muss auf den überschüssigen Betrag eine Steuer gezahlt werden. Die Höhe der Steuer hängt von der Steuerklasse ab:

Wert bis einschließlich Steuersatz in der Steuerklasse
  II III 
75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
600.000 Euro                                    15 %            25 %               30 %           
6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %            
13.000.000 Euro 23 % 35 % 50 %
26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 Euro 30 % 43 % 50 %

 

Info: Wer eine Immobilie im Ausland besitzt, sollte sich frühzeitig über die dortigen Steuergesetze informieren. Wichtig ist auch, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt. Das kann die Steuerlast deutlich beeinflussen. Besteht kein Abkommen, kann es passieren, dass der Erbe auf das Vermögen in beiden Ländern Erbschaftssteuer zahlen muss.

  • Hier liest du was du noch beachten musst, wenn du ein Haus erbst.

Wie berechne ich die Erbschaftssteuer für mein Haus?

Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer für ein Haus kommt es auf folgende Faktoren an:

  • Der Immobilienwert
  • Hiervon wird der Freibetrag abgezogen, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis
  • Der den Freibetrag überschießende Teil wird mit dem aus der Tabelle ersichtlichen Steuersatz versteuert.

Beispiel: Erbt die Tochter das Haus im Wert von 500.000 Euro, muss sie – da sie einen Freibetrag von 400.000 Euro hat – 100.000 Euro versteuern.

Kinder haben die Steuerklasse I – entsprechend wird der Betrag mit 11 Prozent Erbschaftssteuer belegt. Dies entspricht 11.000 Euro.

Wann wird die Erbschaftssteuer fällig?

Fällig wird die Steuer mit dem Erbfall oder der Schenkung. Sobald ein Erbe vom Nachlass erfährt, hat er drei Monate Zeit, dies dem Finanzamt zu melden. Die Pflicht zur Anzeige ist in § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) geregelt. Das Finanzamt ermittelt daraufhin die Höhe der fälligen Erbschaftssteuer.

Kann der Erbe die Erbschaftssteuer in Raten zahlen?

Allerdings ist nicht jeder in der Lage, die Erbschaftssteuer sofort zu bezahlen. Wer eine Immobilie erbt, aber die Steuer nicht sofort zahlen kann, muss sie nicht gleich verkaufen. In bestimmten Fällen lässt sich die Erbschaftssteuer bis zu 10 Jahre lang zinslos stunden. Die Steuer muss dann innerhalb der Frist in Raten gezahlt werden.

Was passiert, wenn der Erbe die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann?

Kann die Tochter die Steuer nicht zahlen, kann sie eine Stundung beantragen. Das klappt nur, wenn sie kein Vermögen hat – also nichts verkaufen oder beleihen kann.

Das Finanzamt erwartet oft, dass Erben dafür Schulden machen. Nach dem Steuerbescheid bleibt nur ein Monat Zeit zum Zahlen. Wer mehr Zeit braucht, sollte früh eine Fristverlängerung beantragen.

In Ausnahmefällen ist eine Stundung bis zu 10 Jahre möglich – etwa, um einen Hausverkauf zu vermeiden.

Wann wird keine Erbschaftssteuer fällig?

In einigen Ausnahmefällen fällt gar keine Erbschaftssteuer an. Zum Beispiel, wenn eine Ehefrau nach dem Tod ihres Ehegatten das gemeinsame Zuhause erbt – ganz oder teilweise. Voraussetzung: Der Verstorbene hat dort gewohnt, und die Immobilie wird mindestens 10 Jahre lang weiter genutzt.

In diesem Fall profitiert die Ehefrau unabhängig vom Verkehrswert der Immobilie von einer Steuerbefreiung. Die Ausnahme gilt auch, wenn der überlebende Ehepartner nicht mehr in der Immobilie wohnen kann. Zum Beispiel, weil er ins Pflegeheim zieht.

Übersteigt die Wohnfläche der Immobilie 200 Quadratmeter nicht, können auch die Kinder des Erblassers von dieser Steuerbefreiung profitieren. Diese Regelung gilt aber ausschließlich im Erbfall, nicht bei einer Schenkung.

Sonderfälle bei der Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer bei Mietimmobilien

Hinterlässt der Erblasser eine vermietete Immobilie, kommen auch die Ehepartner und die Kinder nicht um eine Steuerzahlung herum. Diese errechnet sich aus dem Verkehrswert der Immobilie. Allerdings nimmt das Finanzamt einen Bewertungsabschlag von 10 Prozent des Verkehrswertes vor.

Erbschaftssteeur für Stiefkinder

Stiefkinder haben in der Regel keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Denn rechtlich gesehen sind Stiefkinder und Stiefeltern nicht verwandt, sondern nur verschwägert. Entsprechend sind sie die gesetzlichen Erben ihres leiblichen Elternteils.

Letztlich können Stiefkinder nur dann erben, wenn sie im Testament oder im Erbvertrag bedacht werden. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es allerdings keine Unterschiede zwischen den leiblichen und Stiefkindern.

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Schenkung zu Lebzeiten: So sparen Kinder Steuern

Kinder haben bei Schenkung und Erbschaft jeweils einen Freibetrag von 400.000 Euro – und das alle 10 Jahre pro Elternteil.

Beispiel: Frau Huber hat 1 Million Euro. Sie schenkt ihrem Sohn eine Wohnung im Wert von 400.000 Euro. Zehn Jahre später folgt eine zweite Wohnung – wieder steuerfrei. Bleiben noch 200.000 Euro in bar.

Leben Frau Huber weitere 10 Jahre, bleibt auch das Barvermögen steuerfrei. Stirbt sie vorher, zählt die letzte Schenkung zum Erbe. Dann sind die 200.000 Euro zu versteuern.

Wichtig: Übersteigt der Wert die 400.000 Euro, wird der Mehrbetrag versteuert. Bei 450.000 Euro wären das 50.000 Euro x 7 % = 3.500 Euro.

Worauf muss ich bei einer Schenkung achten?

Die Schenkung erfolgt im Gegensatz zum Erbe noch zu Lebzeiten. Schenkende wie Beschenkte sollten dabei auf einiges achten:

Rückforderung der Schenkung

Eine Schenkung kann nur in besonderen Fällen rückgängig gemacht werden. Das ist möglich, wenn der Schenker in Geldnot kommt (§ 528 BGB) oder der Beschenkte sich grob undankbar verhält (§ 530 BGB). Grober Undank ist beispielsweise bei körperlichen Misshandlungen, Bedrohungen oder schweren Beleidigungen gegeben.

Eine Schenkung kann auch zurückverlangt werden, wenn sich die Gründe dafür später als falsch herausstellen.

Anrechnung des Pflichtteils

Schenkungen der Eltern an ein Kind werden unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf den Pflichtteil eines anderen Kindes angerechnet. Hat der Verstorbene kurz vor seinem Tod etwas verschenkt, kann es trotzdem einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung geben.

Das regelt § 2325 BGB. In diesem Fall darf der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass die Schenkung wie ein Teil des Erbes behandelt wird. Er bekommt entsprechend mehr.

Ausgleich bei mehreren Kindern

Eltern können einem Kind schon zu Lebzeiten etwas schenken. Die anderen Kinder bekommen dann erst später im Erbfall ihren Anteil. Wird dabei eine Immobilie verschenkt, sollten sich die Eltern zur Sicherheit ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht im Vertrag sichern. So können sie das Haus weiter selbst nutzen oder es vermieten – auch nach der Schenkung.

Fazit: Erbschaftssteuer sparen ist möglich

Wer früh plant, kann seinen Kindern hohe Erbschaftssteuern ersparen – zum Beispiel durch Schenkungen zu Lebzeiten. Oft ist die Beratung durch einen Notar sinnvoll. Ein Erbvertrag oder Testament kann spätere Streitereien unter den Begünstigten vermeiden helfen.

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