Ratgeber

Fernwärme: Das müssen Eigentümer wissen

Was ist Fernwärme?

Fernwärme ist in Deutschland die drittwichtigste Heizmethode, neben Erdgas und Öl. Wer sein Haus mit Fernwärme beheizt, braucht für das Heizen und Warmwasser keine eigene Heizanlage, sondern nutzt die Wärme eines lokalen Kraftwerks. Vom Kraftwerk aus fließt durch ein Netz aus isolierten Rohrleitungen meist heißes Wasser, teils auch heißer Dampf. Über das Fernwärmesystem gelangt die Wärme unter der Erde zu den angeschlossenen Gebäuden und erzeugt Raumwärme.

Woher kommt die Fernwärme?

In Heizkraftwerken kann mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Wärme, die bei der Erzeugung von Strom entsteht, als Fernwärme genutzt werden. Die Energieausbeute bei der KWK ist sehr hoch – bis zu 80 Prozent.

In manchen Gebieten ist Fernwärme ein Nebenprodukt, die sogenannte Abwärme. Diese entsteht bei der Müllverbrennung oder in der Industrie.

Was ist der Unterschied zwischen Fern- und Nahwärme?

Nahwärme ist im Grunde das gleiche wie Fernwärme. Von Nahwärme spricht man dann, wenn der Energielieferant, also das Kraftwerk, in der direkten Umgebung des Hauses steht. Meist handelt es sich um eine realtiv geringe Entfernung von unter einem Kilometer.

Ist mein Haus für den Anschluss an ein Fernwärmenetz geeignet?

Grundsätzlich kann jedes Haus an das Fernwärmenetz angeschlossen werden, wenn es in einem ausgebauten Fernwärmegebiet liegt.

Für den Fernwärmeanschluss müssen Eigentümer an ihrem Haus nur ein paar bauliche Veränderungen vornehmen lassen, damit sie das lokale Wärmenetz zum Heizen des eigenen Hauses nutzen können.

Wie kann ich an das Fernwärmenetz angeschlossen werden?

Für einen Fernwärmeanschluss an das lokale Wärmenetz müssen 2 Rohrleitungen, für den Vor- beziehungsweise Rücklauf des Wassers, zwischen dem Gebäude und der Hauptleitung verlegt werden. Dafür sind meist Kernbohrungen notwendig. Außerdem muss eine Übergabestation mit einem Wärmetauscher und einem Zählwerk installiert werden. 

Kann ich mit meiner Heizung Fernwärme nutzen?

Vorhandene Zentralheizungen können einfach an eine Fernwärmestation angebunden werden. Dazu wird vom Eigentümer selbst ein autorisierter Installationsbetrieb beauftragt.

Auch eine Nachrüstung im Altbau auf Fernwärme ist möglich. Der Versorger beantragt meist die notwendigen Baugenehmigungen und nennt Firmen, die mit der Umrüstung beauftragt werden können.

Was kostet Fernwärme?

Die Preise für Fernwärme sind in Deutschland sehr unterschiedlich, teilweise unterscheiden sie sich erheblich, je nach Auslastung. Der vom Anbieter aufgerufene Fernwärmepreis setzt sich für den Verbraucher zusammen aus

  • dem Grundpreis, auch Leistungspreis genannt. Dieser Preis ist fix und beinhaltet die Kosten für das Kraftwerk und den Ausbau des Fernwärmenetzes. Er macht etwa 25 Prozent der gesamten Kosten aus. Der Grundpreis hängt davon ab, wie hoch die Anschlussleistung des Wohnhauses ist. Bei hoher Leistung kann das Wärmenetz mehr Wärme bereitstellen.
  • dem Arbeitspreis. Dieser wird in Cent pro Kilowattstunde und nach dem tatsächlichen Wärmeverbrauch abgerechnet. Der Anteil des Arbeitspreise an den gesamten Kosten beläuft sich auf etwa 75 Prozent des Gesamtpreises.
  • dem Dienstleistungspreis oder Messpreis. Manche Versorger berechnen einmal im Jahr einen Dienstleistungspreis, damit deckt der Anbieter die Kosten ab, die durch die Verbrauchsabmessung und Abrechnungen entstehen.

 

Bisher war Fernwärme im Vergleich zu Öl- und Gasheizungen eher teuer: Rund 40 Prozent mehr als eine zentrale Ölheizung und etwa 27 Prozent mehr als eine Gasheizung. Während die Preise für Erdöl und Erdgas 2022 stark anstiegen, blieben die Preise für die Fernwärme recht stabil.

Heizt der Versorger mit Gas, darf er die Preise seit Sommer 2022 entsprechend erhöhen. Gleichzeitig senkte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 für Fernwärme. Diese Steuerentlastung soll an die Verbraucher weitergegeben werden.

Tipp: Manchmal ist der Grundpreis überdimensioniert angesetzt. Mit einer Faustformel können Verbraucher überprüfen, ob der vom Versorger angesetzte Grundpreis angemessen ist:

Wärmemenge in Kilowattstunden : Anschlussleistung in Kilowatt = Nutzungsdauer

Ihren Verbrauch können Nutzer ihrer letzten Abrechnung entnehmen. Die Nutzungsdauer sollte etwa bei 1.800 Stunden liegen.

Fernwärmepreisbremse

Für 2023 gibt es neben der Strom- und Gaspreisbremse auch eine Fernwärmepreisbremse. Die Fernwärmepreisbremse funktioniert ebenso: 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs sind bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. 

Was kostet der Fernwärmeanschluss?

Möchten Eigentümer ihr Haus an ein bestehendes Wärmenetz anschließen, fallen Anschlusskosten an. Oft sind die diese Kosten im Grundpreis enthalten und müssen nicht extra entrichtet werden. Die Kosten hängen meist ab von:

  • Lage des Gebäudes
  • Größe des Gebäudes
  • Den örtlichen Gegebenheiten.

Welche Förderung gibt es für Fernwärme?

Ein großer Vorteil der Fernwärme ist, dass der Anschluss gefördert wird. Verschiedene Stadtwerke und Kommunen bezuschussen einen Wechsel zu Fernwärme je nach Wärmebedarf mit 500 bis 3.000 Euro. Eigentümer können sich beim zuständigen Stadtwerk, der Kommune oder unabhängigen Energieberatern nach Förderprogrammen erkundigen.

Wer sich an ein Fernwärmenetz anschließen lässt, das mit grüner Energie betrieben wird, bekommt 30 Prozent der Kosten für die Installation einer Übergabestation vom Staat. Wird dadurch eine funktionierende Heizung ersetzt, die mit fossiler Energie betrieben wird, bekommen Eigentümer weitere 10 Prozent Förderung der entstandenen Kosten. Das wären insgesamt also 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine betreffende Gasheizung muss dafür allerdings älter als 20 Jahre sein.

Ab 2024 soll es noch einmal mehr geben: dann beträgt die Förderung bei der Fernwärmeversorgung bis zu 70 Prozent. Beantragen können Eigentümer die Förderung ihrer Kosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Gibt es einen Fernwärmezwang?

Fernwärmeversorgung ist nur möglich, wo ein Wärmenetz vorhanden ist, denn der Ausbau ist mit erheblichen Kosten verbunden. Fernwärme lohnt sich demnach besonders in dicht besiedelten Gebieten wie Städten. Damit sich der Ausbau eines Fernwärmenetzes lohnt, müssen also möglichst viele an das Netz angeschlossen werden und im Sinn der Wirtschaftlichkeit eine Mindestabnahmemenge pro Meter Wärmenetz geschaffen werden.

Für manche Wohngegenden gibt es für die Versorgung mit Fernwärme durch die Kommunen einen Anschluss- und Benutzungszwang. Begründen kann eine Kommune diesen Zwang zum Beispiel mit Paragraf 16 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zum Zweck des globalen Klimaschutzes. Voraussetzung ist, dass die Fernwärme zu einem bestimmten Maß durch erneuerbare Energie, Abwärme oder die KWK betrieben wird. 

Ob mit dem neuen Heizungsgesetz und der verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung auch eine verpflichtende Versorgung für die Bürger bestehen wird, ist noch nicht klar.

Vom Anschlusszwang können Eigentümer sich befreien, wenn sie stattdessen auf die Nutzung alternativer Heizungstechniken mit erneuerbaren Energien umsteigen. Das ist in der EU-Richtline zur Nutzung Erneuerbarer Energien (RES-D) festgelegt.

Wie umweltfreundlich ist Fernwärme?

Je nach Energieträger ist Fernwärmeversorgung unterschiedlich klimafreundlich. Auch wie effizient die Erzeugung im Kraftwerk ist und Leitungsverluste spielen dabei eine Rolle. Bezogen darauf schneidet der Einsatz einer KWK und die Nutzung von Abwärme, zum Beispiel aus der Müllverbrennung, gut ab. Vorrangig wird Wärme noch aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe gewonnen. Die Energiequellen sind jedoch vielseitig: 

  • Kohle, Erdgas oder Öl
  • Biomasse, wie Biogas, Holz oder Holzprodukte
  • Solarthermie
  • Müll

Fernwärme kann umweltfreundlicher als individuelle Anlagen sein. Vor allem dann, wenn zur Erzeugung der Fernwärme erneuerbare Energien genutzt werden. Nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz soll es auch ein Gesetz zur verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung geben. Kommt das Gesetz, wie vorgesehen, wird Fernwärme wohl großflächig ausgebaut und mehr Verbraucher können eine Fernwärmeversorgung in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Gebäudeenergiesetz gilt seit 2024 auch für die Fernwärme: Mindestens 65 Prozent müssen aus erneuerbarer Energie gewonnen werden.

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