Wer an Haus oder Wohnung keinen eigenen Garten hat, kann einen Schrebergarten pachten. Dabei gibt es einiges zu beachten. Wie Interessenten einen Schrebergarten bekommen, welche Vorgaben es gibt und was im Schrebergarten erlaubt ist.
Übersicht
Schrebergarten oder Gartengrundstück: Die Unterschiede
Um an einen eigenen Garten zu kommen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: ein eigenes Gartengrundstück oder ein Schrebergarten.
Möglichkeit 1: Das Gartengrundstück – Garten zum Kaufen und Verkaufen
Ein Gartengrundstück hat den Vorteil, dass sich der Besitzer nicht den Regeln des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) unterwerfen muss. Denn was ein Garten- oder Freizeitgrundstück ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings müssen sich Gärtner an die Bauplanung halten, also den vorgegebenen Zweck eines bestimmten Stücks Land.
Angebote, solch ein Gartengrundstück zu pachten, gibt es auf dem freien Markt – allerdings eher selten. Meist werden Freizeitgrundstücke zum Kauf angeboten, ihre Quadratmeterpreise liegen oft im zweistelligen Bereich. Ein Freizeitgrundstück kann der Käufer dann nutzen, um einen Garten anzulegen. Wer längere Zeit am gleichen Ort wohnen will, für den kann der Kauf eines Gartengrundstücks eine Alternative zur Pacht sein. Der Besitzer kann seinen Garten nach eigenem Ermessen auch wieder verkaufen.
Möglichkeit 2: Der Schrebergarten – Einen Garten pachten
Die andere Möglichkeit ist der Schrebergarten. Voraussetzung dafür ist zunächst die Mitgliedschaft in einem örtlichen Kleingartenverein. Zudem gelten die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes.
Kleingarten: Regeln und Vorgaben in Kürze
- Ein Schrebergarten darf maximal 400 Quadratmeter Fläche haben.
- Die Gartenlaube darf maximal 24 Quadratmeter groß sein und nicht dauerhaft bewohnt werden.
- Der Pächter muss den Garten zu mindestens einem Drittel gärtnerisch nutzen und dort Obst, Gemüse und Kräuter für den Eigenbedarf anbauen.
Schrebergarten: Mieten oder Pachten?
„Ich will einen Schrebergarten mieten“, lautet der Wunsch vieler Städter. Doch das ist gar nicht möglich. Schrebergärten werden verpachtet und nicht vermietet. Der entscheidende Unterschied ist die Nutzung:
Wer eine Immobilie mietet, hat das Recht, diese zu nutzen. Wer hingegen einen Schrebergarten oder ein Freizeitgrundstück pachtet, hat nicht nur ein Nutzungsrecht, sondern darf laut Gesetz zusätzlich Früchte aus der Sache ziehen (BGB, § 581). Mit „Früchten“ meint der Gesetzgeber allgemein den Ertrag, der sich mit der Pachtsache erzielen lässt. Beim Schrebergarten ist der Ertrag das geerntete Obst und Gemüse.
Ein Schrebergärtner kann, anders als der landwirtschaftliche Pächter eines Ackers, jedoch keinen kommerziellen Gewinn aus diesem Recht ziehen, indem er seine Ernte verkauft: Die gärtnerische Nutzung ist laut Bundeskleingartengesetzes nur für den Eigenbedarf.
Voraussetzungen für die Pacht eines Schrebergartens
Der Schrebergarten bietet gestressten Menschen Muße und Entspannung im Grünen, erfordert aber auch einiges an Arbeit. Foto: iStock.com / RachelDewis
Für einen Schrebergarten ist die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein Voraussetzung. Besonders in Ballungszentren und Großstädten ist es oft nicht so leicht einen Garten zu bekommen. Wer sich für einen Garten interessiert, kann einen Mitgliedsantrag bei einem Kleingartenverein in der Nähe stellen und sich vormerken lassen. Interessierte Familien mit Kindern oder Rentner werden manchmal bevorzugt.
Den Mitgliedsantrag stellen Anwärter oft entweder während der Sprechzeiten des Vereins oder über die jeweilige Homepage. Im Antragsformular werden persönliche Daten wie die Adresse, Anzahl der Kinder oder auch der Beruf abgefragt. Üblich ist auch die Abfrage der Ablösesumme, die der Interessent bereit ist zu zahlen. So ist es möglich eine genauere Vorauswahl zu treffen. In der Regel wird dann ein Vormerkantrag für einen Garten gestellt. Ist ein passender Garten frei, bekommen mehrere Interessenten einen Besichtigungstermin. Die Entscheidung wer einen Garten bekommt, trifft dann meistens der Vorstand.
Der Schrebergarten-Pachtvertrag: Die Besonderheiten
Ist ein Garten gefunden, wird der Pachtvertrag unterzeichnet. Durch diesen werden die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und die Regeln des Kleingartenvereins für den Schrebergärtner verbindlich.
Das Gartenhäuschen und die Bepflanzung des Gartens sind jedoch eine eigene Angelegenheit: Sie werden in der Regel nicht mitverpachtet, sondern gehören dem Vorpächter. Der neue Pächter kann sie gegen eine Ablöse übernehmen. Hierfür schätzt in der Regel ein Gutachter den Wert des Inventars ein, grundsätzlich ist der Preis aber zwischen Pächter und Vorpächter frei verhandelbar. Der Vertrag mit dem Vorpächter wird unabhängig vom Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein geschlossen.
Kosten für den Schrebergarten
Der zunächst höchste Kostenfaktor ist die Ablöse für den Vorpächter. Die Höhe richtet sich nach der Bewertung eines geschulten Schätzers: „Die Kosten der Ablöse für Laube und Bepflanzung variieren je nach Region und Zustand stark. Hier ist eine Spanne von wenigen hundert Euro bis hin zu rund 10.000 Euro alles möglich“, erläutert Angelika Feiner vom Landesverband Bayerischer Kleingärtner (LBK).
Neben der einmaligen Ablöse gibt es laufende Kosten. Die Pacht für den Schrebergarten darf laut Bundeskleingartengesetz maximal viermal so hoch sein wie die Pacht, die für Flächen im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau verlangt werden. „Für Pacht, Vereinsmitgliedschaft, Versicherungen und Nebenkosten wie Wasser müssen Kleingärtner im Schnitt mit rund 300 bis 400 Euro im Jahr rechnen. Die Preise variieren allerdings auch hier je nach Region“, erläutert die Fachfrau.
Hinzu kommen noch Kosten für Pflanzung oder Gartengeräte, die neu angeschafft oder von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden müssen.
Übersicht Kosten
- Vereinsbeitrag: Der jährliche Beitrag liegt zwischen 20 und 50 Euro. Hinzu kommen manchmal noch Kosten für die Pflege der Gemeinschaftsanlagen, sofern dies nicht die Gartenpächter selbst übernehmen. Diese Kosten liegen zwischen 70 und 100 Euro.
- Pacht: Die laufenden Pachtkosten variieren sehr stark. Quadratmeterpreise betragen durchschnittlich zwischen fünf und 40 Euro.
- Bepflanzung: Diese Kosten variieren ebenfalls stark: Im Frühjahr müssen Sämereien und Setzlinge gekauft werden, manche sind mehrjährig, manche müssen jedes Jahr neu gesetzt werden. Auch hängen die Kosten von der Größe des Gartens ab, da die kleingärtnerische Nutzung mindestens ein Drittel ausmachen muss (BGH AZ: III ZR 281/03). Edlere oder neue Pflanzen gehen dabei mehr ins Geld, als wenn der Garten vom Vorpächter gut ausgestattet wurde.
- Wasser- und Stromkosten: Wasserkosten werden entweder pauschal oder nach tatsächlichem Verbrauch berechnet. Mit etwa 50 Euro im Jahr muss der Pächter rechnen. Stromkosten werden meist durch die Anzahl aller Pächter geteilt, denn nicht immer hat der Schrebergarten einen eigenen Anschluss. Für Rasenmäher oder Beleuchtung sollten zwischen 50 und 100 Euro kalkuliert werden.
- Gartengeräte: Gartengeräte, wie Harke oder Spaten sind Gebrauchsgegenstände. Neben den Anschaffungskosten müssen diese notwendigen Werkzeuge ab und an ersetzt werden. Sofern alle üblichen Geräte neu beschafft werden müssen, werden etwa 400 Euro fällig.
Was im Garten erlaubt ist
Gesetzlich verankert ist, dass Umwelt-, Naturschutz und Landschaftspflege bei der Nutzung berücksichtigt werden müssen. Im Schrebergarten gibt es neben den gesetzlichen Vorgaben meist spezifische Regelungen.
Was darf gepflanzt werden?
In einem Schrebergarten muss die kleingärtnerische Nutzung den Garten maßgeblich mitprägen. Genau heißt das, dass mindestens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Obst und Gemüse zum Eigenbedarf genutzt werden soll (BGH AZ: III ZR 281/03). Ausgenommen sind Parzellen in denen zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit den Anbau nicht zulässt.
Einige Bäume und Sträucher sind hingegen gar nicht erlaubt, meist aufgrund ihrer zu erwartenden Wuchshöhe oder -breite. Bestimmte Pflanzen sind verboten, weil sie den Anbau anderer Gartenpflanzen behindern und damit die kleingärtnerische Nutzung einschränken würden. Die teils starke Beeinträchtigung der Böden und die geringe ökologische Bedeutung stehen entgegen der Vielfalt, die ein Kleingarten haben soll. Das betrifft vor allem Nadelbäume, deren verrottende Nadeln zu Versauerung der Böden führen. Sie sind daher oft untersagt.
- unerlaubte Nadelbäume
zum Beispiel: Tanne, Zeder, Lärche, Erle, Fichte, Eibe, Wacholder, Kiefer, Scheinzypressen, Lebensbäume, Mammutbäume, Schmucktanne - unerlaubte Laubbäume
zum Beispiel: Eiche, Birke, Ahorn, Weide, Kastanie, Walnuss
Wer den Wunsch einer Gartenhecke hat, kann auf klein bleibende Koniferenarten, wie Mops- oder Zwergkiefer, Nestfichte oder Blaue Kissenzypresse zurückgreifen. Bei Grenzbepflanzungen gelten in den meisten Bundesländern bei Neupflanzung Nachbarschaftsregelungen. Bis zu acht Meter beträgt der Grenzabstand, ist aber stark abhängig von der konkreten Pflanze. Unterschieden wird in den Ländergesetzen zwischen Hecken, Nutz- oder Ziergehölzen. In Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Allerdings empfiehlt es sich sicherheitshalber einen Abstand einzuhalten: bei mannshohen Pflanzen bis 50 Zentimeter, bei größeren einen Meter.
Ist ein Pool im Garten erlaubt?
Ein fester Pool, der ins Erdreich eingelassen wird, darf in einem Schrebergarten nicht gebaut werden, da er keinen kleingärtnerischen Nutzen hat. Meist steht dies in den Kleingartenordnungen.
Nur mobile Pools, die problemlos wieder abgebaut werden können, sind in den Sommermonaten erlaubt. Außerdem darf das Wasser keine chemischen Zusätze enthalten und der Pächter ist für die ordentliche Wasserentsorgung verantwortlich.
Welche Vorgaben gibt es für eine Gartenlaube?
Die Gartenlaube darf maximal eine Grundfläche von 24 Quadratmetern haben, inklusive überdachtem Freisitz (§ 3 Abs 2 BKleingG). Nicht inbegriffen ist in diese Fläche ein Dachüberhang zum Schutz vor Regen oder Sonne.
Ebenfalls im Gesetz festgeschrieben ist ein schlichtes Aussehen des Häuschens. Die Gründe sind zum einen die deutliche optische Unterscheidung von Wochenendhaussiedlungen und die Verhinderung von Wettstreit, wer die schönste Hütte hat. Außerdem sollen die Hütten eine möglichst ähnliche Ausstattung haben, damit keine Benachteiligung bei Pächterwechsel entsteht. Die Ausstattung darf zudem nicht für das dauerhafte Wohnen in der Gartenlaube geeignet sein. Das gilt im Übrigen auch für Eigentümergärten.
Ein zusätzliches Gerätehaus darf nur gebaut werden, wenn die erlaubte Größe von 24 Quadratmetern noch nicht ausgeschöpft ist. Der Kleingärtner muss sich für eines von beiden entscheiden oder die gestattete Größe auf beides verteilen.
Bei allen weiteren baulichen Maßnahmen sollte sich der Kleingärtner mit dem Vorstand absprechen, um Ärger und Unmut zu vermeiden. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Abrissverfügung ergehen.
Info
Für manche Lauben gilt ein Bestandsschutz. In Westdeutschland beispielsweise für Lauben, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes 1983 gebaut wurden. In Ostdeutschland seit 1990. In Verbindung mit einem Pächterwechsel kann es sein, dass der Verein verlangt große Lauben rückzubauen.
Sind Gewächshäuser in der Parzelle erlaubt?
Gewächshäuser bieten Pflanzen optimale klimatische Bedingungen – auch zum Überwintern. Der Kleingärtner spart sich so beispielsweise im Haus den Platz für die Pflanzen, die überwintern sollen. Für ein eigenes Gewächshaus sollten die in der Satzung festgeschriebenen Vorgaben und Maße beachtet werden oder mit dem Vorstand über die zulässigen Maße gesprochen werden. Der Vorstand des Kleingartenvereins muss vorab dem gestellten Antrag stattgeben, erst dann kann gebaut werden.
Darf man im Schrebergarten wohnen?
Der Kleingartenpächter oder dritte Personen dürfen den Garten nicht zum Wohnen nutzen. Das ist auch ein Kündigungsgrund. Der Hintergrund ist das Bauplanungsrecht der Gemeinden, dieses gibt vor, welche Gebiete zu welchem Zweck genutzt werden. Damit wird die geordnete Entwicklung von Gemeinden und Städten sichergestellt. Ein Garten zählt zu den Erholungsgebieten und das soll beibehalten werden.
Eine saisonal bedingte Übernachtung im Garten ist allerdings nicht verboten. Zusätzlich ist im Bundeskleingartengesetz nicht geregelt zu welcher Uhrzeit der Garten wie genutzt werden soll. Demnach ist es nicht verboten sich nachts in seinem Garten aufzuhalten und dort zu schlafen.
Sind Tiere im Schrebergarten erlaubt?
Die Tierhaltung ist im Bundeskleingartengesetz nicht klar geregelt. Daher sollte auch im eigenen Garten die gärtnerische Nutzung im Vordergrund stehen. Zur Sicherheit sollte vor der Anschaffung beispielsweise von Zierfischen mit dem Vorstand gesprochen werden. Auch eine geplante Bienenhaltung muss der Kleingärtner sich vom Verein vorher genehmigen lassen. Das gilt ebenfalls für das Aufstellen von Käfigen oder Freigehegen. Grundsätzlich darf die Kleintierhaltung die Kleingartengemeinschaft nicht stören und dem Nutzen dieser nicht widersprechen.
Die eigenen Haustiere zu einem Tag im Garten mit in die Anlage zu bringen, ist in den meisten Fällen in Ordnung. Da die rechtlich zulässige Tierhaltung in einer Wohnung nicht automatisch für den Kleingarten gilt, sollte sich der Pächter vorher mit dem Verein absprechen. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme als oberstes Gebot. Der eigene Hund sollte sich daher auch nur im eigenen Garten aufhalten und nicht den ganzen Tag bellen. Auf den Gemeinschaftsflächen muss er meist an der Leine geführt werden.
Nach Absprache ist manchmal auch die Haltung von spezielleren Tieren, wie freilaufenden Hühnern, gestattet. Kleingärtner im Osten dürfen nach Paragraf 20a Absatz 7 BKleingG Hühner in Kleingärten halten, wenn sie dies schon zu DDR-Zeiten getan haben.
Kündigung des Schrebergartens: Regeln und Fristen
Pachtverträge über Schrebergärten können nur unbefristet abgeschlossen werden. Eine Kündigung ist in der Regel nur für den Schluss eines Pachtjahrs möglich. Dieses endet bei Schrebergärten am 30. November (§9 Abs. 2 BKleingG). Nur bei besonders groben Pflichtverletzungen kann dem Pächter eine fristlose Kündigung drohen.
Wann der Schrebergartenverein dem Pächter kündigen kann
Dem Pächter kann nur schriftlich gekündigt werden. Auch bei einer regulären Kündigung muss dafür aber ein Grund vorliegen: Zum Beispiel, dass die Kleingartenanlage grundlegend neu geordnet oder dass das Grundstück künftig anders als kleingärtnerisch genutzt werden soll. Dann muss der Kleingartenverein spätestens am dritten Werktag im Februar kündigen, damit der Vertrag zum 30. November desselben Jahres endet.
Eine Pflichtverletzung kann so schwerwiegend sein, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. „Wer seinen Kleingarten verwildern lässt und nicht kleingärtnerisch nutzt, muss mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung rechnen. Zahlungsrückstände sind ebenfalls ein Grund für eine fristlose Kündigung“, erläutert LBK-Sprecherin Feiner. Beruht die Kündigung auf einer Pflichtverletzung des Schrebergärtners, die noch keine fristlose Kündigung rechtfertigt, so kann die Kündigung nach erfolgter Abmahnung noch bis spätestens zum dritten Werktag im August erfolgen.
Wird dem Pächter der Pachtvertrag gekündigt ohne dass dies durch eine Pflichtverletzung begründet werden kann, steht ihm eine angemessene Entschädigung zu. Diese bemisst sich aus den Pflanzen und Anlagen, die er im Laufe seiner Pachtdauer eingebracht hatte. Dieser Anspruch verjährt nach drei Jahren (BGB AZ: III ZR 181/01).
Schrebergarten: Verwildert = entzogen
Schrebergarten verwildert: Eigentümer enteignet! Erfahren jetzt mehr über der Fall, der mit Eigentumsentzug vor Gericht entschieden wurde.
Wer einen Schrebergarten pachten will, muss Zeit mitbringen
Ein Schrebergarten kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit. „Kleingarteninteressierte sollten darauf achten, dass sich ihr künftiger Kleingarten in der Nähe zum Wohn- oder Arbeitsort befindet. Denn gerade in den Sommermonaten sollte der Kleingarten mehrmals wöchentlich für einige Stunden bewirtschaftet werden. Nur am Wochenende etwas im Kleingarten zu machen – das reicht nicht, um ihn in Schuss zu halten“, mahnt LBK-Sprecherin Feiner.
FAQ
Wie kann ich einen Schrebergarten mieten oder pachten?
Grundsätzlich kann ein Schrebergarten nur gepachtet werden, gleiches gilt für ein Gartengrundstück. Für die Pacht ist die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein nötig. Ein Antrag wird beim jeweiligen Verein schriftlich gestellt. Eine weitere Möglichkeit ist dort auch der Kauf eines solchen Grundstücks.
Einen Kleingarten pachten: Wie komme ich an eine Parzelle?
Zunächst muss der Interessent Mitglied in einem Kleingartenverein werden und sich grundsätzlich für einen Garten vormerken lassen. Wenn dann eine passende Parzelle frei wird, wird der Garten besichtigt und bei Gefallen der Pachtvertrag unterzeichnet.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Kleingarten pachte?
Die Anschaffungskosten sind abhängig von der Lage und der Region, in der sich die Parzelle befindet und von der Höhe der Ablösesumme, die an den Vorpächter gezahlt wird. Hinzukommen, je nach Ausstattung des Gartens, Anschaffungskosten für Pflanzen und Werkzeuge.
Welche Kosten entstehen pro Jahr für einen Kleingarten?
Die jährlichen Kosten für einen Schrebergarten setzen sich aus der Pacht und dem Mitgliedsbeitrag zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, für Wasser und Strom sowie Kosten für Pflanzen und Werkzeuge.
Muss ich für einen Schrebergarten Mitglied in einem Schrebergarten-Verein sein?
Ja. Wer einen Schrebergarten pachten möchte, muss zunächst Mitglied in einem Kleingartenverein werden. Eine weitere Möglichkeit an einen Garten zu kommen ist die Pacht eines Freizeit- oder Gartengrundstücks.
Welche Regeln gelten im Schrebergarten?
Wer einen Pachtvertrag mit einem Kleingartenverein unterzeichnet, muss sich an die dort festgeschriebenen Regeln halten. Außerdem gelten das Bundeskleingartengesetz und das Gebot der kleingärtnerischen Nutzung zu mindestens einem Drittel der Fläche.
Darf ich in meinem Schrebergarten wohnen?
Nein. Es ist gesetzlich verboten in einem Schrebergarten zu wohnen. Das Gleiche gilt auch für ein gepachtetes oder gekauftes Gartengrundstück. Der Hintergrund ist die Bauplanung, die den Zweck für bestimmte Stücke Land vorsieht.
Darf ich in einem Schrebergarten ein Schwimmbecken bauen?
Ein fester in die Erde eingelassener Pool ist nicht gestattet. Ein aufblasbares Becken oder eine andere Art mobiler Pool kann aufgestellt werden. Der Kleingärtner darf für das Wasser keine Chemikalien verwenden und muss sich selbst um die Entsorgung des Wassers kümmern.
Welche Pflanzen sind im Kleingarten verboten?
Einige Arten dürfen in Kleingärten nicht gepflanzt werden. Dazu gehören unter anderem:
Nadelbäume: Eibe, Fichte, Tanne. Zeder, Kiefer, Erle, Wacholder, Scheinzypressen, Lebensbäume
Laubbäume: Birke, Ahorn, Eiche, Esche, Weide, Buche, Pappel, Kastanie, Walnuss.
Kann ich meinen Kleingarten verkaufen?
Den Schrebergarten zu kaufen ist nicht möglich, denn er gehört dem Kleingartenverein. Auch verkaufen lässt sich der Garten dadurch nicht. Nur die Gartenlaube und weiteres Inventar können an einen neuen Pächter weiterverkauft werden.