Ratgeber

Zweitwohnsitz anmelden: Was ist ein erster und zweiter Wohnsitz und welche Kosten fallen bei der Anmeldung an?

Wer neben seinem Hauptwohnsitz noch eine zweite Wohnung bezieht, muss diesen Zweitwohnsitz anmelden. Doch welche Kosten fallen bei der Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes an und ab wann musst du diesen anmelden? Wer die gesetzliche Frist versäumt, muss mit Strafen rechnen. Wir erklären dir alles rund um den Erstwohnsitz sowie Nebenwohnsitz und was eigentlich ein „Studienort“ genau ist.

Wann ist ein Zweitwohnsitz ein Zweitwohnsitz?

Als Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz gilt eine Wohnung, die nicht der Hauptwohnsitz ist. Das bedeutet, die Zweitwohnung ist nicht dein Lebensmittelpunkt und dort wird nicht die meiste Zeit der Freizeit verbracht.  Man kann demnach auch mehrere Zweitwohnungen haben.

Für die Definition einer Zweitwohnung ist meist auch die Definition von Wohnraum relevant. Diese Definition ist nicht einheitlich geregelt. Manche Kommunen verstehen unter Wohnraum jeden umschlossenen Raum, der zum Schlafen genutzt werden kann. Sogar Garten- und Blockhütten oder Dauer-Campingplätze gelten in manchen Gemeinden als Zweitwohnsitz. In anderen Städten gilt die Nebenwohnung erst als solche, wenn sie über eine Kochnische und Bad verfügt. Was in der jeweiligen Stadt der Fall ist, steht in den entsprechenden Satzungen und kann im Zweifel bei der jeweiligen Behörde erfragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Hauptwohnsitz, Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz?

  1. Hauptwohnsitz/Erstwohnsitz: Der Haupt- und Erstwohnsitz ist im Prinzip das Gleiche, hierbei handelt es sich nur um zwei unterschiedliche Ausdrücke zur Beschreibung des Haupt- bzw. Erstwohnsitzes. Der Hauptwohnsitz ist immer der Ort, an dem sich dein Lebensmittelpunkt abspielt.
  2. Zweitwohnsitz: Der Zweitwohnsitz wird auch häufig Nebenwohnung genannt und ist der Ort, an dem du dich zwar aufhältst, der aber nicht dein Lebensmittelpunkt ist. Wenn du beispielsweise während der Woche zur Arbeit pendelst und dir an diesem Ort eine zweite Wohnung zulegst, handelt es sich um einen Zweitwohnsitz.

Wichtig: Wo liegt der Lebensmittelpunkt?

Es ist durchaus möglich, mehr Zeit in seinem Zweitwohnsitz als im Hauptwohnsitz zu verbringen. Beispielsweise als Pendler, wenn man unter der Woche in einer Nebenwohnung lebt und am Wochenende zum „richtigen“ Wohnort, dem Erstwohnsitz, zurückkehrt. Wichtig ist hierbei immer zu betrachten, wo der Lebensmittelpunkt liegt – der sich im Laufe der Zeit natürlich auch verändern kann. Sollte dies eintreten, musst du deinen Erstwohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden.  

Ab wann muss ich die Zweitwohnung anmelden?

Eine Zweitwohnung muss angemeldet werden, wenn dort länger als 6 Monate gewohnt werden soll. Laut der Meldepflicht gemäß Bundesmeldegesetz muss man sich binnen der ersten 2 Wochen nach Bezug der Wohnung bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet haben. Dazu kann man sich über das Internetportal des Einwohnermeldeamts oder Bürgeramts meistens einen Termin geben lassen, um unnötig lange Wartezeiten zu verhindern. Wer sich nicht oder zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.

Wo melde ich den Zweitwohnsitz an?

Wer eine Zweitwohnung anmelden will, muss sich an das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde wenden. Um Zeit zu sparen, kann bereits im Vorfeld das Anmeldeformular von der Webseite der Behörde heruntergeladen und ausgefüllt werden. Ansonsten gibt es die Formulare vor Ort.

Was braucht man zur Anmeldung des Zweitwohnsitzes?

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsurkunde (beziehungsweise die der Kinder), Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
  • Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Zweitwohnung gemietet ist

Häufig gestellte Fragen zum Thema Zweitwohnsitz anmelden

Ist für jeden ein Zweitwohnsitz in Deutschland erlaubt? Wo muss ich das anmelden?

Jeder Bürger in Deutschland hat das Recht auf einen zweiten Wohnsitz beziehungsweise beliebig viele Wohnsitze. Sofern du dir einen zweiten Wohnsitz zulegst, musst du diesen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt der entsprechenden Gemeinde anmelden.

Wenn man für wenige Monate einen Mietvertrag in einer anderen Stadt hat, muss man den als Zweitwohnsitz anmelden?

Wenn der Mietvertrag mehr als 6 Monate beträgt, muss diese Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet werden. Sobald ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten im Jahr in einer anderen Wohnung als dem Hauptwohnsitz geplant ist, gilt dieser gesetzlich als Nebenwohnsitz.

Ist die Anmeldung meiner Ferienwohnung als Nebenwohnsitz notwendig?

Die Ferienwohnung oder eine Datscha muss als Zweitwohnsitz angemeldet werden, sofern sie zur privaten Nutzung ständig oder zumindest 6 oder mehr Monate im Jahr selbst bewohnt wird.

Was passiert, wenn ich einen Erstwohnsitz im Ausland und einen Zweitwohnsitz in Deutschland habe?

Ein weiterer Wohnsitz im Ausland zusätzlich zum Hauptwohnsitz in Deutschland zählt rechtlich nicht als Zweitwohnsitz. Nur wenn beide Wohnungen in Deutschland sind, handelt es sich um einen Zweitwohnsitz. EU-Bürger müssen sich erst bei längerem Aufenthalt als 3 Monate in einem anderen EU-Land anmelden und entsprechend in Deutschland abmelden.

Als Student den Wohnsitz anmelden - Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz?

Hierbei kommt es ganz auf den individuellen Fall an: Mietest du dir eine Wohnung oder ein Zimmer in deinem Studienort, lebst aber eigentlich noch bei deinen Eltern und hast dort auch deinen Lebensmittelpunkt, handelt es sich um einen Zweitwohnsitz. Ziehst du hingegen offiziell bei deinen Eltern aus und kommst nur gelegentlich zurück in dein Elternhaus, solltest du deine neue Wohnung als Erstwohnsitz anmelden.

Was kostet die Anmeldung des Zweitwohnsitzes?

Je nach Gemeinde kann bei der Anmeldung zum Zweitwohnsitz eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig werden. Mehr als 10 Euro sind aber selten.

Nach der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes kommen oft noch Kosten in Form der Zweitwohnsitzsteuer auf den Nutzer zu. Wie hoch die Steuer ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Während Düsseldorf auf die Steuer verzichtet, erhebt Hamburg 8 Prozent und Berlin sogar 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.

Die Zweitwohnsitzsteuer muss jeder bezahlen, der eine zweite Wohnung in einer Stadt oder Gemeinde bezieht, die die Zweitwohnsitzsteuer verlangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt. Die Steuer fällt auch an, wenn sich Erst- und Zweitwohnsitz in der gleichen Stadt befinden.

Wie verhält es sich mit einem Zweitwohnsitz und GEZ?

Muss ich für die Zweitwohnung Rundfunkgebühren bezahlen? Nein, für einen Zweitwohnsitz müssen keine doppelten GEZ Gebühren gezahlt werden. Dies ist einheitlich geregelt. Sofern du also für deine Hauptwohnung bereits Rundfunkgebühr bezahlst, kannst du die Befreiung der GEZ für deinen Zweitwohnsitz über ein Online-Formular beantragen. Dafür musst du lediglich einen Nachweis der Zahlung sowie die Meldebescheinigungen beider Wohnungen einreichen.

Zweitwohnsitz - ist das eine steuerliche doppelte Haushaltsführung?

Viele Kommunen erheben bei einem Zweitwohnsitz eine kommunale Aufwandssteuer, mit der du bei der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes rechnen solltest. Die Entscheidung für und ob eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird, trifft die jeweilige Gemeinde selbst. Die Bemessungsgrundlage ist hierbei immer die jährliche Nettokaltmiete oder die Wohnfläche. Da die Zweitwohnungssteuer nicht einheitlich geregelt ist, können hier je nach Ort erhebliche Schwankungen auftreten. Am besten informierst du dich hierzu direkt bei der örtlichen Behörde, sodass du die Kosten im Vorhinein besser abschätzen kannst. Erfreulicherweise sind Studierende und Auszubildende ohne eigenes Einkommen meistens von der Zweitwohnsitzsteuer befreit.

Muss ich für die Arbeit einen Zweitwohnsitz anmelden?

Wenn du dir aus beruflichen Gründen einen 2. Wohnsitz zulegst, muss auch dieser angemeldet werden. Viele Pendler arbeiten unter der Woche an einem Ort und haben ihren Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort. Dennoch ist die Dienstwohnung auch für Pendler anzumelden.

Muss ich einen Zweitwohnsitz im Ausland anmelden?

Ein weiterer Wohnsitz im Ausland zusätzlich zum Hauptwohnsitz in Deutschland zählt rechtlich nicht als Zweitwohnsitz. Nur wenn sich beide Wohnungen in Deutschland befinden, handelt es sich um einen Zweitwohnsitz. EU-Bürger müssen sich erst bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in einem anderen EU-Land anmelden.

(1)
5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
1
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Ähnliche Artikel

Nebenkostenprivileg, Kabel wird zum Kabelanschluss geführt, Foto: istock.com / KLH49

Nebenkostenprivileg gestrichen: Das musst du als Mieter und Vermieter über Kabelgebühren wissen

Weiterlesen →

Hornissennest, eine Hornisse am Eingang des Hornissennests, Foto: Michael Tieck / stock.adobe.com

Hornissennest am Grundstück: So verhält man sich richtig

Weiterlesen →

Nießbrauch und Nießbrauchrecht, Großvater mit Enkelin, Foto: VadimGuzhva / stock.adobe.com

Nießbrauch und Nießbrauchrecht: Haus weitergeben und wohnen bleiben

Weiterlesen →

Neuen Kommentar schreiben

3 Kommentare

Mr Mike am 15.08.2024 23:36

Hallo,

ich bin Mr. Mike Church Finance Loan, ein seriöser Kreditgeber. Wir vergeben Kredite

für Privatkredite, Eigenheimdarlehen, Kredite zum Autokauf, Studienkredite, Kredite zur

Schuldenkonsolidierung, ungesicherte Kredite,... mehr

auf Kommentar antworten

Mr Mike am 15.08.2024 22:47

Hallo,

ich bin Mr. Mike Church Finance Loan, ein seriöser Kreditgeber. Wir vergeben Kredite

für Privatkredite, Eigenheimdarlehen, Kredite zum Autokauf, Studienkredite, Kredite zur

Schuldenkonsolidierung, ungesicherte Kredite,... mehr

auf Kommentar antworten

Mr Mike am 15.08.2024 22:10

Hallo,

ich bin Mr. Mike Church Finance Loan, ein seriöser Kreditgeber. Wir vergeben Kredite

für Privatkredite, Eigenheimdarlehen, Kredite zum Autokauf, Studienkredite, Kredite zur

Schuldenkonsolidierung, ungesicherte Kredite,... mehr

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.