Ratgeber

Wohnung anmelden: Das musst du beim Umzug in eine neue Stadt wissen

Wann muss ich meine Wohnung anmelden?

Wenn du in eine neue Stadt oder in deine erste eigene Wohnung in Deutschland ziehst, musst du innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt deine Wohnung anmelden. Wenn du innerhalb einer Stadt umziehst, musst du deinen Wohnsitz ummelden. Die entsprechende gesetzliche Grundlage findest du in Paragraf 17 im Bundesmeldegesetz (BMG).

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Wo kann ich meine Wohnung anmelden?

Die zuständige Meldebehörde ist das Einwohnermeldeamt. Je nach Gemeinde kann auch das Bezirksamt oder das Bürgerbüro die richtige Anlaufstelle sein.

Hier geht es zu den Meldeämtern der 20 größten deutschen Städte, bei denen du deine Wohnung anmelden kannst:

Kann ich meine Wohnung online anmelden?

Normalerweise muss eine Anmeldung persönlich vor Ort in der zuständigen Behörde erfolgen. Doch es gibt in Deutschland ein digitales Pilotprojekt, die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

Achtung: Bislang ist das Projekt auf Anmeldungen in Hamburg und Lübeck beschränkt, soll aber zeitnah auf weitere Städte und Kommunen ausgeweitet werden.

Folgende Voraussetzungen musst du für die elektronische Wohnsitzanmeldung erfüllen:

  • Du bist volljährig
  • Du bist unverheiratet
  • Du hast keine minderjährigen Kinder
  • Du hast einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Du hast ein Nutzerkonto, beispielsweise bei Die BundID
  • Du nutzt die Ausweis-App des Bundes

Welche Unterlagen benötige ich zur Wohnsitzanmeldung?

Welche Unterlagen zur Anmeldung des Wohnsitzes benötigt werden, hängt stark von der jeweiligen Gemeinde ab. Immer gebraucht werden:

Je nach Gemeinde muss noch zusätzlich ein Anmeldeformular ausgefüllt werden. Auch werden mancherorts Heiratsurkunden, Geburtsurkunden oder eine Kopie des Mietvertrags verlangt. Nicht EU-Bürger benötigen außerdem einen Aufenthaltstitel, um ihre Wohnung anzumelden.

Bis wann muss ich meinen neuen Wohnsitz anmelden?

Wenn du in Deutschland eine Wohnung in einer neuen Stadt beziehst, musst du dich innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Einzug bei der zuständigen Behörde anmelden (§17 BMG). Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Minderjährige. Ebenso macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Hauptwohnung oder einen Zweitwohnsitz handelt.

Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?

Wenn du deinen Zweitwohnsitz in eine neue Stadt verlegst oder deine erste Nebenwohnung beziehst, musst du auch diese Änderung beim örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn dein Zweitwohnsitz weiterhin in derselben Stadt bleibt, musst du ihn ummelden. In der Regel wird für die Nebenwohnung eine Zweitwohnsitzsteuer fällig.

Wozu brauche ich eine Meldebescheinigung nach der Anmeldung?

Nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt erhältst du auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.

Die Meldebescheinigung wird beispielsweise für Folgendes benötigt:

  • Eheschließung
  • Immatrikulation an einer Universität 
  • Eröffnung eines Bankkontos 

Wichtig: Ausländische Bürger brauchen die Meldebescheinigung außerdem bei Passangelegenheiten in ihren Konsulaten.

Wer muss seine Wohnung nicht anmelden?

Der Gesetzgeber hat im Bundesmeldegesetz (BMG) einige Ausnahmen von der Meldepflicht festgeschrieben. Gemäß Paragraf 26 BMG müssen folgende Personengruppen ihre Wohnung nicht anmelden:

  • Wer bereits für eine Wohnung in Deutschland angemeldet ist und zusätzlich eine Gemeinschaftsunterkunft beziehungsweise eine Dienstwohnung bezieht, um seinen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Zivildienst zu absolvieren. 
  • Wer bereits für eine Wohnung in Deutschland angemeldet ist und eine weitere Wohnung nicht länger als sechs Monate bezieht.
  • Soldaten, die eine Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes erbringen und Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit sowie Bundes- oder Landespolizisten, sofern die Unterkunft maximal zwölf Monate bezogen wird. 
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes, die an Lehrgängen oder Fachstudien teilnehmen, müssen sich nicht anmelden.

Was passiert, wenn ich meine Wohnung nicht anmelde?

Wenn du dich nicht oder zu spät anmeldest, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Oftmals ist das jedoch von der Kulanz der zuständigen Behörde abhängig.

Übrigens: Wer sich bei einer Wohnung anmeldet, in die er nicht einzieht, dem droht eine wesentlich höhere Strafe. Für Scheinanmeldungen können bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen.

Muss ich meinen alten Wohnsitz abmelden?

Wenn du einen neuen Wohnsitz anmeldest, musst du deinen alten Wohnsitz nicht gesondert abmelden. Dies übernimmt die Behörde.

Ausnahme: Du musst deine alte Wohnung abmelden, wenn du Deutschland verlassen willst und es keinen Wohnsitz mehr hierzulande gibt. Wenn du ins Ausland umziehst, musst du dich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde abmelden.

Checkliste zum Anmelden: Hier solltest du deine neue Adresse angeben

Wenn du in eine neue Stadt ziehst, musst du nicht nur deine Wohnung anmelden, auch einige Institutionen werden sich nach dem Wohnungswechsel ändern. Bei manchen Institutionen ist die Anmeldung mit einer längeren Bearbeitungszeit verbunden. Daher ist es sinnvoll sich bereits vor dem eigentlichen Umzug um die Anmeldung zu kümmern. Bei anderen Stellen kannst du die Anmeldung auch nach dem Umzug angehen:

Vor dem Umzug anmelden Nach dem Umzug anmelden
  • Beim Einwohnermeldeamt
  • Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle
  • Strom, Gas und Wasser
  • Meldepflichtige Haustiere
  • Schulen und Kindergärten
  • Beim Finanzamt
  • Vereine und Verbände
  • Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
 
 
  • Bei Versicherungen und Behörden, wie Arbeitsagentur, BaföG-Amt oder der Kindergeldstelle
 
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