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Erste eigene Wohnung: Checkliste für Erstmieter

Raus aus Hotel Mama, rein in die erste eigene Wohnung: Klingt gut, bedeutet aber einiges an Papierkram, Aufwand und Kosten. Eine Checkliste, was du bei der ersten eigenen Wohnung beachten musst.

Checkliste für die erste eigene Wohnung

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Die erste eigene Wohnung: Checkliste für die Suche

Vier eigene Wände machen noch lange kein Zuhause. Um sich in der ersten eigenen Wohnung auf Dauer wohlzufühlen, sollten Erstmieter sich einige Gedanken darüber machen, was ihnen bei der ersten eigenen Wohnung wichtig ist:

1. Wie viel Wohnung kann ich mir leisten?

Ein Kassensturz sollte der erste Schritt sein. Neben der Miete sollten künftige Mieter auch Nebenkosten und Lebenshaltungskosten nicht vergessen.

  • Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen: Die erste eigene Wohnung wird meist bezogen, wenn Ausbildung oder Studium ansteht. Damit verbunden ist in der Regel nur ein sehr geringes Einkommen.
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  • Finanzielle Hilfe vom Staat beantragen: Studierende und Auszubildende haben die Möglichkeit ihre finanziellen Mittel– mittels BaföG (Fördergelder laut Bundesausbildungsförderungsgesetz) oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) aufbessern zu lassen. Werden die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, kann für die erste eigenen Wohnung unter Umständen Wohngeld beantragt werden.
  • Zustimmung der Eltern einholen: Wer unter 18 Jahre alt ist, kann in der Regel nur mit Zustimmung der Eltern von zu Hause ausziehen, denn bis dahin haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Alleingang könnte spätestens am Mietvertrag scheitern. Der ist bei Minderjährigen nur gültig, wenn deren Eltern mitunterschreiben.

2. Allein wohnen oder in einer WG?

Eine Wohnung allein zu mieten, ist meist eine größere finanzielle Belastung. Da ist als erste eigene Wohnung vielleicht eine Wohngemeinschaft die Lösung.

  • Allein wohnen: Wer allein wohnt, muss sich hingegen mit niemandem absprechen.
  • Wohnen in einer Wohngemeinschaft: Mit einem WG-Mietvertrag teilst du in einer WG die Miete für Gemeinschaftsräume, wie Küche, Bad und Wohnzimmer. Doch nur wer dazu bereit ist auch Kompromisse einzugehen, sollte sich für ein Leben in der WG entscheiden.

3. Balkon, Dachgeschoss, Badewanne: Wie soll die Wohnung sein?

Erstmieter wissen bei der ersten eigenen Wohnung meist nicht genau, was für sie wichtig ist und was vielleicht zweitrangig. Dazu sollten sie sich einige grundlegende Fragen stellen:

  • Lieber urban oder ländlich?
  • Mit Garten oder Balkon?
  • Lieber Dach- oder Erdgeschoss?
  • Muss das Bad über ein Fenster und/oder eine Badewanne verfügen?
  • Wie groß soll die Wohnung sein?
  • Wieviele Zimmer soll sie haben?
  • Wie soll die geschnitten sein?  

Wer einen Hund oder eine Katze hat oder in der ersten eigenen Wohnung anschaffen möchte, sollte dies im Vorfeld in die Suche mit einbeziehen. Ebenso sollte geklärt sein, ob ein Stellplatz oder eine Garage nötig ist.

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Checkliste für die Wohnungsbesichtigung

Ist eine potenzielle Wohnung gefunden, müssen Mietinteressenten sich beim Anbieter – das ist entweder der Vermieter selbst oder ein Verwalter beziehungsweise Makler, der im Auftrag des Vermieters nach Mietern sucht – melden. Die Wohnungsbesichtigung ist in der Regel der nächste Schritt.

Dabei gibt es die Gelegenheit, alles über die Mietwohnung zu erfahren, was relevant ist:

  • Schon bei der Wohnungsbesichtigung solltest du darauf achten, in welchem Zustand die Wohnung ist – zum Beispiel, ob es Kratzer im Parkett gibt, Türgriffe defekt sind oder es durchs Fenster zieht.
  • Eine zweite Person kann bei den vielen Eindrücken helfen, um  nichts zu übersehen oder zu vergessen.
  • Möglicherweise verlangt der Vermieter eine sogenannte Mieterselbstauskunft. Dazu sind Mietinteressenten nicht verpflichtet, doch oftmals verringern sich die Chancen, wenn darauf verzichtet wird. Allerdings muss du nicht jede Frage auch ehrlich beantworten.
  • Um deine Chancen zu erhöhen, kann du mit immowelt eine Bewerbermappe erstellen.

Checkliste zu Mietvertrag und Wohnungsübergabe

Wenn die Zusage vom Vermieter da ist, darf er noch ein paar weitere Informationen abfragen:

  • Oft möchte der Vermieter vor Vertragsabschluss Gehaltsnachweise haben. So geht er sicher, dass der Mieter sich die Wohnung leisten kann.
  • Mit einer Bonitätsauskunft kann sich der Vermieter über Schulden oder finanzielle Versäumnisse des Mieters informieren. Zwar sind Mietinteressenten nicht verpflichtet, diese Information preiszugeben. In der Praxis erhöht die Vorlage einer solchen Auskunft aber meist die Chance zum Abschluss des Mietvertrags.
  • Eine Mietbürgschaft der Eltern oder der Bank kann dem Vermieter für die erste eigene Wohnung ebenfalls Sicherheit geben.

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Sind alle Formalien geklärt und Mietinteressent und Vermieter sich einig, geht es an die Unterzeichnung des Mietvertrages für die erste eigene Wohnung.

Diese Punkte solltest du vor Unterzeichnung des Vertrags beachten:

  • Die Höhe der Mietkaution darf nicht mehr als 3 Monatskaltmieten betragen.
  • In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
  • Nur bestimmte Nebenkosten muss der Mieter tragen, und das auch nur, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung zählen nicht dazu.
  • Mieter müssen nur unter bestimmten Umständen renovieren.

 

Darauf solltest du im Mietvertrag besonders achten:

  • Ist der Mietvertrag befristet?
  • Ist die Wohnfläche richtig angegeben? Interessenten können dies Anhand einer Wohnflächenberechnung nachvollziehen. Vor allem für künftige Mieterhöhungen ist diese Information relevant
  • Können alle mitvermieteten Räume, wie ein Keller oder ein Dachboden oder zusätzliche Bestandteile, wie eine Einbauküche wirklich genutzt werden?    
  • Handelt es sich um einen Staffel- oder Indexmietvertrag? Das würde bedeuten, dass sich die Miete regelmäßig ganz automatisch erhöht, beziehungsweise je nach Mietpreisindex verändert.
  • Ist der Mietpreis an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert? Ein Vergleich mit einem Mietspiegel kann Auskunft geben: Mietpreise dürfen allerdings bis zu 10 Prozent über dem angegebenen Wert liegen.     
  • Welche Klauseln beinhaltet der Vertrag? Eine Kündigungsausschlussklausel würde den künftigen Mieter beispielsweise für eine bestimmte Dauer verpflichten in der Wohnung zu leben. Auch Schönheitsreparaturen und kleine Reparaturen können über Klauseln dem Mieter auferlegt werden.
  • Alle Personen, die in die Wohnung einziehen sollen, müssen im Mietvertrag aufgeführt werden. Besonders für Wohngemeinschaften ist das wichtig, aber auch für Paare, die zusammenziehen. Untermietverträge dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters geschlossen werden.

Zur Wohnungsübergabe bekommt der Mieter die Schlüssel für die Wohnung überreicht. Beim gemeinsamen Gang durch die Wohnung halten Erstmieter und Vermieter die Anzahl der Schlüssel, die Zählerstände (Gas, Wasser, Strom) und etwaige Mängel in der Wohnung in einem Wohnungsübergabeprotokoll fest.

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Erste eigene Wohnung: Checkliste zur Ersteinrichtung

Mikrowelle, Dosenöffner, Handtücher: Oft merken Erstmieter erst in der neuen Wohnung, dass etwas fehlt – nämlich gerade dann, wenn es gebraucht wird. Vor dem Einzug lohnt sich daher eine Bestandsaufnahme mit Checkliste, um nichts zu vergessen. Nach der Absprache mit den künftigen Mitbewohnern, wer was mitbringt und was noch fehlt, geht es an die Grundausstattung für Gemeinschaftsräume:

  • Ein Herd und ein Kühlschrank machen noch lange keine Küche. Wer beispielsweise richtig kochen und backen will, braucht neben Töpfen und Pfannen viele weitere Küchenutensilien.
  • Auch im Bad ist eine gewisse Grundausstattung ratsam: Duschvorhang und -vorleger, ein kleiner Abfalleimer oder eine erste Packung Toilettenpapier gehören dazu.
  • Gibt es ein gemeinschaftliches Wohnzimmer, sind Sofa und Sofatisch oder ein Esstisch zu empfehlen.

Was tatsächlich gebraucht wird, ist aber sehr individuell, mit unserer Checkliste für die erste eigene Wohnung bieten wir eine Hilfestellung.

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Auch eine Grundausstattung Werkzeug sollte in der ersten eigenen Wohnung nicht fehlen. Ein gutes Angebot sind bereits gepackte Werkzeugkoffer. Doch Achtung! Genau hinschauen, was darin enthalten ist, damit am Ende nicht viel zu viel gezahlt wird.

Behörden und Versicherungen – Checkliste

Ist die erste eigene Wohnung bezogen, müssen noch einige wichtige Dinge erledigt werden:

  • Anmeldung der neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt. Das muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug passieren, ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Für die Ummeldung braucht der Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Will der Erstmieter seine neue Wohnung als Zweitwohnsitz, ist eine Anmeldung der Adresse dennoch notwendig. Je nach Kommune muss dann auch Je nach Kommune muss dann auch eine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden.

Wer in seine erste eigene Wohnung zieht, sollte sich mit dem Thema Versicherungen beschäftigen, denn diese bewahren im Ernstfall vor hohen Folgekosten. Ratsam sind folgende Versicherungen:

  • Eine private Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die anderen zugefügt werden. Beispielsweise auch Schäden, die beim Umzug passieren, wie ein Kratzer an der Wand im Treppenhaus. Bei Auszubildenden und Studierenden gibt es manchmal Ausnahmen: Sind sie in der Erstausbildung können sie manchmal auch bei getrennten Wohnsitzen noch über die Eltern versichert bleiben. Das sollte beim Anbieter in Erfahrung gebracht werden.
  • Die Hausratsversicherung deckt alle Schäden von „beweglichen“ Gegenständen in der Wohnung – also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und auch Bargeld – ab, die durch äußere Einwirkung wie Sturm, Feuer oder auch Blitzeinschlag verursacht werden. In der Regel kann hierbei noch optional eine Glasversicherung abgeschlossen werden. Beispielsweise bei einem Herd mit Ceranfeld.

Umzug organisieren

Viele junge Mieter stemmen ihren Umzug aus eigener Kraft: Mit nur wenigen schweren Möbeln und ein paar hilfsbereiten Freunden kostet das oft zwar Zeit, spart aber Geld. Ist der neue Wohnort jedoch weiter entfernt, oder die Wohnung liegt im vierten Stock, können Mieter sich mit einem Umzugsunternehmen viel Aufwand sparen.

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